Erfolgreicher Kampf gegen Presseberichterstattung

Erfolgsgeschichte

Erfolgreicher Kampf gegen Presseberichterstattung: 15.000 Euro Ordnungsgeld gegen BILD-Zeitung

In einem bemerkenswerten Fall des Presserechts und des Rechts am eigenen Bild konnte unsere Kanzlei einen bedeutenden Erfolg für unseren Mandanten erzielen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro gegen die BILD-Zeitung verhängt.

Hintergrund des Falls

Unser Mandant, ein Heranwachsender, der noch zur Schule geht, wurde in mehreren Artikeln der BILD-Zeitung fälschlicherweise als “Hetzer” dargestellt und im Zusammenhang mit antisemitischen Äußerungen genannt. Dies geschah entgegen einer gerichtlichen Verfügung, die der BILD-Zeitung untersagte, unseren Mandanten in diesem Kontext namentlich zu identifizieren.

Recht am eigenen Bild und Namensnennung

Der Fall berührt zentrale Aspekte des Persönlichkeitsrechts, insbesondere das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG). Dieses Recht schützt Individuen vor unerlaubter Veröffentlichung und Verbreitung ihres Bildnisses. In diesem Fall ging es jedoch nicht nur um Bilder, sondern auch um die namentliche Nennung, die ebenso unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fällt.

Verstoß gegen die Unterlassungserklärung

Das Landgericht Frankfurt am Main stellte fest, dass die BILD-Zeitung gegen die ihr auferlegte Unterlassungsverpflichtung verstoßen hat. In drei verschiedenen Artikeln wurde unser Mandant unter Nennung seines Vor- und Nachnamens identifizierbar gemacht. Dies wurde als Verstoß gegen den Kern der gerichtlichen Verfügung gewertet.

Bedeutung des Urteils

Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit, sich gegen unrechtmäßige Presseberichterstattung zur Wehr zu setzen. Er zeigt auch, dass Gerichte bereit sind, empfindliche Strafen gegen Medienunternehmen zu verhängen, die gerichtliche Anordnungen missachten.

Expertenmeinung - Fachanwalt für Medienrecht

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, ein Experte auf dem Gebiet des Presserechts, betont die Bedeutung solcher Fälle:

„Dieser Erfolg zeigt, dass es sich lohnt, gegen rechtswidrige Berichterstattung vorzugehen. Ein empfindliches Ordnungsgeld wie in diesem Fall setzt ein klares Signal an die Presse, künftig sorgfältiger und verantwortungsbewusster zu agieren. Betroffene können sich wehren – und sie sollten es auch.“

Fazit und Ausblick

Obwohl der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist, stellt er einen großen Erfolg für unseren Mandanten dar. Er sendet ein klares Signal an die Medienlandschaft, dass die Persönlichkeitsrechte von Individuen respektiert werden müssen.


Dieser Fall ermutigt Betroffene, sich gegen unzulässige Berichterstattung zu wehren. Er zeigt, dass rechtliche Schritte gegen große Medienunternehmen wie die BILD-Zeitung erfolgreich sein können und sich der Kampf für die eigenen Rechte lohnt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten im Bereich Presserecht und Persönlichkeitsschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne.

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