Fake Profil auf Social Media – was tun? – Anwalt hilft!

Fake Profil auf Social Media – was tun? – 100%tige Erfolgsquote für Löschung

Wir bekommen jedes Fakeprofil gelöscht, egal auf welcher Plattform! Wir haben in diesem Bereich viel Expertise -uns erreichen regelmäßig Fragen unserer Mandanten nach der Löschung von Fake Profilen, wobei wir eine 100%ige Erfolgsquote für die Löschung von Fake-Profilen verzeichnen können. Wir haben darüber hinaus Möglichkeiten den Algorithmus zu trainieren, sodass Fake-Profile automatisch erkannt und sofort gelöscht werden! Gerne beraten wir Sie – kontaktieren Sie uns!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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FAQ: Was Sie hier zum Thema Fake Profile auf Social Media erwartet, erfahren Sie mit einem Klick:

Fake Profile erkennen = Fake Profil entlarven

Ein sehr einfacher und häufig effektiver Trick ist es, als allererstes den Namen, der auf dem Profil genutzt wird zu googlen. Wenn Sie unter diesem Namen eine tatsächliche Person finden können und auch die Fotos denen des Profils entsprechen, kann dies ein Zeichen dafür sein, dass es sich nicht um ein Fake-Profil handelt.
 
Stimmt die Person auf den Bildern, die Sie über die Google-Suche finden optisch nicht mit der auf dem Profil abgebildeten Person überein, sollten Sie vorsichtig sein. Auch, wenn ein Name gar keine Treffer in der Google-Suche liefert, ist es nicht unwahrscheinlich, dass Sie ein Fake-Profil gefunden haben.

Fangen Sie am besten damit an, die Bilder, die auf dem Account hochgeladen wurden, und auch das Profilbild eingehend zu betrachten. Fällt Ihnen etwas auf? Besonders verpixelte bzw. unscharfe oder hochprofessionell wirkende Fotos, die nicht ganz zu dem restlichen Erscheinungsbild des Profils passen, können ein erstes Indiz dafür sein, dass Sie es mit einem Fake-Profil zu tun haben. Auch wenn insgesamt nur sehr wenige Bilder hochgeladen sind, kann dies für das Vorliegen eines Fake-Profils stehen.

Außerdem sollten Sie den Gesamteindruck des Profils bewerten. Achten Sie darauf, wann die Fotos online gestellt wurden – geschah dies über einen längeren Zeitraum, oder wurden mehrere Fotos in einem relativ kurzen Abstand gepostet? Lesen Sie sich auch die Biografie/Profilbeschreibung/Beiträge durch – wirken diese seriös oder enthalten sie beispielsweise viele Fehler? Auch Informationen darüber, wem der Account folgt, welche Follower der Account hat, wie viele Follower der Account hat, wann der Account erstellt wurde und ähnliche können Anzeichen dafür sein, ob es sich um ein Fake-Profil handelt.

Sollten Sie den Eindruck haben, dass die auf dem Profil verwendeten Fotos Fake sind, können Sie dies über die umgekehrten Bildersuche auf Google überprüfen. Hierzu müssen Sie nur auf das Kamerasymbol in der Suchleiste der Google-Bildersuche klicken und dort die entsprechende Bild-URL einfügen oder das Bild hochladen.

fake profil

Fake Profil Strafe

Das bloße Erstellen eines Fake-Profils ist zunächst einmal nicht zwingend strafbar. Wird eine gewisse Erheblichkeitsschwelle allerdings überschritten, kann ein Fake Profil sowohl strafrechtliche, als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wird ein Fake Profil dazu genutzt, andere Personen herunterzumachen und zu beleidigen, ist das häufig strafbar. Wer mithilfe eines Fake Profils andere Personen beleidigt (§ 185 StGB) oder verleumdet (§ 187 StGB), macht sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Die Beleidigung wird gemäß § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Nach § 187 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, zu diesen zu machen.

Oft werden Fake Profile auch für Betrug im Internet verwendet. Dieser wird in § 263 StGB geregelt:  „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Sollte eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten werden und ein besonders schwerer Betrug vorliegen, droht eine schwerere Strafe.

Dann ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich.

Gegen den Ersteller eines Fake Profil können Betroffene auch zivilrechtlich vorgehen. Schließlich wir die Erstellung eines Fake Profils häufig auch von einer Identitätstäuschung begleitet. Diese wiederum verstößt gegen das Recht am eigenen Namen, § 12 BGB. Den Betroffenen können in diesen Fällen Unterlassungsansprüche und/oder Beseitigungsansprüche zustehen. In einigen Fällen können, wenn bspw. eine Persönlichkeitsrechtsverletzung oder die Verletzung des Rechts am eigenen Bild vorliegt, auch Schadensersatzansprüche und/oder Geldentschädigungsansprüche geltend gemacht werden.

Über die Ansprüche, die Ihnen in einem konkreten Fall zustehen, beraten Sie gerne die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei.

Fake Profil Ansprüche

 

Wenn ein Fake Profil von Ihnen erstellt wurde, können Ihnen vielfältige Ansprüche zustehen. Mögliche zivilrechtliche Ansprüche gegen den Ersteller des Fake Profils können ein Beseitigungsanspruch, ein Unterlassungsanspruch, ein Schadensersatzanspruch oder ein Geldentschädigungsanspruch sein.

Einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch haben Sie, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht. In solchen Fällen kann die Gegenseite abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden.

Ob Ihnen ein solcher Anspruch besteht, und falls ja, in welcher Höhe und welchem Umfang, ist für einen Laien schwer zu beurteilen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt oder einer fachkundigen Rechtsanwältin beraten.

Das Team der Media Kanzlei unterstützt Sie hier gerne.

Gerne beraten wir Sie bezüglich der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wenn Sie ein Fake Profil auf Instagram entdecken, mit dem sich jemand für Sie ausgibt, sollten Sie zunächst den Support kontaktieren und das Profil melden. Entdecken Sie ein Profil, das sich für jemanden, den Sie kennen, ausgibt, sollten Sie die Person umgehend benachrichtigen, sodass sie sich beim Support melden kann.

Unserer Erfahrung nach kommen Betroffene in den meisten Fällen bei dem Support leider nicht sehr weit. Zwar werden häufig zunächst gewisse Daten, wie beispielsweise ein Foto des Personalausweises, angefordert, danach passiert jedoch häufig nichts mehr.

Wir helfen Ihnen gerne weiter – kontaktieren Sie uns umgehend.

Bei einem Fake Profil auf TikTok können Sie ebenfalls zunächst den Kundensupport kontaktieren. Hier gilt jedoch das oben geschriebene – das Kontaktieren des Supports führt auch hier nur selten zu einer umgehenden Löschung des Fake Profils.

Gerne unterstützen wir Sie!

Wenn Sie ein Fake Profil auf Facebook, entdecken, können Sie sich im ersten Schritt an den Facebook-Support wenden. Dieser empfiehlt, das betroffene Profil umgehend zu melden. Was danach passiert, spielt sich oftmals im Hintergrund ab. Es kann jedoch für Privatpersonen oft sehr mühsam und zeitintensiv sein, die Löschung eines Fake Accounts auf Facebook zu erreichen – wenn es überhaupt funktioniert. Ein Schreiben, das von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin unterzeichnet wird, wirkt in solchen Fällen häufig Wunder. Gerne unterstützen wir Sie – kontaktieren Sie uns einfach!

Von Ihnen wurde ein Fake Profil auf Twitter erstellt? Zunächst sollten Sie das Profil melden und den Support kontaktieren. Wenn hierauf keine Reaktion erfolgt und/oder das Fake Profil auf Twitter nicht gelöscht wird, raten wir Ihnen zu einer Einschätzung durch einen Anwalt oder eine Anwältin.

Die Media Kanzlei ist Ihnen hierbei gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns!

Auch in den Business- und Unternehmensnetzwerken wie LinkedIn und XING kommt es immer häufiger zu Fake Profilen. Wenn Sie ein solches entdecken, wenden Sie sich zunächst an den Support und melden Sie das Profil. Sollte hierauf keine Reaktion erfolgen, sollten Sie sich den Rat eines Anwalts oder einer Anwältin einholen.

Gerne unterstützen wir Sie!

 

Ein Fake Profil auf Tinder sollten Sie umgehend dem Tinder-Support melden. Sollte das Profil hierauf nicht gelöscht werden, hilft Ihnen das Team aus der Media Kanzlei gerne weiter.

Auch ein Lovoo Fake Profil sollten Sie dem Support melden. Normalerweise sollte das Profil daraufhin gesperrt werden. Sollte eine Löschung/Sperrung nicht erfolgen, beraten wir Sie gerne bezüglich des weiteren Vorgehens.

Sollte ein Fake Profil von Ihnen auf ParshipElitepartner oder einer sonstigen Dating Plattform erstellt worden sein, helfen wir Ihnen gerne, dieses zu löschen. Zögern Sie nicht, uns diesbezüglich zu kontaktieren.

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Anwalt hilft beim Löschen von Fake Profil

Erreichen Sie den Support nicht oder bleiben Ihre Versuche, den Fake Account löschen zu lassen, ohne Erfolg, kontaktieren Sie uns gerne! Wir leiten alle rechtlichen Schritte ein, um das Fake Profil löschen zu lassen.

Wir konnten schon zahlreiche Mandanten bei der Löschung von Fake Profilen unterstützen. Unter diesem Link finden Sie einige unserer Erfolge. Gerne helfen wir auch Ihnen!

Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten sowie den Kosten eines Verfahrens.

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