Unsere Mandantin reichte eine einstweilige Verfügung gegen ELoTRix, einen beliebten Youtube-Kanal, ein, weil er in einem Video falsche Aussagen über sie gemacht, ihr Recht auf Privatsphäre verletzt und ihr Foto ohne Zustimmung veröffentlicht hatte. Unsere Mandantin behauptete, die Äußerungen über sie und ihre Familie seien diffamierend und verletzten eindeutig diePersönlichkeitsrechte.
Der Youtube-Kanal hat Millionen von Anhängern, die alle Social-Media-Plattformen miteinander verbinden, und ist daher einflussreich.
Es wurde daher gefordert, das Video aus dem Internet zu nehmen.
Freiheit der Meinungsäußerung und Recht auf Privatsphäre
Dieser Fall zeigt, wie wichtig die Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf Privatsphäre in Fällen ist, in denen es um die Veröffentlichung falscher Informationen geht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigt nicht die Veröffentlichung von Falschinformationen. Es wird auch erörtert, wie wichtig es ist, die Richtigkeit von Aussagen zu überprüfen, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob sie als Tatsachenbehauptungen einzustufen sind.
Betreibergesellschaft des Youtube-Kanals
Der Youtube-Kanal ELoTRix arbeitet unter der Betreiberfirma – Cyberdime GmbH. Ob dieses Unternehmen für Inhalte auf Websites und Blogs verantwortlich gemacht werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel, ob der Betreiber Kenntnis von den Inhalten hatte oder ob er angemessene Vorkehrungen getroffen hat, um unangemessene Inhalte zu entfernen. Die Gesellschaft lehnte eine Verantwortlichkeit ab. Das Gericht sah dies anders und untersagte auch der Cyberdime GmbH die Bereithaltung der Informationen über unsere Mandantin bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR.
Ein Verlag prüft seine Inhalte in der Regel redaktionell und ist daher für alle Inhalte verantwortlich.
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