Die Anwälte der Media Kanzlei befassten sich kürzlich mit dem Fall einer Mandantin, von welcher zahlreiche intime Bilder und Videos durch ihren ehemaligen Partner über einen Messenger-Dienst verbreitet wurden. Die Abbildungen wurden an eine Gruppe mit vierstelliger Mitgliederanzahl versendet. Teilweise wurden die versendeten Aufnahmen heimlich angefertigt. Dazu teilte er mehrere persönliche Daten der Mandantin, unter anderem ihren Instagram-Namen, mit.
Zusätzlich verschaffte sich der Ex-Partner Zugriff über den Social-Media-Account der Mandantin, las ihre Nachrichten und löschte anschließend ihren Account.
Nach Mandatierung mahnten unsere Anwälte den Ex-Partner der Mandantin wegen mehrerer Persönlichkeitsverletzungen, insbesondere das Recht am eigenen Bild und der informationellen Selbstbestimmung, ab. Außerdem wurden aufgrund der gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen, deren Intention rein rufschädigender Natur war, umfassende Geldentschädigungsansprüche für die Mandantin geltend gemacht.
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei handelten einen außergerichtlichen Vergleich zugunsten der Mandantin aus, wonach der Ex-Partner an die Mandantin eine Geldentschädigung in Höhe von 20.000,00 Euro zu zahlen sowie ihre Rechtsanwaltskosten zu übernehmen hat.