Erfolg für berühmten Musikkünstler gegen die “Junge Freiheit”
Die Media Kanzlei hat erneut einen der erfolgreichsten und berühmtesten deutschen Rapper vertreten. Unser Mandant besitzt durch seine überaus erfolgreiche Karriere eine große mediale Strahlkraft. Dies führt leider immer wieder dazu, dass es zu Berichterstattungen über seine Person kommt, die falsche Tatsachenbehauptungen enthalten und somit eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen und überaus rufschädigend sind. Gegen eine solche Berichterstattung ging der berühmte Musikkünstler, vertreten durch die Media Kanzlei, auch hier vor.
Unterlassungsanspruch für berühmten Musikkünstler
Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem berühmten Musikkünstler einen Unterlassungsanspruch gegen den Verlag „Junge Freiheit“ zugesprochen. Dieser hatte fälschlicherweise berichtet, bei einem Bandenkrieg in Berlin könne es um diesen Künstler gehen.
Keine Beweise für Berichterstattung
Der Verlag bezog sich dabei auf eine angebliche Berichterstattung der Bildzeitung. Diese hätte ebenfalls darüber berichtet, dass eine mögliche Ursache für die Konflikte ein Erpressungsversuch gegenüber dem berühmten Musikkünstler sei.
Es handelte sich dabei nicht nur um eine unwahre Tatsachenbehauptung; vielmehr hatte auch die Bildzeitung in einem Artikel nur über Gerüchte berichtet. Zudem hatte sich die Bildzeitung verpflichtet, diese Berichterstattung zu unterlassen.
Auch andere belastbare Quellen konnte die Gegenseite nicht benennen. Weil es sich um eine Berichterstattung handelte, die dazu geeignet war, den Betroffenen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, galt hier eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verlages. Einen solchen Beweis konnte der Verlag nicht führen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fachanwälte für Presserecht
Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei sind auf Verfahren im Bereich des Medien- und Presserechts spezialisiert und können Ihnen somit bestmöglich zur Seite stehen. Kontaktieren Sie uns gerne!