LG Frankfurt bestätigt einstweilige Verfügung gegen Thomas Bremer

Erfolgsgeschichte

Landgericht Frankfurt bestätigt einstweilige Verfügung gegen Thomas Bremer

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 16. Januar 2025 eine Entscheidung im Bereich des Presserechts getroffen. Es bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen einen bekannten Finanzjournalisten, der irreführende Aussagen über unseren Mandanten veröffentlicht hatte.

Hintergrund des Falls

Der Streit entbrannte um einen Artikel auf einer Website, in dem der Journalist Thomas Bremer eine irreführende Überschrift verwendete, die unserer Mandantschaft schlechte Bilanzen vorwarf. Das Gericht befand diese Darstellung als unwahr und irreführend.

Rechtliche Grundlagen und Urteilsbegründung

Die Entscheidung basiert auf §§ 823, 1004 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG, die den Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts gewährleisten. Bei der Abwägung zwischen diesem Recht und der in Art. 5 GG verankerten Pressefreiheit überwog in diesem Fall das Interesse des Unternehmens.

Das Landgericht Frankfurt stellte klar, dass die Klägerin lediglich Software für Finanzdienstleistungen entwickelt und keine Finanztipps gibt.

Thomas Bremer hat nun auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Bedeutung für Unternehmen und Journalisten

Diese Entscheidung verdeutlicht, wie essenziell eine gründliche journalistische Recherche ist – insbesondere bei komplexen Unternehmensstrukturen. Gleichzeitig stärkt sie die Rechtsposition von Unternehmen, die sich gegen unzutreffende oder irreführende Berichterstattung zur Wehr setzen möchten.

Dr. Severin Riemenschneider, Rechtsanwalt und Spezialist für Reputationsschutz, erklärt dazu: „Das Urteil macht deutlich, dass Unternehmen über wirkungsvolle rechtliche Instrumente verfügen, um sich gegen falsche Darstellungen zu verteidigen.“

Media Kanzlei als Spezialisten im Reputationsschutz

Das Verfahren gegen Thomas Bremer setzt ein klares Zeichen für verantwortungsvollen Journalismus und den Schutz der Unternehmensreputation bei unsauberer Recherche.

Unternehmen, die von irreführender Berichterstattung betroffen sind, sollten sich aktiv gegen diese wehren. Der Fall macht deutlich, dass Unternehmen sich nicht sämtliche Berichterstattungen gefallen lassen müssen und unsere spezialisierten Anwälte und Anwältinnen Ihnen durch ihre jahrelange Erfahrung zur Seite stehen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und überzeugen Sie sich selbst.

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