Landgericht Frankfurt bestätigt einstweilige Verfügung gegen RTL wegen Missbrauchsvideo von Bushido
Das LG Frankfurt hat die einstweilige Verfügung gegen RTL wegen eines Missbrauchsvideos des Rappers Bushido bestätigt (n.rk.). Der Mediengruppe wurde untersagt, das Video, in dem unsere Mandantin erkennbar und identifizierbar war, zu veröffentlichen. Gegen diese von den Anwälten der Media Kanzlei erzielten einstweilige Verfügung legte RTL Widerspruch ein. Erfolglos – wie das Landgericht Frankfurt nun entschied.
In einem Video, das Bushido veröffentlicht und über das RTL berichtet hatte, war unsere Mandantin anhand ihrer Stimme und der mangelhaften Verpixelung erkennbar. Zudem wurde das Video vor über 15 Jahren zu einem Zeitpunkt aufgenommen, in dem unsere Mandantin noch minderjährig war. Das Video zeigte die junge Frau und den Rapper in einem Hotelzimmer.
Media Kanzlei hat Unterlassungsanspruch durchgesetzt
Im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens hatte das Landgericht Frankfurt der Mediengruppe die Verbreitung des Videos untersagt und unserer Mandantin einen entsprechenden Unterlassungsanspruch zugesprochen. Gegen diese Entscheidung legte RTL auf der Gegenseite Widerspruch ein. RTL bestritt, dass es sich bei der jungen Frau überhaupt um unsere Mandantin handelte und vertrat die Auffassung, sie sei in dem Video nicht erkennbar.
Pünktlich zu Weihnachten dann die gute Nachricht für unsere Mandantin: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt, die Veröffentlichung des Videos ist rechtswidrig.
Anwalt für Presserecht und Persönlichkeitsrecht
Als Experten in Sachen Presserecht und Persönlichkeitsrecht vertreten die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei auch Ihre Interessen. Wenden Sie sich gerne an uns – wir helfen Ihnen weiter.