Gericht weist Widerspruch gegen einstweilige Verfügung zurück – Persönlichkeitsrechtsverletzung von Kindern bei identifizierender Berichterstattung
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Media Kanzlei waren vor dem Landgericht Frankfurt am Main im einstweiligen Verfügungsverfahren erneut erfolgreich wegen einer identifizierenden Berichterstattung über unsere minderjährigen Mandanten. Die Entscheidung über die Hauptsache steht noch aus.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Unsere Mandanten sind zwei Kinder, über die in identifizierender Weise in einem Artikel berichtet wurde. Inhaltlich ging es um Missbrauchsvorwürfe gegen einen Angehörigen der Kinder und den Versuch des Angehörigen sich nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen ihn in einem Medienartikel zu rehabilitieren. Der Angehörige, Beklagter im streitgegenständlichen Verfahren, war sowohl auf einem Foto abgebildet als auch namentlich vollständig erwähnt.
Erkennbarkeit der Kinder
Durch die Art und Weise der Berichterstattung war eine Identifizierung der Kinder auch ohne Nennung ihrer echten Namen möglich. Eben deshalb wendeten sie sich über die Media Kanzlei gegen die Verbreitung von intimen Informationen durch den Angehörigen. Im einstweiligen Verfügungsverfahren setzte die Media Kanzlei einen Unterlassungsanspruch gegen den Beklagten durch. Gegen diese einstweilige Verfügung wurde von der Gegenseite Widerspruch erhoben.
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Berichterstattung
Das Landgericht Frankfurt am Main wies den Widerspruch zurück und bestätigte die einstweilige Verfügung. Die identifizierende Berichterstattung verletze die Kinder rechtswidrig in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in ihrem Recht auf kindsgemäße Entwicklung. Da Inhalt des Artikels nicht nur die Missbrauchsvorwürfe, sondern noch weitere intime Details waren, war die Privatsphäre der Kinder erheblich beeinträchtigt.
Besondere Schutzwürdigkeit von Kindern
Gerade bei Kindern ist ein weitreichender Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, da ihre Persönlichkeitsentwicklung noch andauert und daher besonders schutzwürdig ist.
Eine identifizierende Berichterstattung über intime Details beeinträchtigt diesen Schutz und wurde vom Gericht höher gewichtet als der Schutz des Angehörigen als Quelle der Berichterstattung.
Experten im Presserecht
Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei können Ihnen aufgrund jahrelanger Erfahrung bei presserechtlichen Fragen kompetent zur Seite stehen, gerade bei Fragen des Persönlichkeitsrechtsschutzes von Minderjährigen.