Falsche Tatsachenbehauptungen in negativer Bewertung – Media Kanzlei erwirkt einstweilige Verfügung
Das Team der Media Kanzlei konnte erneut erfolgreich gegen eine negative Google-Bewertung vorgehen. Dafür wurde vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, welche schlussendlich auch entsprechend erlassen wurde.
Negative Bewertung enthielt falsche Tatsachen
Unsere Mandantin betreibt einen Handel mit medizinischen Produkten für Gewerbetreibende. In diesem Zusammenhang wurde ein Kaufvertrag mit einer Kundin geschlossen. Die Kundin bewertete im Nachhinein unsere Mandantin auf Google und stellte dort unter anderem die Behauptung auf, dass unsere Mandantin ihren Vertragspflichten nicht nachkomme und die bestellte Ware bereits nicht an die Post übergeben würde.
Diese Vorwürfe stellten eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, da unsere Mandantin die Sendung wie geschuldet an die Post übergeben hatte.
Eingriff in Persönlichkeitsrecht des Unternehmens
Die vorgenommenen rufschädigenden Äußerungen verletzten unsere Mandantin erheblich in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht, weil dem Leser suggeriert wurde, dass es sich bei dem Unternehmen um einen unseriösen und nicht vertrauenswürdigen Geschäftspartner handelt.
Dies sah das Landgericht Frankfurt ebenfalls so und erließ eine einstweilige Verfügung, welche die Gegenseite zum Unterlassen der streitgegenständlichen Äußerungen verpflichtete.
Reputationsschutz durch Anwälte der Media Kanzlei
Sollten auch Sie rechtlichen Beistand im Umgang mit falschen Bewertungen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne noch heute!
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