Landgericht Mannheim gewährt Prozesskostenhilfe für 100.00,00 € Schmerzensgeldklage gegen Rapper Bushido

Das Landgericht Mannheim hat den Prozesskostenhilfe-Antrag (PKH-Antrag) in Höhe von 100.000,00€ der Media Kanzlei in dem laufenden Verfahren wegen eines Missbrauchsvideos des Rappers Bushido bestätigt.

Video veröffentlicht – Mandantin war erkennbar

In dem Video, welches durch den Rapper Bushido veröffentlicht wurde, war unsere Mandantin erkennbar. Zwar wurde das Video vor mehr als 15 Jahren erstellt, jedoch war unsere Mandantin zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig. Auf dem Video sind unsere Mandantin und der Rapper gemeinsam in einem Hotelzimmer zu sehen.

Die Media Kanzlei hat bereits erfolgreich gegen den TV-Sender RTL eine einstweilige Verfügung erwirkt, da der Sender das Missbrauchsvideo veröffentlichte. Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung zu diesem Erfolg.

Auch Bushido gab eine Unterlassungserklärung ab und musste die Verfahrenskosten tragen.

Landgericht Mannheim gewährt Prozesskostenhilfe für 100.000,00-Euro-Klage

In dem offenen Rechtsstreit gegen den Rapper fordert die Media Kanzlei vor dem Landgericht Mannheim im Namen der Mandantin eine Geldentschädigung in Höhe von mindestens 100.000,00€. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht Mannheim ist kein Urteil oder gar eine rechtskräftige Entscheidung. Jedoch setzt die Gewährung von Prozesskostenhilfe voraus, vgl. § 114 ZPO, dass

  1. eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann
  2. die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint

Das Landgericht Mannheim hielt das einseitige Vorbringen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei für hinreichend erfolgsversprechend um Prozesskostenhilfe zu gewähren.

Positiv ist dabei auch, dass das Landgericht Mannheim keine Einschränkung der Höhe nach vornahm – dies tun Gerichte häufig, wenn sie einen Anspruch lediglich in einer reduzierten Höhe für erfolgsversprechend halten. Daraus kann geschlussfolgert werden, dass die Schmerzensgeldklage auch in der geltend gemachten Höhe Aussicht auf Erfolg hat.

Anwalt für Presserecht und Persönlichkeitsschutz

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