Ihre Spezialisten für Medienstrafrecht und Cybercrime
- Cybermobbing
- Urheber- und Markenstrafrecht
- Reputationsschutz
Als Medienrechtskanzlei kennen wir uns mit den technischen Herausforderungen, die dieses Rechtsgebiet mit sich bringt, bestens aus. Wir arbeiten eng mit der Nonprofit Organisation HateAid zusammen und gehen aktiv gegen Cybercrime und Cybermobbing vor. Auch im Urheber- und Markenstrafrecht sind unsere spezialisierten Anwälte für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute.
- Schnelle Hilfe & Abwicklung
- Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
- 100 % digitale Arbeitsweise
- Über 15.000 bearbeitete Akten
- Transparentes Vorgehen & kalkulierte Kosten
- Vielfach ausgezeichnete und top bewertete Kanzlei
Biene Bunt15 November 2023Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlenKatja Blondin12 Oktober 2023Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)Rita Röscher3 Oktober 2023Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.Wien mal anders26 September 2023Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)Steffiii Blackmamba26 September 2023Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlenGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5,
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MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN
MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI
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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht
JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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Inhaltsverzeichnis
Der Begriff der Medien
Der Begriff der Medien im Medienstrafrecht bezieht sich nicht ausschließlich auf die klassischen Medien wie Presse, Radio und Fernsehen, sondern auch auf die neuen digitalen Medien wie Soziale Netzwerke, Blogs, Podcasts und Videoplattformen. In den letzten Jahren nehmen die Anfragen bezüglich Rechtsverletzungen im Internet stetig zu. Uns erreichen zahlreiche Anfragen zu Cybermobbing, Cyberstalking, Verleumdung, Beleidigungen und vielem mehr. Unsere Anwälte und Anwältinnen haben seit Jahren Erfahrungen in diesen Bereichen und können Sie bestmöglich beraten. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und sich ein eigenes Bild von uns zu machen.
Cybermobbing und Cyber-Stalking
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gehört zu unseren Spezialgebieten und war darüber hinaus der Grund, warum die Media Kanzlei ursprünglich gegründet wurde: Zur Verteidigung von Betroffenenrechten insbesondere bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Wir arbeiten darüber hinaus seit vielen Jahren mit HateAid, einer Nonprofit Organisation zum Schutz gegen Hate Speech, Mobbing und mehr, zusammen. Wir sind mit allen Rechtsfragen und Fallkonstellationen bestens vertraut. Wir helfen Ihnen bei der Einleitung des strafrechtlichen Verfahrens, der Löschung der Inhalte und der zivilrechtlichen Abmahnung der Täter.
Markenstrafrecht
Das Markenstrafrecht ist ein wichtiger Teil des gewerblichen Rechtsschutzes und dient dem Schutz von Marken vor unerlaubter Nutzung und Nachahmung. Es umfasst strafrechtliche Regelungen, die gegen Verletzungen von Markenrechten vorgehen. Hierzu zählen insbesondere das unbefugte Verwenden, Nachahmen oder Verfälschen von Marken, die Verbreitung von gefälschten Waren und die Einfuhr solcher Produkte.
Markenrechtsverletzungen können sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt werden. Während zivilrechtliche Maßnahmen wie Unterlassungsklagen und Schadensersatzansprüche den betroffenen Markeninhabern zustehen, greifen strafrechtliche Sanktionen härter durch: Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. In Deutschland ist das Markenstrafrecht im Markengesetz (MarkenG) verankert.
Urheberstrafrecht
Das Urheberstrafrecht schützt die Rechte von Urhebern an ihren Werken und stellt sicher, dass diese nicht unbefugt genutzt oder vervielfältigt werden. Es umfasst strafrechtliche Bestimmungen, die bei Verstößen gegen das Urheberrecht greifen. Dazu zählen insbesondere die unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Texten, Musik, Filmen und Software.
In Deutschland ist das Urheberstrafrecht im Urheberrechtsgesetz (UrhG) verankert. Verstöße können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Besonders schwer wiegen Fälle, in denen die Urheberrechtsverletzungen gewerbsmäßig erfolgen oder einen großen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
Filesharing, also das unerlaubte Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke über das Internet, stellt nach §§ 106 ff. UrhG eine Straftat dar. Hierbei handelt es sich häufig um das Hoch- und Herunterladen von Musik, Filmen oder Software in Tauschbörsen. Solche Handlungen verletzen die Rechte der Urheber und können strafrechtlich verfolgt werden. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Straftaten im Äußerungs- und Presserecht
Beleidigungen und Diffamierungen im Internet sind keine Seltenheit mehr. Durch die vermeintliche Anonymität der Verfasser, werden schnell unzulässige Inhalte verbreitet. Doch die Anonymität ist nicht immer vorhanden. Unsere Anwältinnen und Anwälte konnten bisher in zahlreichen Verfahren unbekannte Täter identifizieren. Auch die Staatsanwaltschaft kann hier umfangreich unterstützen. Zu den häufigsten Bereichen, in denen wir tagtäglich tätig sind, gehören unter anderem:
- Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen ( 201a StGB),
- Beleidigungen (185 StGB),
- Verleumdungen (187 StGB) oder
- üble Nachrede (186 StGB).
Beleidigungen gegenüber Unternehmen
Das Medienstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, darunter auch Beleidigungen gegenüber Unternehmen. Im Gegensatz zur allgemeinen Auffassung können nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen wie Unternehmen durch Beleidigungen geschädigt werden. Beleidigungen, die den Ruf und das Ansehen eines Unternehmens beeinträchtigen, können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Im Strafrecht sind Beleidigungen nach § 185 StGB strafbar. Unternehmen können strafrechtliche Schritte einleiten, wenn sie durch öffentliche Äußerungen diffamiert oder herabgewürdigt werden. Dies ist besonders relevant in Zeiten von Social Media, wo negative und oft unsachliche Kommentare schnell große Verbreitung finden können.
Neben strafrechtlichen Maßnahmen können betroffene Unternehmen auch zivilrechtlich gegen den Urheber der Beleidigung vorgehen und Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche geltend machen.
Reputationsschutz ist einer unserer Spezialgebiete. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen gerne im Kampf gegen Reputationsangriffe.