Beleidigungen in Facebook-Gruppe: Hate Speech
Unser Mandant ist Administrator einer Facebook-Gruppe. In dieser hatte er einen Beitrag verfasst, unter welchem er von einem Facebook-Nutzer beleidigt wurde.
Schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung
Der Post wurde innerhalb der Facebook-Gruppe öffentlich erstellt. Jedermann, der über einen Account auf der Social Media Plattform Facebook verfügt, kann den Post einsehen. Hierzu ist eine Mitgliedschaft in der Gruppe nicht erforderlich. Darüber hinaus hat die Gruppe selbst knapp 4.000 Mitglieder, wobei jedes Mitglied eine Nachricht erhält, sobald ein Post in der Gruppe veröffentlicht wurde und damit auf die entsprechenden Kommentare explizit hingewiesen wird.
Die beleidigende Äußerung gegenüber unserem Mandanten ist massiv ehrverletzend und herabsetzend. Die Schwelle zu einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung wurde in diesem Falle überschritten.
Klageerhebung durch Anwalt für Medienrecht
Die Staatsanwaltschaft konnte die Person des Facebook-Nutzers, der den beleidigenden Kommentar verfasst hat, ermitteln. Wir haben den Nutzer mit anwaltlichem Schreiben abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Auf unser Schreiben hat dieser jedoch nicht reagiert, sodass wir unsere Aufforderung unter nochmaliger Fristsetzung mit Nachdruck wiederholten. Eine Reaktion der Gegenseite blieb jedoch weiterhin aus. Wir haben daher Klage bei dem zuständigen Landgericht erhoben.
Zu dem Termin erschien die Gegenseite auch nicht. Aus diesem Grund erging ein Versäumnisurteil. Gegen dieses hätte der beklagte Facebook-Nutzer innerhalb von zwei Wochen bei dem Landgericht Einspruch einlegen können. In der Zwischenzeit ist diese Frist abgelaufen, das Urteil ist somit rechtskräftig geworden.
Geldentschädigung und Unterlassung
Der Beklagte wird verurteilt, es künftig zu unterlassen, die streitgegenständliche Äußerung zu behaupten. Zudem muss er eine Geldentschädigung sowie die Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme der Rechtsanwälte an unseren Mandanten zahlen.
Haben auch Sie ein medienrechtliches Anliegen? Wir beraten Sie gerne! Die Anwält:innen der Media Kanzlei können bereits zahlreiche Erfolge im Kampf gegen Hatze Speech verzeichnen.