Abmahnung von Warner Bros. Entertainment Inc. durch FROMMER Legal

Erfolgsgeschichte

FROMMER Legal versendet für Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Die Rechtsanwälte von FROMMER Legal haben kürzlich im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnungen an Internetanschlussinhaber verschickt, die im Verdacht stehen, Urheberrechtsverletzungen durch ein angebliches Filesharing des neuen Barbie-Films begangen zu haben.

Filesharing und die betroffenen Programme

Die Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc. durch FROMMER Legal beziehen sich auf den illegalen Einsatz von Filesharing-Programmen, wie beispielsweise Transmission, BitComet oder MLDonkey. Es sei außerdem darauf hinzuweisen, dass scheinbare Streaming-Dienste wie PopcornTime, Time4Popcorn, Cuevana, Zona oder Isoplex ebenfalls Filesharing-Programme darstellen.

Die konkrete Urheberrechtsverletzung

Die Rechtsverletzung bestehe laut FROMMER Legal darin, dass Barbie-Inhalte, sei es der gesamte Film oder Teile davon, über eines der Filesharing-Protokolle unerlaubt angeboten und einer Vielzahl von Personen kostenlos zugänglich gemacht wurden. Dies verletze das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und sei illegal.

Die rechtliche Grundlage

Um den Internetanschlussinhaber zu identifizieren, hat die Warner Bros. Entertainment Inc. sodann ein gerichtliches Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG durchgeführt, das zur Identifikation des Anschlussinhabers geführt hat.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung und zu zahlende Kosten

Die Werke der Warner Bros. Entertainment Inc. sind geistiges Eigentum, das durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt ist. Daher sei die Firma laut FROMMER Legal dazu berechtigt von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zu verlangen, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern und gerichtliche Schritte zu vermeiden. Darüber hinaus fordert Warner Bros. Entertainment Inc. Ersatz des entstandenen Schadens gemäß § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 700 Euro sowie die Zahlung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 935,80 Euro gemäß § 97 a Abs. 3 S. 1 UrhG, die durch die Beauftragung von FROMMER Legal entstanden seien.

Media Kanzlei hilft Abgemahnten

Haben auch Sie eine Abmahnung von FROMMER Legal oder Warner Bros. Entertainment Inc. erhalten, dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir können einschätzen, wie bestenfalls auf eine solche Abmahnung reagiert werden sollte und, ob sich ein Vorgehen gegen die Abmahnung lohnen könnte.

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