Erfolg für bekannte Politikerin

Erfolgsgeschichte

Vergleich zugunsten bekannter Politikerin: Unterlassungserklärung, Geldentschädigung, Gegenseite trägt die Kosten des Rechtsstreits

Die Media Kanzlei feiert einen weiteren Erfolg für eine Mandantin. Es gelang uns außergerichtlich einen Vergleich mit der Gegenseite zu schließen.

Was ist ein außergerichtlicher Vergleich?

Ein Vergleich stellt eine einvernehmliche Einigung zwischen den streitenden Parteien dar. Ein Vergleich kann entweder außergerichtlich oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens stattfinden. Ein formloser außergerichtlicher Vergleich kann als neuer Vertrag angesehen werden, der eine Einigung beschreibt. Kommt jedoch eine der Streitparteien den übernommenen Verpflichtungen nicht nach, muss die gegnerische Partei klagen, um den Vergleich gerichtlich durchsetzen zu können.

Beleidigungen gegen bekannte Politikerin

Bei unserer Mandantin handelt es sich um eine Politikerin, welche bereits eine Vielzahl an politischen Ämtern bekleidete. Vorliegend postete eine Partei einen Ausschnitt einer ihrer Reden im Deutschen Bundestag, woraufhin der Beklagte folgendes unter dem Beitrag kommentierte: „Diese hässliche geistig unterentwickelte Quasi Modo labert wie alle diese linksgrünroten Einzeller nur geistige Gülle“.

Nach Kenntnisnahme der Identität des Verfassers, ließ unsere Mandantin eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Geldentschädigung gegen den Beklagten veranlassen. Auf diese Abmachung reagierte der Beklagte mit einem weiteren öffentlichen Kommentar, in welchem er erneut über unsere Mandantin herzog.

Schmähkritik und Persönlichkeitsrechtsverletzung

Die Klage unserer Mandantin stützt sich unter anderem auf den Vorwurf der Schmähkritik, da die betreffende Aussage primär das Ziel verfolgt, unsere Mandantin zu diffamieren. Darüber hinaus handelt es sich um eine schwerwiegende Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Das Persönlichkeitsrecht schützt den Einzelnen vor Eingriffen in die eigene Ehre, Privatsphäre und Identität. Ein solcher Eingriff wie der vorliegende ist besonders gravierend, da er öffentlich im Internet verbreitet wurde und somit für jedermann zugänglich ist. Diese öffentliche Zugänglichkeit verstärkt die Schädigung unserer Mandantin erheblich.

Gegenstände des Vergleichs

Letztlich gelang es der Media Kanzlei einen Vergleich zugunsten unserer Mandantin zu erwirken. Gegenstände des Vergleichs sind ein Unterlassungsanspruch bezüglich Beleidigungen, eine Einwilligung der Gegenseite zur Zahlung der Kosten des Rechtsstreits und eine Gelentschädigung der Gegenseite in Höhe von 2.000 Euro.

Hilfe durch die Media Kanzlei bei Beleidigungen im Internet

Die Media Kanzlei bietet individuelle Beratung und rechtliche Unterstützung für Kunden, welche Opfer von Beleidigungen im Internet geworden sind. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns noch heute.

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