25.000 € Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung
Wir konnten im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches einen Schadensersatz in Höhe von 25.000 € sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung durchsetzen.
Verletzung des Urheberrechts
Hintergrund unserer Beauftragung war eine Urheberrechtsverletzung der Gegenseite. Zum Geschäftsmodell unserer Mandantin gehört, dass Sie möglichen Kunden hochqualitative Unterlagen zur Verfügung stellt, damit potenzielle Kunden ein Gefühl für die Leistung unserer Mandantin bekommen können. Diese kostenlosen Unterlagen stellen ein Sprachwerk dar, welches gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG urheberrechtlich geschützt ist.
Die Gegenseite baute Teile dieser Unterlagen ohne Autorisierung teilweise Wort für Wort kopiert in Ihren Internetauftritt mit ein. Andere Teile wurden nur leicht abgewandelt. Dies stellte eine intensive Urheberrechtsverletzung dar. Noch dazu steht ein solches Verhalten sogar gemäß § 106 UrhG unter Strafe.
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Da die Gegenseite überdies auch Mitbewerberin unserer Mandantin war, da Sie in der gleichen Branche tätig ist, stellte das streitgegenständliche Verhalten ebenso eine Wettbewerbsverletzung dar.
Einigung durch außergerichtlichen Vergleich
Nachdem unsere Mandantin, vertreten durch die Media Kanzlei, die Gegenseite abgemahnt hatte, einigten sich die Parteien auf einen außergerichtlichen Vergleich, um eine gerichtliche Auseinandersetzung und die damit verbunden Kosten zu vermeiden.
Top-Kanzlei im Urheber- und Wettbewerbsrecht
Unser Team aus Anwältinnen und Anwälten sind in solchen Fallgestaltungen außerordentlich geschult und können Sie demnach bestmöglich unterstützen. Kontaktieren Sie uns noch heute!
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