Betrüger bieten kostenpflichtige Löschung von schlechten Google-Bewertungen an

Erfolgsgeschichte

Betrüger bieten kostenpflichtige Löschung von schlechten Google-Bewertungen an

Derzeit erhalten Gewerbetreibende vermehrt Anrufe oder E-Mails von Betrügern, die sich als Mitarbeiter von Google bzw. eines ihrer Subunternehmen ausgeben. In einem von uns betreuten Fall wurde einer unserer Mandant*innen angerufen und darauf hingewiesen, dass für das MyBusiness Profil ihres Unternehmens eine 1-Stern-Bewertung mit Text vorliege, diese aber noch nicht veröffentlicht sei. Die Anruferin unterbreitete unserer Mandantin dann ein „Angebot“, die Bewertung für 99 Euro auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen und diese anschließend zu löschen. Die vorherige Übersendung der potenziell rechtsverletzenden Bewertung sei (natürlich) nicht möglich.

Zahlungsaufforderung und Androhung einer Erhöhung des Betrages um ca. 800 Euro

Geht der Kleinunternehmer auf das Angebot ein, so erreicht ihn nach einigen Tage eine E-Mail mit der Bestätigung, dass die Löschung erfolgreich durchgeführt worden sei sowie ein Screenshot mit der angeblichen Bewertung. In der E-Mail gaben sich die Betrüger in der E-Mail-Signatur erneut als Mitarbeiter von Google bzw. dessen Subunternehmer aus.

Angehängt erhält der Betroffene eine Rechnung über 99 Euro sowie die Aufforderung innerhalb einer Woche den Betrag zu zahlen. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis, dass bei ausbleibender Zahlung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von etwa 800 Euro für den aktuell noch kostenfreien „Überprüfungsservice“ anfalle.

Bei der angeblichen Bewertung sowie dem Angebot die „noch nicht veröffentlichte Bewertung“ zu löschen, handelt es sich um eine Betrugs-Masche. Die Bewertung wurde tatsächlich nie abgegeben und der Dienstleister handelt auch nicht im Auftrag von Google. Google bietet einen derartigen Service gegen Entgelt Bewertungen auf ihrem eigenen Portal zu löschen nach unserer Kenntnis nicht an.

Am 6. Oktober 2022 veröffentlichte die Gegnerin auf ihrer Internetseite einen Artikel mit der Überschrift “Mutmaßliche X-Strohfrau. …”. In dem Artikel wurde behauptet, dass die Klägerin möglicherweise als Strohfrau fungierte und dass der Kauf der Immobilien durch die Klägerin möglicherweise mit illegal erworbenen Geldern getätigt wurde. 

Der Artikel enthielt ein verpixeltes Porträtfoto unserer Mandantin. 

In dem gesamten Artikel wurden u.a. der Vorname und der abgekürzte Nachname der Klägerin, genannt.

Beispiel einer solchen E-Mail:

Erfolgreiche Entfernung der Google-Rezension

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie telefonisch besprochen erhalten Sie das Ergebnis der Überprüfung. Die Rezension konnte erfolgreich gelöscht und die Veröffentlichung somit verhindert werden. Anbei erhalten Sie den Screenshot zur Einsicht.

Sie erhalten alle Unterlagen sowie die Rechnung auch in den nächsten 1-2 Werktagen postalisch an Ihre Adresse.

Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag von 99,00€ binnen 1 Woche auf das unten angegebene steuerfreie belgische SEPA-Geschäftskonto (unsere Partneranwälte haben Ihren Sitz im Ausland, daher wird der Betrag über das Reverse-Charge-Verfahren ohne MwSt. verrechnet). Da die Dienstleistung bereits geleistet wurde und Sie den Service für eine Einmal-Löschung gebucht haben, ist der Betrag nur für 1 Woche gültig.

WICHTIG: Andernfalls wird der kostenfreie Überprüfungs-Service mit dem Bewertungs-Radar für 1 Jahr 798,00€ kostenpflichtig.

Das Anwaltsteam des Klägers vertritt die Auffassung, dass der von der Beklagten veröffentlichte Artikel eine unzulässige Verdachtsberichterstattung sei und die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletze. Die Klägerin strebt eine presserechtliche Unterlassungsverfügung an, um weitere Veröffentlichungen in dieser Angelegenheit zu verhindern.

Die Textberichterstattung ist unzulässig, weil sie gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstößt. Die Meldung verstößt gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung, da der Klägerin keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.

Grundsätzlich muss einem von einer Verdachtsberichterstattung Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, damit seine Sichtweise in der Berichterstattung erkennbar wird (BGH, NJW 2022, 1751). Nur in Ausnahmefällen kann hiervon abgesehen werden (BGH NJW 1996, 1131; BGH NJW 2000, 1036, 1037).

Unsere Mandantin kann auch die Bildberichterstattung im vorliegenden Kontext untersagt verlangen. Weder hat sie in die Veröffentlichung eingewilligt (§ 22 S. 1 KUG) noch handelt es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG), das ohne Verletzung der berechtigten Interessen des Abgebildeten verbreitet werden darf (§ 23 Abs. 2 KUG).

Das Portrait ist zwar verpixelt, zeigt jedoch eine Frontalaufnahme unserer Mandantin, welches für Freunde, Bekannte und im beruflichen Umfeld unschwer zu erkennen ist. Dies stellt einen starken Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. 

Vorsicht bei Vertragsabschlüssen am Telefon

Werden Sie angerufen und Ihnen wird ungefragt eine Leistung angeboten, dann ist Vorsicht geboten. Werbliche Telefonanrufe, in die Sie vorab nicht eingewilligt haben, sind häufig nicht seriös und in der Regel auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht bedenklich. Überlegen Sie zunächst, ob das Angebot für Sie seriös wirkt.

Als Indizien können Sie heranziehen:

  • Kennen Sie die Firma/Person?
  • Hatten Sie bereits häufiger Kontakt mit der Firma/Person?
  • Wirkt der Preis für die angebotene Leistung gerechtfertigt?
  • Betrifft Sie das Problem tatsächlich, von dem der Anrufer berichtet?
  • Wie reagiert der Anrufer auf Rückfragen? Beantwortet er diese oder weicht er aus?

 

Zu empfehlen ist auf jeden Fall, das Angebot nicht vorschnell anzunehmen. Äußern Sie am Telefon den Wunsch, sich über das Angebot noch einmal Gedanken machen zu wollen und den Anrufer anschließend zurückzurufen, bitten Sie bestenfalls auch um die schriftliche Übermittlung des Angebots. Bei betrügerischen Anrufen ist die Telefonnummer bei einem Rückruf häufig nicht mehr erreichbar.

Zwar hatte die Gegnerin gegen die ursprüngliche Entscheidung Widerspruch eingelegt. Die einstweilige Verfügung gegen Axel Springer SE wegen der Veröffentlichung von ehrverletzenden Informationen wurde durch das Urteil jedoch nun als rechtmäßig bestätigt. 

Wir konnten nachweisen, dass die einstweilige Verfügung notwendig war, um weiteren Schaden abzuwenden. 

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Gegnerin untersagt, die streitegegenständlichen Inhalte über unsere Mandantin zu veröffentlichen, ein Verstoß gegen dieses Verbot wird mit einem Ordnungsgeld geahndet.

Vertragsabschluss mit Telefon-Betrügern, keine Panik! -Anwaltskanzlei hilft

Sollten Sie ein solches Angebot erhalten oder bereits angenommen haben und bekommen nun Schreiben zur Zahlungsaufforderung übermittelt, dann wenden Sie sich gerne umgehend an uns! Wir helfen Ihnen gerne gegen eine unberechtigte Inanspruchnahme vorzugehen.

Sind auch Sie von diffamierenden Äußerungen in der Presse betroffen, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen gerne weiter.

Schlechte-Bewertung erhalten – was nun?!

Haben Sie allerdings selbst eine schlechte Google-Bewertung für Ihr Unternehmen erhalten, die nicht gerechtfertigt ist, dann haben Sie einige Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Schlechte Bewertungen sind ärgerlich und meist ruf- und geschäftsschädigend. Wird Ihnen von Seiten des Supports nicht geholfen, können Sie sich gerne an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei wenden. Wir prüfen für Sie, ob die Bewertung zulässig ist und ob ein Vorgehen gegen die Bewertung erfolgsversprechend ist.

Ein anwaltliches Schreiben erzeugt auf Google in der Regel einen höheren Druck, nimmt Google selbst in die Pflicht und erreicht üblicherweise, dass die Rezension eingehend geprüft und gelöscht wird. Die Media Kanzlei konnte dadurch in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von rufschädigenden und unwahren Google-Bewertungen löschen lassen.

Mehr dazu finden Sie in unserem FAQ: Schlechte Bewertung erhalten – was nun?!

Sind auch Sie von einer schlechten Bewertung betroffen, die nicht gerechtfertigt ist, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen gerne weiter!

Einfach mit uns in Verbindung zu treten

Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme

01

Füllen Sie das Kontaktformular aus

Nehmen Sie hier Kontakt mit unsererm Team auf.
02

Buchen Sie Einen Termin Online

Heir gelangen Sie direkt zu unserer Online-Terminbuchung.
03

Telefonische Ersteinschätzung

Rufen Sie uns an und erhalten Sie direkt eine Telefonische Ersteinschätzung durch einen unserer Anwälte.
Über uns

Wir sind für Sie da!

Die Media Kanzlei ist eine dynamische und innovative Anwaltskanzlei. Gegründet mit der Vision, umfassende juristische Dienstleistungen anzubieten, die speziell auf das Medienrecht zugeschnitten sind, hat sich die Media Kanzlei zu einem vertrauenswürdigen und gefragten Namen auf dem Markt entwickelt. Mit einem Team hochqualifizierter und erfahrener Anwälte bietet die Media Kanzlei eine breite Palette rechtlicher Lösungen für Mandanten aus der Medienbranche. Wir glauben, dass Spitzenleistungen Spezialisierung und Leidenschaft erfordern. Deshalb berät unsere Medienkanzlei nur in Rechtsgebieten, für die sich unsere Anwälte begeistern und die uns inspirieren. Unsere Anwälte verfügen über höchste Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Presserecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.

Haben Sie noch Fragen?

Schreiben Sie uns eine Nachricht

  • Datum
  • Katagorie
To Top
Call Now Button
Media Kanzlei logo
Datenschutz Übersicht

1. Einführung

Unsere Website https://media-kanzlei.com (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden alle diese unter dem Begriff „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine einfache Datei, die zusammen mit Seiten dieser Website gesendet und von Ihrem Browser auf der Festplatte Ihres Computers oder eines anderen Geräts gespeichert wird. Die darin gespeicherten Informationen können bei einem späteren Besuch an unsere Server oder an die Server der betreffenden Dritten zurückgegeben werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Programmcode, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (oder ein Pixel-Tag) ist ein kleines, unsichtbares Text- oder Bildstück auf einer Website, das zum Überwachen des Datenverkehrs auf einer Website verwendet wird. Um dies zu tun, werden verschiedene Daten über Sie mit Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionale Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass bestimmte Teile der Website ordnungsgemäß funktionieren und Ihre Benutzereinstellungen weiterhin in Erinnerung bleiben. Durch das Setzen funktionaler Cookies erleichtern wir Ihnen den Besuch unserer Website. Auf diese Weise müssen Sie beim Besuch unserer Website nicht wiederholt dieselben Informationen eingeben, so bleiben Artikel beispielsweise in Ihrem Warenkorb, bis Sie bezahlt haben. Wir können diese Cookies ohne Ihre Einwilligung platzieren.

5.2 Statistik-Cookies

Wir verwenden Statistik-Cookies, um die Website-Erfahrung für unsere Benutzer zu optimieren. Mit diesen Statistik-Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten Sie um Ihre Erlaubnis, Cookies für statistische Zwecke zu setzen.

5.3 Werbe-Cookies

Auf dieser Website verwenden wir Werbe-Cookies, die es uns ermöglichen, Einblicke in die Ergebnisse der Kampagne zu gewinnen. Dies geschieht auf Basis eines Profils, das wir auf der Grundlage Ihres Verhaltens auf https://media-kanzlei.com erstellen. Mit diesen Cookies werden Sie als Website-Besucher mit einer eindeutigen ID verknüpft, wobei diese Cookies jedoch kein Profil Ihres Verhaltens und Ihrer Interessen erstellen, um personalisierte Anzeigen zu schalten.

5.4 Marketing- / Tracking-Cookies

Marketing- / Tracking-Cookies sind Cookies oder eine andere Form der lokalen Speicherung, die zur Erstellung von Benutzerprofilen verwendet werden, um Werbung anzuzeigen oder den Benutzer auf dieser Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.

Da diese Cookies als Tracking-Cookies markiert sind, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis, diese setzen zu dürfen.

5.5 Soziale Medien

Auf unserer Website haben wir Inhalte von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp eingebunden, um Webseiten zu bewerben (z. B. „Gefällt mir„, „Anheften“) oder zu teilen (z. B. „Tweeten“) in sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp. Dieser Inhalt ist mit Code eingebettet, der von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp stammt und Cookies platziert. Diese Inhalte können bestimmte Informationen für personalisierte Werbung speichern und verarbeiten.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern können), um zu lesen, was sie mit Ihren (persönlichen) Daten tun, die sie mit diesen Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.

6. Einwilligung

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, willigen Sie ein, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7. Aktivieren / Deaktivieren und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen Ihres Internetbrowsers so zu ändern, dass Sie bei jedem Absetzen eines Cookies eine Nachricht erhalten. Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie in den Anweisungen im Hilfebereich Ihres Browsers.

Bitte beachten Sie, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden sie nach Ihrer Einwilligung erneut gesetzt, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

8. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Sie haben das Recht zu erfahren, warum Ihre personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, auf Ihre uns bekannten personenbezogenen Daten zuzugreifen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zu ergänzen, zu korrigieren, zu löschen oder zu sperren.
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, alle Ihre personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir halten uns daran, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Bearbeitung vor.

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

9. Kontaktdetails

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Media Kanzlei Riemenschneider
Hanauer Landstraße 155-157
60314 Frankfurt am Main

Deutschland
Website: https://media-kanzlei.com
E-Mail: anwalt@media-kanzlei.com
Telefonnummer 069 34875770