Auskunftsanspruch gegen Meta – Herausgabe von Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Fake-Account-Nutzers bei Instagram

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht verpflichtet Meta Platforms zur Preisgabe der Bestandsdaten eines auf der Plattform Instagram registrierten Nutzers. Herausgegeben werden müssen der bei Meta hinterlegte Name, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer.

 

Fake-Profil und zusammengeschnittene Nacktbilder

 

Hintergrund des Verfahrens war die Eröffnung eines Accounts auf der Social Media Plattform Instagram durch eine unserer Mandantin unbekannte Person. Der Nutzername enthielt dabei den Vornamen unserer Mandantin, ergänzt mit den Worten „_wurde_gehackt“. Auf dem zunächst öffentlichen geschalteten Profil wurden in einem mit „Nudes“ bezeichneten Ordner Bilder einer lediglich mit Unterwäsche bekleideten jungen Frau mit langen brauchen Haaren, deren Gesicht jeweils durch ein Smartphone verdeckt ist, veröffentlicht. Die Fotos waren zudem mit anzüglichen Äußerungen versehen.

Dabei wurde der Kopf unserer Mandantin auf den Körper der jungen Frau geschnitten, was dazu führte, dass ehemalige Klassenkameraden unsere Mandantin ansprachen und so auf das Profil aufmerksam machten.

 

Tatbestand der Beleidung gemäß § 185 StGB erfüllt

 

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die Erstellung des Fake-Accounts und das Veröffentlichen der Fotos mit Kommentaren den Tatbestand der Beleidigung im Sinne des § 185 StGB erfüllen und dadurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht unserer Mandantin verletzt ist.

Besonders ins Gewicht gefallen ist dabei, dass unsere Mandantin im Zeitpunkt der Accounterstellung minderjährig, das Profil öffentlich einsehbar war und aufgrund der Äußerungen den Eindruck vermittelte, sie sei an sexuellen Kontakten interessiert.

 

Auskunftsanspruch nach Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)

 

Daher sprach das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht unserer Mandantin den Auskunftsanspruch nach § 21 Abs. 2 TTDSG zu und verpflichtet Meta Platforms zur Herausgabe der vorhandenen Bestandsdaten.

Durch die Datenauskunft kann unsere Mandantin mit Unterstützung der Media Kanzlei zivilrechtliche Ansprüche gegen den Fake-Account Nutzer durchsetzen.

Die Pressemitteilung des OLG Schleswig Holstein können Sie hier lesen.

Gerne stehen wir auch Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Kontaktieren Sie uns.

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