Aktuellstes EuGH-Urteil stärkt Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen

Erfolgsgeschichte

Aktuellstes EuGH-Urteil stärkt Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Mai 2023 wurde weitgehend begrüßt, da sie die Rechte von Personen, die von Datenverstößen und Verletzungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betroffen sind, erheblich stärkt. Das EuGH-Urteil befasst sich mit zentralen Fragen, die in einem österreichischen Fall aufgeworfen wurden, und bietet die folgenden drei Erkenntnisse:

  1. EuGH klärt das Erfordernis eines tatsächlichen Schadens für DSGVO-Schadensersatzansprüche: Der EuGH hat klargestellt, dass das Vorhandensein eines tatsächlichen Schadens eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch ist. Außerdem muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß und dem Schaden nachgewiesen werden.
  2. EuGH bejaht das Recht auf immateriellen Schadensersatz ohne Schwellenwert: Der EuGH entschied, dass der Anspruch auf Schadensersatz nicht auf immaterielle Schäden beschränkt ist, die eine bestimmte Schwelle erreichen. Der Begriff “Schaden” wird vom Gesetzgeber weit gefasst. Damit wird sichergestellt, dass die Vorwürfe des erheblichen Schadens bei Facebook-Datenlecks oder Deezer-Leaks deutlich verbessert werden.
  3. EuGH klärt das Erfordernis eines tatsächlichen Schadens für DSGVO-Schadensersatzansprüche: Der EuGH hat klargestellt, dass das Vorhandensein eines tatsächlichen Schadens eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch ist. Außerdem muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß und dem Schaden nachgewiesen werden.
  4. EuGH bejaht das Recht auf immateriellen Schadensersatz ohne Schwellenwert: Der EuGH entschied, dass der Anspruch auf Schadensersatz nicht auf immaterielle Schäden beschränkt ist, die eine bestimmte Schwelle erreichen. Der Begriff “Schaden” wird vom Gesetzgeber weit gefasst. Damit wird sichergestellt, dass die Vorwürfe des erheblichen Schadens bei Facebook-Datenlecks oder Deezer-Leaks deutlich verbessert werden.
  5. Nationale Gerichte behalten Ermessensspielraum bei der Festlegung von Schadensersatzkriterien: Der EuGH betont, dass es den nationalen Gerichten überlassen bleibt, spezifische Kriterien für die Bestimmung des Schadensumfangs festzulegen. Der Gerichtshof stellt jedoch ausdrücklich fest, dass die Datenschutz-Grundverordnung eine “Ausgleichsfunktion” hat und einen “vollständigen und wirksamen Ersatz des erlittenen Schadens” gewährleisten soll.

Das Urteil des EuGH steht im Einklang mit den Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung, die darauf abzielt, die Rechte der betroffenen Personen umfassend und wirksam gegen unrechtmäßige Datenverarbeitung zu schützen.

Die Media Kanzlei hat sich mit vielen Fällen im Zusammenhang mit dem Datenschutz befasst, insbesondere mit Fällen von Facebook-Datenlecks oder Deezer-Datenlecks. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und eine kostenlose Erstberatung, um zu prüfen, ob Sie betroffen sind.

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