Chitos Abmahnung der Kanzlei Harmsen Utescher erhalten

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Kanzlei Harmsen Utescher erhalten? Wir haben bereits in der Vergangenheit mit verschiedenen Abmahnungen zu tun gehabt. So z.B. im Bezug auf die Marke “Chitos” der Intersnack Deutschland SE. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Harmsen Utescher erhalten haben, kontaktieren Sie uns noch heute. Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen gerne. 

Inhaltsverzeichnis

Was wird abgemahnt?

Uns wurden als spezialisierte Kanzlei im Markenrecht bereits mehrere Abmahnungen bezüglich der Marke “Chitos” vorgelegt. Diese Abmahnungen wurden von der Kanzlei Harmsen Utescher aus Hamburg ausgesprochen. Die Adressaten der Abmahnungen waren Händler, die “Cheetos” in Deutschland vertreiben.

Die Kanzlei wirft den Empfängern vor, die deutsche Wortmarke “Chitos” durch den Vertrieb des US-Marke “Cheetos” zu verletzen. Chitos wurde für verschiedene Snacks als Marke eingetragen. Die Marke “Chitos” existiert dabei schon seit über 40 Jahren.

Die Abmahnung sind dabei sehr ähnlich aufgebaut. Der Anspruch wird auf eine Verwechslungsgefahr gestützt. Es bestünde eine hohe klangliche und schriftliche Ähnlichkeit bei gleichzeitiger enger Warenähnlichkeit, die der Verbraucher nicht unterscheiden könne.

Der Abgemahnte soll nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sowie die Rechtsanwaltsanwaltskosten aus einem Streitwert von 150.000 Euro zahlen. Dies sind umgerechnet 2.305,40 EUR. 

Bestehen die Ansprüche? - Erste Einschätzung

Wir gehen davon aus, dass eine Markenverletzung vorliegt, wenn “Cheetos” in Deutschland verkauft werden.

ACHTUNG: Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht einfach unterschrieben werden. In jedem Fall sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung verfasst werden. Eine fixe Vertragsstrafe sollte nicht Bestandteil der Erklärung sein, da dies in manchen Fällen Mehrkosten für Sie bedeuten kann. Um sich nicht weiter einzuschränken als rechtlich notwendig, sollte die Unterlassungserklärung von einem spezialisierten Anwalt abgegeben werden, um Folgeansprüche zu verhindern.

Schadensersatzanspruch und Rückruf

Um Schadensersatzansprüche und Rückrufansprüche zu verhindern, sollte die Abmahnung unbedingt durch einen Anwalt geprüft werden. Derartige Folgeansprüche können besonders teuer werden. Auch kann durch die Einschaltung eines Anwalts, ein kostspieliges Gerichtsverfahren verhindert werden.

Gerade bei derart hohen Streitwerten, ist die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts besonders empfehlenswert.

Abmahnung von Harmsen Utescher - Was tun?

Nehmen Sie die Abmahnung auf jeden Fall ernst. Es ist wichtig, die gesetzten Fristen zu beachten und innerhalb der Frist mit einem Schreiben eines Anwalts zu reagieren. Ob die Ansprüche tatsächlich berechtigt sind, kann in der Regel nur ein spezialisierter Anwalt auf Markenrecht bewerten. Dabei ist auch zwischen den Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen zu unterscheiden. 

Unterschreiben Sie daher die beigefügte Erklärung nicht voreilig! Niemand muss das beigefügte Muster in dieser Art und Weise unterschreiben. Die spezialisierten Anwälte der Media Kanzlei beraten Sie, welche Strategie in Ihrem Fall am sinnvollsten ist. 

Jahrelange Erfahrung aus unzähligen markenrechtlichen Fällen

Unser Team hat seit über 10 Jahren Erfahrungen mit tausenden Abmahnungen und kann Sie bestmöglich beraten. Wir kennen die Strategien der einzelnen Kanzleien und wissen, wie diese vorgehen. Unsere spezialisierten Anwälte im Markenrecht unterstützen Sie während der Gesamten Angelegenheit, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen! Kontaktieren Sie uns noch heute.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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