Warum Amazonhändler eine Marke anmelden sollten

„Zu kompliziert, zu teuer und zu viel Aufwand. Es geht doch auch ohne Markenanmeldung – oder?“

Viele Onlinehändler schrecken besonders aus diesen drei Gründen vor einer Markenanmeldung für die Produkte, die sie verkaufen, zurück. Dabei hat eine Markenanmeldung für Onlinehändler, die ihre Produkte beispielsweise auf Plattformen wie Amazon oder Otto Market vertreiben, enorme Vorteile.

Zur Eingangsfrage: Natürlich können Produkte via Amazon oder Otto Market auch ohne eine Markenanmeldung vertrieben werden – Mit einer Markenanmeldung vertreibt sich das Produkt aber um einiges besser und es kann mehr Gewinn generiert werden. Gerade der Online-Handel ist sehr wettbewerbsintensiv, sodass es sich lohnt, in die Wettbewerbsfähigkeit und das eigene Online-Auftreten zu investieren.

Inhaltsverzeichnis

Was genau ist eine Marke überhaupt?

Eine Marke ist ein gewerbliches Schutzrecht. Sie umfasst alle Kennzeichen, die dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden. Insbesondere das Logo oder der Name eines Unternehmens sind in einer Marke impliziert.

Welche Vorteile bringt die Markenanmeldung mit sich?

Wer Inhaber einer eingetragenen Marke ist, kann hieraus bestimmte Schutzrechte der Marke ableiten und gerichtlich durchsetzen.

Wird Ihr Produkt, Ihr Produktname oder Ihr Firmenlogo imitiert oder nachgeahmt, kann dies zu Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten führen. Hat man sich mit der eigenen Marke bereits eine gewisse Reputation aufgebaut und sich im Online-Handel etabliert, ist es besonders ärgerlich, wenn plötzlich ein zum Verwechseln ähnliches Produkt auf dem Markt auftaucht. Das kann nicht nur Kunden verwirren, sondern auch der eigenen guten Reputation schaden, wenn diese durch den Nachahmer beschmutzt wird. Wer Inhaber einer eingetragenen Marke ist, kann gegen solche Markenrechtsverstöße aber vorgehen, wenn Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken besteht: In der Regel besteht ein Anspruch auf Unterlassung und teilweise auf Schadensersatzzahlungen, wenn durch die Nachahmung ein Schaden entstanden ist. Wer hingegen keine Marke angemeldet hat, kann sich gegen eine Nachahmung nicht wehren. Allein aus Gründen des Reputationsschutzes ist eine Markenanmeldung also empfehlenswert.

Darüber hinaus verbinden viele Kunden eingetragene Marken mit Qualität und Seriosität, was sich positiv auf ihre Kaufentscheidung auswirken kann.

Entscheidet man sich als Online-Händler gegen die Eintragung einer Marke, geht man hiermit außerdem das Risiko ein, selbst einen Markenrechtsverstoß zu begehen, indem man versehentlich Schutzrechte anderer Marken verletzt. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass Sie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen sich geltend machen lassen müssen. Lassen Sie Ihre neue Marke hingegen eintragen, würde eine Dopplung mit anderen Marken schon an dieser Stelle auffallen, sodass es bestenfalls gar nicht erst zu einer Markenrechtsverletzung Ihrerseits kommt.

Welche Vorteile genießt ein Amazon- oder Ottohändler mit eingetragener Marke

Gerade, wer seine Produkte auf den Online-Versandplattformen Amazon oder Otto Market vertreibt, wird von einer Markenanmeldung profitieren:

Wer Produkte im Internet vertreibt, entwirft meist auch eine Produktbeschreibung, erstellt Fotos von dem Produkt und investiert in diese Vorbereitungen meist Zeit und Geld. Auf Amazon kommt es häufig vor, dass andere Händler, die das gleiche Produkt verkaufen, diese Beschreibungen, Listings und Fotos übernehmen und lediglich den Produktnamen minimal ändern. Dadurch entsteht ein hoher Konkurrenzdruck und Ihre gute Reputation kann durch den Nachahmer geschädigt werden. Sind Sie Inhaber einer eingetragenen Marke, können sie anderen Händlern aber verbieten, ihre Produktbezeichnungen, Namen usw. zu benutzen. Halten die Nachahmer sich hieran nicht, erhalten sie von Amazon eine Negativbewertung. Mehrere Negativbewertungen können dazu führen, dass ein Händler für den Verkauf gesperrt wird.

Darüber hinaus darf bei Amazon für dasselbe Produkt vom selben Hersteller nur eine einzige Produktbezeichnung verwendet werden. Schützen Sie diese Produktbezeichnung, indem Sie eine Marke eintragen, können andere Händler das Produkt nicht mehr problemlos mit der gleichen Produktbeschreibung vermarkten – dadurch sinkt der Konkurrenzdruck enorm.

Amazon Brand Registry

Die Online-Versandplattform Amazon bietet sogar ein eigenes Markenregister an, in das Marken, die beim DPMA oder dem EUIPO offiziell registriert wurden, gesondert eingetragen werden können. Es nennt sich Amazon Brand Registry und bringt einige Vorteile für Amazon-Händler mit, die über die generellen Vorteile einer Markenanmeldung hinausgehen. Um Produkte auf Amazon vermarkten zu können ist eine Eintragung ins Amazon Brand Registry nicht zwingend erforderlich, sie bringt aber einige Vorteile mit sich.

Zum einen können Händler, die ihre Marke bei Amazon Brand Registry eingetragen haben, A+ Inhalte nutzen. Das bedeutet, Amazon stellt erweiterte Produktbeschreibungsmöglichkeiten zur Verfügung: Ein Produkt kann dann zum Beispiel auch mithilfe von zusätzlichen Bildern oder Tabellen beschrieben werden.

Händler, die ihre Marke auf Amazon registriert haben, genießen darüber hinaus das Privileg, einen eigenen Brand Store erstellen zu können.

Amazon bietet außerdem das exklusive Produkttesterprogramm Vine für Händler einer eingetragenen Marke an. Die Händler können ihre Produkte im Rahmen des Programms an Produkttester versenden und sich eine Meinung zu ihren Produkten einholen, um sie zu optimieren – Ein echter Wettbewerbsvorteil, denn Händler ohne eingetragene Marke genießen dieses Privileg nicht.

Darüber hinaus kann ein Händler mit eingetragener Marke auf Amazon zusätzliche Werbung schalten: Beispielsweise kann man eine Marke als „Amazon sponsored brand“ anzeigen lassen, was das Vertrauen der Kunden in die Produkte steigen lässt.

Markenrechtsverstöße gegenüber einer im Amazon Brand Registry eingetragenen Marke erkennt und entfernt Amazon mithilfe eines Automatismus meist selbst. Falls nicht, kann sich bei Markenrechtsverletzungen auch unmittelbar an Amazon gewendet werden. Amazon reagiert auf diese Anfragen meist sehr schnell, sodass effektiv gegen Verstöße vorgegangen werden kann.

Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat außerdem die absoluten Bearbeitungsrechte für eigene Produktlistings, die von anderen Händlern nicht mehr verändert werden können.

Wie funktioniert die Anmeldung einer Marke?

Um sich im Amazon Brand Registry registrieren zu lassen, muss die Marke bereits vollständig beim DPMA oder EUIPO eingetragen worden sein. Darüber hinaus muss die Marke in jedem Land, in das verkauft wird, ins Markenregister eingetragen werden. Die Registrierung im  Amazon Brand Registry stellt also eine zusätzliche Registrierung neben der offiziellen beim DPMA oder EUIPO dar. Eine Anmeldung der Marke kann sowohl beim DPMA als auch beim EUIPO erfolgen. Europaweite Markeneintragen nimmt das EUIPO vor, deutschlandweite das DPMA.

Was sollten Händler also beachten?

Beim Vertrieb von Produkten sollte eine Markenanmeldung in Erwägung gezogen werden. Entscheidet der Händler sich für die Anmeldung, sollte dies mit dem Hersteller abgesprochen werden. Vor einer Markenanmeldung sollte darüber hinaus stets eine Markenrecherche stattfinden, damit nicht versehentlich die Markenrechte anderer verletzt werden und Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche auf den Händler zukommen. Es ist empfehlenswert, eine möglichst umfangreiche Markenrecherche durchzuführen, damit keine geschützten Marken übersehen werden.

Darüber hinaus sollten Händler die benötigten Ressourcen für eine Markenanmeldung bedenken. Für eine offizielle Markenanmeldung beim DPMA müssen beispielsweise in der Regel mindestens 290€ Anmeldegebühr gezahlt werden. Auch die Markenrecherche ist mit Zeit und Kosten verbunden, was Händlern bewusst sein sollte.

Sicher ist aber: Trotz des Zeit- und Kostenaufwands, mit dem die Markenanmeldung verbunden ist, lohnt sie sich für Online-Händler allemal.

Wir unterstützen Sie mit Ihrem Händlerkonto!

Sie sind Händler auf einer Plattform wie Amazon oder Otto? Sie überlegen eine Marke eintragen zu lassen, um sich gegen Nachahmungen zu schützen? Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Markenrechts und hinsichtlich der Gestaltung Ihrer Händler-Seite. Auch bei gesperrten Konten können wir effektiv helfen. Dank jahrelanger Erfahrung, sind uns alle Probleme auf Händlerplattformen bekannt. Kontaktieren Sie uns noch heute.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
Media Kanzlei, Medienrechtskanzlei Logo, Medienanwälte in Frankfurt, Rechtsberatung für Presse- und Äußerungsrecht, Persönlichkeitsrechtsschutz in Deutschland, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Experten, Markenrecht, Unternehmen, Privatpersonen, Coaching-Verträge, Account-Entsperrung, Filesharing-Rechtsberatung

MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN

MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI

Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht

JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023

Legal 500 Media Kanzlei
Media Kanzlei erhält Auszeichnung vom MLI
JUVE Top 50 Wirtschaftskanzleien Deutschland

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

To Top
Call Now Button
Media Kanzlei logo
Datenschutz Übersicht

1. Einführung

Unsere Website https://media-kanzlei.com (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden alle diese unter dem Begriff „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine einfache Datei, die zusammen mit Seiten dieser Website gesendet und von Ihrem Browser auf der Festplatte Ihres Computers oder eines anderen Geräts gespeichert wird. Die darin gespeicherten Informationen können bei einem späteren Besuch an unsere Server oder an die Server der betreffenden Dritten zurückgegeben werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Programmcode, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (oder ein Pixel-Tag) ist ein kleines, unsichtbares Text- oder Bildstück auf einer Website, das zum Überwachen des Datenverkehrs auf einer Website verwendet wird. Um dies zu tun, werden verschiedene Daten über Sie mit Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionale Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass bestimmte Teile der Website ordnungsgemäß funktionieren und Ihre Benutzereinstellungen weiterhin in Erinnerung bleiben. Durch das Setzen funktionaler Cookies erleichtern wir Ihnen den Besuch unserer Website. Auf diese Weise müssen Sie beim Besuch unserer Website nicht wiederholt dieselben Informationen eingeben, so bleiben Artikel beispielsweise in Ihrem Warenkorb, bis Sie bezahlt haben. Wir können diese Cookies ohne Ihre Einwilligung platzieren.

5.2 Statistik-Cookies

Wir verwenden Statistik-Cookies, um die Website-Erfahrung für unsere Benutzer zu optimieren. Mit diesen Statistik-Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten Sie um Ihre Erlaubnis, Cookies für statistische Zwecke zu setzen.

5.3 Werbe-Cookies

Auf dieser Website verwenden wir Werbe-Cookies, die es uns ermöglichen, Einblicke in die Ergebnisse der Kampagne zu gewinnen. Dies geschieht auf Basis eines Profils, das wir auf der Grundlage Ihres Verhaltens auf https://media-kanzlei.com erstellen. Mit diesen Cookies werden Sie als Website-Besucher mit einer eindeutigen ID verknüpft, wobei diese Cookies jedoch kein Profil Ihres Verhaltens und Ihrer Interessen erstellen, um personalisierte Anzeigen zu schalten.

5.4 Marketing- / Tracking-Cookies

Marketing- / Tracking-Cookies sind Cookies oder eine andere Form der lokalen Speicherung, die zur Erstellung von Benutzerprofilen verwendet werden, um Werbung anzuzeigen oder den Benutzer auf dieser Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.

Da diese Cookies als Tracking-Cookies markiert sind, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis, diese setzen zu dürfen.

5.5 Soziale Medien

Auf unserer Website haben wir Inhalte von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp eingebunden, um Webseiten zu bewerben (z. B. „Gefällt mir„, „Anheften“) oder zu teilen (z. B. „Tweeten“) in sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp. Dieser Inhalt ist mit Code eingebettet, der von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp stammt und Cookies platziert. Diese Inhalte können bestimmte Informationen für personalisierte Werbung speichern und verarbeiten.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern können), um zu lesen, was sie mit Ihren (persönlichen) Daten tun, die sie mit diesen Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.

6. Einwilligung

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, willigen Sie ein, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7. Aktivieren / Deaktivieren und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen Ihres Internetbrowsers so zu ändern, dass Sie bei jedem Absetzen eines Cookies eine Nachricht erhalten. Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie in den Anweisungen im Hilfebereich Ihres Browsers.

Bitte beachten Sie, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden sie nach Ihrer Einwilligung erneut gesetzt, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

8. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Sie haben das Recht zu erfahren, warum Ihre personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, auf Ihre uns bekannten personenbezogenen Daten zuzugreifen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zu ergänzen, zu korrigieren, zu löschen oder zu sperren.
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, alle Ihre personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir halten uns daran, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Bearbeitung vor.

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

9. Kontaktdetails

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Media Kanzlei Riemenschneider
Hanauer Landstraße 155-157
60314 Frankfurt am Main

Deutschland
Website: https://media-kanzlei.com
E-Mail: anwalt@media-kanzlei.com
Telefonnummer 069 34875770