Hamburger Gericht erlässt Gewaltschutzanordnung im Fall von Körperverletzung

Am 14. April 2023 hat das Landgericht Hamburg – Familiengericht – im Fall unserer Mandantin eine Gewaltschutzanordnung nach § 1 Gewaltschutzgesetz erlassen. Unsere Mandantin stellte den Antrag gegen die Antragsgegnerin, die ihre Wohnung ohne ihre Zustimmung betrat und sie körperlich angriff. Die Beschuldigte drohte unserer Mandantin auch in einer Sprachnachricht mit weiteren körperlichen Maßnahmen.

Hamburger Gericht erlässt Einstweilige Anordnung

Auf Antrag unserer Mandantin erließ das Landgericht Hamburg eine einstweilige Anordnung, die in dringenden Fällen ohne Anhörung erlassen werden kann. Das Gericht stellte fest, dass die Situation dringend war und ein sofortiges Schutzbedürfnis bestand.

Angeordnete Schutzmaßnahmen

Die vom Gericht erlassene Gewaltschutzanordnung enthält mehrere Maßnahmen, die darauf abzielen, weitere Gewalt und Belästigung gegen unsere Mandantin zu verhindern. Der Antragsgegnerin ist es untersagt, die Wohnung unserer Mandantin zu betreten oder sich ihr ohne Zustimmung auf weniger als 50 Meter zu nähern. Außerdem ist es ihr untersagt, unsere Mandantin in irgendeiner Weise zu kontaktieren, einschließlich durch Telefonanrufe, Textnachrichten, E-Mails oder soziale Medien. Sollten sich die Parteien zufällig begegnen, muss die Gegnerin den Bereich sofort verlassen und einen Abstand von mindestens 50 Metern einhalten.

Dauer und Folgen der Schutzverfügung

Die Gewaltschutzanordnung gilt bis zum 14. Oktober 2023. Die Antragsgegnerin wurde darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Anordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Ordnungsmitteln belangt werden kann.

Bedeutung des Falles

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg unterstreicht die Ernsthaftigkeit von Körperverletzungen und Gewalt und die Bedeutung des Schutzes der Opfer solcher Gewalt. Die Gewaltschutzanordnung dient den Opfern als rechtliches Instrument, um sofortigen Schutz vor missbräuchlichem und bedrohlichem Verhalten zu erlangen. Sie unterstreicht auch die Notwendigkeit für die Gesellschaft, Gewalt anzugehen und zu verhindern, sowie Respekt und Sicherheit für alle Menschen, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft, zu fördern.

Die Anordnung dient als Warnung an die Täter, dass ein solches Verhalten nicht geduldet wird und dass die Opfer einen Rechtsbehelf haben, um Schutz zu suchen.

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