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In einer Handelszeitung wurde eine Geschichte über unseren Mandanten veröffentlicht, die zahlreiche unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Der Beitrag wurde von einer Ex-Partnerin des Mandanten geschrieben und veröffentlicht, die sich in dieser Weise an ihm rächen wollte. Die Gegnerin hatte in dem Zeitungsartikel mehrere falsche Behauptungen aufgestellt. Diese Behauptungen betreffen das Privatleben unseres Mandanten. Zwar wurde in dem Artikel mit Pseudonymen gearbeitet, für den Bekanntenkreis des Mandanten war dieser allerdings aufgrund der Gesamtumstände sehr wohl erkennbar. Insgesamt stellt der Beitrag die Meinung der Ex-Partnerin unseres Mandanten dar, die ihn durch ihre Ausführungen öffentlich schlecht dastehen lässt. Zudem wird unser Mandant im Rahmen des Zeitungsartikels falsch zitiert. Eine solche Darstellung ist rechtswidrig.
Der Betroffene wird durch den Zeitungsbeitrag in ein falsches Licht gerückt und durch die Darstellung in seiner Ehre verletzt. Die falschen Behauptungen verletzen ihn außerdem in seiner Privatsphäre. Der Mandant hat sich im Vorfeld bereits bei der Handelszeitung beschwert und die Löschung verlangt, wurde jedoch von der Zeitung ignoriert. Daraufhin kontaktierte er das Team der Media Kanzlei. Ihm stehen Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB, § 22 KUG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK und ein aus § 242 BGB abgeleiteter nichtselbstständiger, sog. akzessorischer Auskunftsanspruch über den genauen Umfang der durch die Handelszeitung erfolgten Rechtsverletzung unseres Mandanten zu.
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Media Kanzlei haben die Handelszeitung abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert sowie zur Auskunftserteilung über den Umfang der Rechtsverletzung. Außerdem haben wir die Gegenseite nach den Grundsätzen der auftraglosen Geschäftsführung sowie aus Schadensersatzgesichtspunkten aufgefordert, die entstandenen Kosten zu erstatten.
Die Gegenseite hat unser anwaltliches Abmahnschreiben ignoriert und zeigte keinerlei Reaktion. Auch der Artikel wurde nicht gelöscht. Wir haben daraufhin Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht, um die Ansprüche unseres Mandanten durchzusetzen. Noch bevor der Termin zur mündlichen Verhandlung stattfand, hat die Gegenseite aufgegeben. In einem Schriftsatz hat die Handelszeitung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und erklärt, dass sie die Kosten des Rechtsstreits übernimmt. Damit haben wir ein optimales Ergebnis für unseren Mandanten erzielen können.
Wenden auch Sie sich mit ihrem presserechtlichen Anliegen an unser Team. Mit ihrer Expertise und Erfahrung beraten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Sie gerne.
Die Media Kanzlei ist eine dynamische und innovative Anwaltskanzlei. Gegründet mit der Vision, umfassende juristische Dienstleistungen anzubieten, die speziell auf das Medienrecht zugeschnitten sind, hat sich die Media Kanzlei zu einem vertrauenswürdigen und gefragten Namen auf dem Markt entwickelt. Mit einem Team hochqualifizierter und erfahrener Anwälte bietet die Media Kanzlei eine breite Palette rechtlicher Lösungen für Mandanten aus der Medienbranche. Wir glauben, dass Spitzenleistungen Spezialisierung und Leidenschaft erfordern. Deshalb berät unsere Medienkanzlei nur in Rechtsgebieten, für die sich unsere Anwälte begeistern und die uns inspirieren. Unsere Anwälte verfügen über höchste Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Presserecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.