Landgericht Frankfurt bestätigt einstweilige Verfügung gegen unwahre Äußerungen über Pokémon-Verkäufer

Erfolgsgeschichte

Landgericht Frankfurt bestätigt einstweilige Verfügung gegen unwahre Äußerungen über Pokémon-Verkäufer

Das Landgericht Frankfurt am Main hat jüngst eine einstweilige Verfügung der Media Kanzlei durch Urteil bestätigt. In dem Rechtsstreit ging es um unwahre und diffamierende Äußerungen über den Inhaber des Kanals „MadBro‘s Gaming“, die auf der Plattform Twitch im Zusammenhang mit Verkaufsaktivitäten für Pokémon-Sammelkarten getätigt wurden. Die Entscheidung des Landgerichts unterstreicht die Bedeutung des Schutzes vor rufschädigenden Äußerungen im digitalen Zeitalter.

Die beteiligten Parteien im Rechtsstreit

Beide Parteien dieses Rechtsstreits sind in der Pokémon-Branche und im Bereich des Online-Streamings tätig. Der Verfügungskläger betreibt den Onlineshop „Mad-Bro’s“, in dem er eine Vielzahl von Pokémon-Sammelkarten und Sammelboxen zum Verkauf anbietet. Zusätzlich unterhält er den YouTube-Kanal „MadBro‘s Gaming“ sowie den dazugehörigen Twitch-Kanal „MadBros_Gaming“. Dort bietet er Spiele an, bei denen Produkte gewonnen werden können.

Der Gegner ist ebenfalls in diesem Bereich aktiv und betreibt einen eigenen Online-Shop, auf dem Pokémon Sammelkarten verkauft werden. Zudem führt er Twitch- und YouTube-Kanäle, auf denen ähnliche Produkte angeboten und verkauft werden. Beide Parteien richten sich an denselben Empfängerkreis und bieten vergleichbare Leistungen an.

Hintergrund der einstweiligen Verfügung

Der Gegner des Mandanten veröffentlichte im März 2023 ein Live-Video auf seinem Twitch-Kanal, in dem er dem Mandanten Betrug vorwarf und diesen beleidigte. Das Video war Teil einer monatelangen Kampagne, die der Gegner und andere Personen gegen den Mandanten betrieben.

Die Media Kanzlei erwirkte sodann im Auftrag des Mandanten (und seines Unternehmens) den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlusswege, durch welche dem Gegner diese Äußerungen untersagt wurden. Gegen diese Verfügung erhob der Gegner Widerspruch, sodass eine mündliche Verhandlung stattfand. Dort wies das Gericht den Gegner darauf hin, dass er für seine Betrugsvorwürfe gegenüber einem Mitbewerber auch Beweise liefern müsste, was nicht geschehen sei.

Urteilsgründe bestätigen die Unzulässigkeit der Äußerungen

Dies wurde nach der Verhandlung in den Urteilsgründen bestätigt:

„Vielmehr haben die Kläger substantiiert dargelegt, dass keine Anhaltspunkte für eine Manipulation der beanstandeten Spiele bestehen. Die Kläger haben dargelegt, dass eine transparente Spielausführung gewährleistet wird.“

Der Vorsitzende gab dem Gegner außerdem in klaren Worten zu verstehen, dass seine Beschimpfung in jedem Falle unzulässig sei. Auch dies wurde in den Urteilsgründen noch einmal unterstrichen:

„Die Bezeichnung als „überhebliches arrogantes A*“, unter der unmissverständlich die Bezeichnung „überhebliches arrogantes Arschloch“ zu verstehen ist, lässt jeglichen Sachbezug vermissen und ist einzig auf die Diffamierung des Klägers […] gerichtet.“

Schutz vor rufschädigenden und wettbewerbswidrigen Äußerungen im digitalen Zeitalter

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main unterstreicht die Bedeutung des Schutzes vor rufschädigenden Äußerungen im digitalen Zeitalter. Die Online-Community wächst ständig, und Content-Ersteller*innen und Streamer*innen haben eine erhebliche Verantwortung, ihre Äußerungen angemessen zu gestalten. Dies gilt insbesondere, wenn ihre Mitbewerber*innen Gegenstand dieser Äußerungen sind. Rufschädigende Äußerungen und Verleumdungen können erhebliche wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen haben – nicht nur für die Geschädigten, sondern auch für die Schädiger*innen.

Media Kanzlei hilft beim Vorgehen gegen Rufschädigungen

Die Media Kanzlei setzt sich weiterhin für den Schutz der Rechte ihrer Mandant*innen in einer zunehmend digitalen und vernetzten Welt ein. Diese Entscheidung des Landgerichts bestätigt, dass unwahre und beleidigende Äußerungen nicht ungestraft bleiben und dass rechtliche Schritte ergriffen werden können, um die Verfasser*innen solcher Äußerungen zur Verantwortung zu ziehen.

Sind Sie ebenfalls von rufschädigenden Äußerungen betroffen, dann zögern Sie nicht, die Media Kanzlei zu kontaktieren.

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