Schlechte Google Bewertung erhalten?
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Schlechte Google Bewertungen sind ärgerlich und meist ruf- und geschäftsschädigend – insbesondere, wenn sie nicht gerechtfertigt sind. Sie oder Ihr Business haben eine schlechte Bewertung erhalten, ohne dafür Anlass gegeben zu haben? Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei helfen Ihnen gerne!
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Biene Bunt15 November 2023Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlenKatja Blondin12 Oktober 2023Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)Rita Röscher3 Oktober 2023Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.Wien mal anders26 September 2023Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)Steffiii Blackmamba26 September 2023Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlenGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5,
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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht
JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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Schlechte Bewertung erhalten – was nun?!
Schlechte Bewertungen sind ärgerlich und meist ruf- und geschäftsschädigend – insbesondere, wenn sie nicht gerechtfertigt sind. Sie oder Ihr Business haben eine schlechte Bewertung erhalten, ohne dafür Anlass gegeben zu haben? Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei helfen Ihnen gerne!
Inhaltsverzeichnis
Negative Bewertung erhalten? Soforthilfe von Experten | Anwalt Dr. Severin Riemenschneider
Heute möchte ich Ihnen einige Tipps an die Hand geben, anhand derer Sie überprüfen können, ob eine Bewertung über Sie oder Ihr Unternehmen zulässig oder unzulässig ist.
Jeder kennt es: Wenn man einen Dienstleister aufsucht, informiert man sich heute vorab im Internet über diesen. Das heißt, wenn ich zu einem Arzt oder Friseur gehe, checke ich als erstes, welche Bewertung dieser hat. Wenn derjenige unter vier Sterne hat, gehe ich dort regelmäßig nicht hin, und so auch mein Umfeld, die mir da ganz ähnliche Rückmeldungen geben. Vor diesem Hintergrund ist klar: Diese Reputation im Internet ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg eines Unternehmens, und entsprechend sollten Unternehmen darauf achten, einen ausgezeichneten Ruf im Internet zu haben. Dazu gehören auch die Bewertungen.
Nun kommt es aber immer mal wieder vor, dass ein Kunde unzufrieden ist oder man vielleicht von einem Wettbewerber bewertet wird, von einem ehemaligen Partner oder von jemandem, der sich schlecht behandelt gefühlt hat, sodass man prüfen möchte, ob man sich gegen eine solche Bewertung zur Wehr setzen kann. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen heute einige Tipps geben, anhand derer Sie selbst überprüfen können, ob Sie sich gegen eine Bewertung wehren können oder ob Sie diese dulden müssen.
Der erste und einfachste Punkt ist regelmäßig: Lag denn überhaupt ein Geschäftskontakt vor? Die Rechtsprechung sieht vor, dass, wenn kein Geschäftskontakt zwischen der Person, die bewertet worden ist, und dem Bewertenden vorgelegen hat, die Bewertung in der Regel unzulässig ist. Sie haben dann die Möglichkeit, entweder gegen die Person vorzugehen, sofern Ihnen diese bekannt ist, und Unterlassung von der Person zu verlangen, dass diese die Bewertung löscht. Alternativ, wenn sie unter einem Akronym auftritt oder einfach nicht erkennbar ist, können Sie auch gegen das soziale Netzwerk vorgehen und dieses auf Löschung in Anspruch nehmen. Wenn kein Geschäftskontakt vorgelegen hat, kann man diese Ansprüche regelmäßig durchsetzen, sei es außergerichtlich oder, wenn das Netzwerk nicht kooperiert, notfalls auch gerichtlich.
Schwieriger wird es schon, wenn ein Geschäftskontakt vorgelegen hat. Dann gibt es aber auch einige Kriterien, anhand derer man prüfen kann, ob die Bewertung zulässig war oder unzulässig. Die erste Weichenstellung ist hierbei immer zu prüfen, ob die Aussage eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung ist. Tatsachenbehauptungen erkennt man daran, dass sie theoretisch dem Beweis zugänglich sind. Sie können Beweis darüber erheben, ob eine Person die 100 Meter in 11 Sekunden läuft oder nicht. Demgegenüber können Sie keinen Beweis darüber erheben, ob eine Person die 100 Meter schnell oder langsam läuft, da dies eine wertende Differenzierung ist. Was für den einen schnell ist, ist für den anderen möglicherweise langsam, und entsprechend wäre das eine Formulierung, die nicht dem Beweis zugänglich ist.
Wenn Sie eine Tatsachenbehauptung haben, hängt die Zulässigkeit der Aussage maßgeblich vom Wahrheitsgehalt ab. Eine wahre Tatsachenbehauptung im Bereich der Sozialsphäre, also im Bereich Ihres beruflichen Wirkens, müssen Sie regelmäßig hinnehmen. Eine unwahre Tatsachenbehauptung jedoch nicht. Unwahre Tatsachenbehauptungen partizipieren nicht an der Meinungsfreiheit, und entsprechend können Sie hier erfolgreich gegen die Person, die die Bewertung abgegeben hat, oder gegen das soziale Netzwerk oder die Bewertungsplattform vorgehen.
Wenn es eine wahre Tatsachenbehauptung ist, wird es schwieriger. Man kann sich in der Regel nur dagegen wehren, wenn die Aussage die Privatsphäre oder die Intimsphäre verletzt, was bei unternehmerischen Bewertungen typischerweise nicht der Fall ist. Haben Sie demgegenüber eine Meinungsäußerung, also eine wertende Aussage, hängt die Erfolgsaussicht maßgeblich davon ab, ob die Tatsachengrundlage, aufgrund derer sich die Meinung gebildet hat, wahr oder unwahr ist. Wenn man eine Ein-Sterne-Bewertung abgibt, die auf einer falschen Tatsachenbehauptung basiert, könnte man sich auch dagegen zur Wehr setzen. Wenn eine solche Tatsachengrundlage gar nicht offenbart wird, hängt die Frage von einer Interessenabwägung im Einzelfall ab. Wenn die Aussage lediglich eine Meinungsäußerung ist, die die Tatsachengrundlage nicht offenbart, müssen Sie prüfen, ob möglicherweise dennoch Ihr Persönlichkeitsrecht bzw. Ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht im Einzelfall die Meinungsfreiheit überwiegen könnte. Hier ist jedoch anzumerken, dass die aktuelle Rechtsprechung so ausgestaltet ist, dass es in dieser Konstellation sehr schwierig wird, erfolgreich gegen die Aussage vorzugehen. Wenn es eine reine Meinungsäußerung ist, die noch nicht die Schwelle der Schmähkritik überschreitet oder einen beleidigenden Charakter hat, muss man diese regelmäßig dulden.
Abschließend lässt sich festhalten, dass man sich gegen negative Bewertungen erfolgreich zur Wehr setzen kann, wenn entweder kein Geschäftskontakt vorgelegen hat oder wenn es eine unwahre Tatsachenbehauptung ist oder eine Meinungsäußerung, die auf einer unwahren Tatsachengrundlage basiert oder den Bereich der Schmähkritik überschreitet bzw. einen beleidigenden Charakter hat.
Sollten Sie Unterstützung wünschen, eine schwierige Rechtsfrage haben, bei der Sie eine zweite Meinung einholen möchten, oder feststellen, dass Sie ohne anwaltliche Unterstützung nicht weiterkommen, melden Sie sich gerne bei uns. Ich bin Severin R. Schneider, beschäftige mich seit ca. 11 Jahren mit dem Äußerungsrecht, habe eine Kanzlei mit ca. 20 Mitarbeitern und glaube, dass wir Sie ausgezeichnet beraten können, was Ihre Erfolgsaussichten betrifft und ob es sinnvoll ist, gegen die Bewertung vorzugehen.
Google-Bewertung löschen lassen – geht das?
Ja, das geht. Und zwar immer dann, wenn die Bewertung gegen die Google-Richtlinien oder geltendes Recht verstößt.
Das heißt, dass Sie nicht allein deswegen gegen eine Bewertung vorgehen können, weil diese schlecht ist. Erst, wenn ein Rechtsverstoß in der Bewertung vorliegt, bestehen grundsätzlich gute Erfolgsaussichten auf eine Löschung.
Google-Bewertung über Google selbst löschen
Wenn Sie das Menu bei der Bewertung öffnen (über die Drei Punkte) und anschließend auf “Rezension melden” klicken, können Sie die Bewertung an Google übermitteln und prüfen lassen. Wenn Google zu der Einschätzung kommt, die Bewertung sei unzulässig, wird Google die Bewertung automatisch löschen.
Schlechte Google-Rezenzion – Verstoß gegen Google-Richtlinien
Häufige Fragen:
- Wann liegt ein Verstoß gegen die Google Richtlinien vor?
- Kann ich gegen Richtlinienverstöße vorgehen?
Ein Verstoß gegen die Google-Richtlinien ist insbesondere gegeben bei:
- Werbung, Spam oder falschen Inhalten
- Nicht themenbezogenen Inhalten
- Sexuellen oder anstößigen Inhalten
- Gefährliche oder abwertende Inhalte
- Beleidigungen, Belästigungen und Mobbing
- Identitätsdiebstahl
Wenn ein Verstoß gegen die Google Richtlinien vorliegt, kann die Bewertung gelöscht werden. Aber es können auch Gründe zur Löschung vorliegen, die nicht in den Richtlinien aufgeführt sind. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenfreies Erstgespräch.
Befolgen der Gemeinschaftsstandards von Google
Häufige Fragen:
- Wann sind negative Bewertungen unzulässig?
- Können negative Bewertungen strafbar sein?
- Wann spricht man von Verleumdung, Beleidigung und übler Nachrede?
Eine Möglichkeit, um zu vermeiden, dass Ihr Unternehmen negative Bewertungen erhält, besteht darin, die Gemeinschaftsstandards von Google zu befolgen. Google hat bestimmte Richtlinien für die Art und Weise, wie Unternehmen Bewertungen sammeln und verwenden dürfen. Wenn diese Richtlinien nicht eingehalten werden, kann es zu negativen Bewertungen kommen. Stellen Sie sicher, dass Sie sich über die Gemeinschaftsstandards von Google im Klaren sind und diese befolgen, um negative Bewertungen zu vermeiden.
Schlechte Google-Bewertung – Verstoß gegen geltendes Recht
Ein Verstoß gegen geltendes Recht kommt insbesondere in Betracht, wenn die Bewertungen Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdung beinhalten oder wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten.
Wann ist eine schlechte Google-Bewertung unzulässig?
- Persönliche Angriffe: Wenn eine Bewertung persönliche Angriffe enthält, die nicht auf das Unternehmen oder die Dienstleistungen bezogen sind, kann sie als unzulässig betrachtet werden.
- Unrichtige oder falsche Informationen: Wenn eine Bewertung unrichtige oder falsche Informationen enthält, kann sie als unzulässig betrachtet werden.
- Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen: Wenn eine Bewertung gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstößt, kann sie als unzulässig betrachtet werden.
- Rechtswidrige Inhalte: Wenn eine Bewertung rechtswidrige Inhalte enthält, kann sie als unzulässig betrachtet werden.
- Spam oder Werbung: Wenn eine Bewertung als Spam oder Werbung betrachtet wird, kann sie als unzulässig betrachtet werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zulässigkeit von Bewertungen von Plattform zu Plattform unterschiedlich sein kann und von den Nutzungsbedingungen der Plattform abhängig ist. Es ist daher wichtig, die Nutzungsbedingungen der Plattform zu kennen, bevor man Bewertungen absendet oder versucht, Bewertungen zu löschen. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Bewertung unzulässig ist oder wie Sie vorgehen sollen, um eine Bewertung zu löschen, kann es sinnvoll sein, die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen. Ein professioneller Dienstleister, wie die Media Kanzlei, kann Ihnen dabei helfen, die Zulässigkeit von Bewertungen zu beurteilen und Ihnen bei der Löschung von unzulässigen Bewertungen behilflich sein.
Schlechte Google Bewertung strafbar?
Eine schlechte Google-Bewertung kann sogar strafbar sein. Und zwar immer dann, wenn sie einen Straftatbestand des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt. Dies kommt insbesondere in Betracht bei Beleidigung nach § 185 StGB, bei übler Nachrede nach § 186 StGB und bei Verleumdung nach § 187 StGB.
Schlechte Google-Bewertung – Beleidigung
Beleidigungen liegen insbesondere häufig in Form von Schimpfwörtern und Kraftausdrücken vor.
Schlechte Google-Bewertung – üble Nachrede
Üble Nachrede gem. § 186 StGB liegt vor, wenn in den Bewertungen Tatsachen geäußert werden, die nicht erweislich wahr und dazu geeignet sind den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Deswegen sollte man Tatsachenäußerungen – auch solche von Dritten – nur verbreiten, wenn man sich sicher ist, dass sie der Wahrheit entsprechen!
Schlechte Google-Bewertung – Verleumdung
Im Gegensatz zur üblen Nachrede sind bei der Verleumdung gemäß § 187 StGB die verächtlich machenden Tatsachenäußerungen nicht nur unwahr, sondern bewusst frei erfunden.
Entbehrt diese Behauptung jeglicher Grundlage, ist sie also frei erfunden und würdigt eine Person gegenüber Dritten herab, ist der Tatbestand der Verleumdung erfüllt.
Schlechte Google-Bewertung – falsche Tatsachenbehauptungen
Eine Google-Bewertung ist außerdem rechtswidrig, wenn die darin getroffenen Tatsachenbehauptungen nicht stimmen.
Wenn also zum Beispiel behauptet wird:
„Das Restaurant schließt immer schon um 19 Uhr.“
obwohl das Restaurant stets bis 23 Uhr geöffnet ist, würde dies eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellen.
Um Tatsachen handelt es sich immer dann, wenn sie dem Beweis zugänglich sind. Das bedeutet bei oben genanntem Beispiel: Ob das Restaurant immer um 19 Uhr schließt oder nicht, kann man nachweisen. Damit liegt eine Tatsache vor.
Ist eine Tatsache erweislich unwahr, verletzt sie den Betroffenen in seinem Persönlichkeitsrecht und fällt nicht mehr unter den Schutz der freien Meinungsäußerung aus Art. 5 GG.
Dass die behauptete Tatsache richtig ist, muss üblicherweise von demjenigen bewiesen werden, der sie aufstellt. Sprich, der Google-Nutzer, der in einer Google-Bewertung Tatsachen behauptet, muss auch beweisen, dass diese wahr sind.
Google 1-Sterne-Bewertung
Auch eine Bewertung mit lediglich einem Stern kann eine unzulässige Bewertung darstellen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der oder die Bewertende überhaupt nicht in Kontakt mit dem Unternehmen stand, das er oder sie bewertet hat.
Wie kann ich eine schlechte Google-Bewertung löschen?
Häufige Fragen:
- Kann ich Bewertungen selbst löschen?
- Wo lösche ich Bewertungen?
- Wie lange dauert es Bewertungen selbst zu löschen?
Es gibt verschiedene Gründe, warum man möglicherweise Google Bewertungen löschen lassen möchte. Vielleicht haben Sie falsche Bewertungen erhalten, oder es gibt Inhalte, die nicht mehr relevant sind. Glücklicherweise gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können, um Google Bewertungen zu löschen.
Sie können zunächst einmal selbst aktiv werden, die Google-Bewertung beim Google-Support melden und damit um Löschung der Bewertungen bitten. Dies kann über das Hilfe-Center von Google erfolgen. Sie können auch das Google Maps-Supportteam kontaktieren, um um Löschung der Bewertungen zu bitten. Es ist wichtig zu beachten, dass Google nicht alle Bewertungen löschen wird. Es gibt bestimmte Richtlinien, die eingehalten werden müssen, damit eine Bewertung nicht gelöscht werden kann.
Schritte zur Löschung von Google Bewertungen über das Hilfe-Center
Um Google Bewertungen über das Hilfe-Center zu löschen, folgen Sie diesen Schritten:
- Melden Sie sich bei Ihrem Google-Konto an.
- Rufen Sie das Hilfe-Center von Google auf.
- Wählen Sie das Thema "Bewertungen und Rezensionen" aus.
- Klicken Sie auf den Link "Eine Bewertung löschen lassen".
- Wählen Sie aus den angezeigten Optionen aus, warum Sie die Bewertung löschen lassen möchten.
- Geben Sie weitere Details an, warum Sie die Bewertung löschen lassen möchten.
- Klicken Sie auf "Senden", um Ihre Anfrage abzusenden.
Schritte zur Löschung von Google Bewertungen über das Google Maps-Supportteam
Um Google Bewertungen über das Google Maps-Supportteam zu löschen, folgen Sie diesen Schritten:
- Öffnen Sie Google-Maps.
- Suchen Sie nach Ihrem Unternehmen/Ihrer Restaurant/etc.
- Klicken Sie auf den rot markierten Ort.
Klicken Sie auf Rezensionen.
Klicken Sie auf die drei Punkte neben der Bewertung.
Klicken Sie auf „Rezension melden“.
Wählen Sie einen Grund aus.
Klicken Sie auf „Melden“.
Google wird die Bewertung dann überprüfen.
oder:
- Melden Sie sich bei Ihrem Google-Konto an.
- Rufen Sie das Google Maps-Supportteam auf.
- Klicken Sie auf den Link "Eine Bewertung löschen lassen".
- Wählen Sie aus den angezeigten Optionen aus, warum Sie die Bewertung löschen lassen möchten.
- Geben Sie weitere Details an, warum Sie die Bewertung löschen lassen möchten.
- Klicken Sie auf "Senden", um Ihre Anfrage abzusenden.
Alternativen zur Löschung von Google Bewertungen
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Google Bewertungen zu löschen, gibt es immer noch ein paar andere Optionen. Sie können beispielsweise neue, positive Bewertungen hinzufügen, um die negativen Bewertungen auszugleichen. Sie könn
Vorbeugende Maßnahmen
Es gibt auch einige Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um zu vermeiden, dass Sie negative Bewertungen erhalten. Hier sind ein paar Tipps:
- Bieten Sie hervorragenden Kundenservice: Ein wichtiger Faktor, der dazu beitragen kann, dass Sie positive Bewertungen erhalten, ist der Kundenservice, den Sie bieten. Stellen Sie sicher, dass Sie immer freundlich und hilfsbereit sind und sich um die Bedürfnisse Ihrer Kunden kümmern.
- Seien Sie schnell und effektiv bei der Problemlösung: Wenn Kunden Probleme haben, ist es wichtig, dass Sie schnell und effektiv handeln, um das Problem zu lösen. Je schneller und effektiver Sie sind, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass Sie negative Bewertungen erhalten.
- Seien Sie transparent: Wenn es Probleme gibt, ist es wichtig, dass Sie offen und ehrlich sind und sich bemühen, das Problem so schnell wie möglich zu lösen. Durch Transparenz können Sie vermeiden, dass Kunden frustriert werden und negative Bewertungen hinterlassen.
- Bieten Sie regelmäßig Updates: Wenn Kunden über längere Zeit hinweg auf eine Lösung warten, kann dies frustrierend sein. Stellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig Updates
Schlechte Google-Bewertung – Beleidigung
Äußerungen erfüllen den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB in der Regel dann, wenn jemand dadurch seine Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einem anderen kundtut.
Beleidigungen liegen insbesondere häufig in Form von Schimpfwörtern und Kraftausdrücken vor.
Schlechte Google-Bewertung – üble Nachrede
Üble Nachrede gem. § 186 StGB liegt vor, wenn in den Bewertungen Tatsachen geäußert werden, die nicht erweislich wahr und dazu geeignet sind den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Deswegen sollte man Tatsachenäußerungen – auch solche von Dritten – nur verbreiten, wenn man sich sicher ist, dass sie der Wahrheit entsprechen!
Schlechte Google-Bewertung – Verleumdung
Im Gegensatz zur üblen Nachrede sind bei der Verleumdung gemäß § 187 StGB die verächtlich machenden Tatsachenäußerungen nicht nur unwahr, sondern bewusst frei erfunden.
Entbehrt diese Behauptung jeglicher Grundlage, ist sie also frei erfunden und würdigt eine Person gegenüber Dritten herab, ist der Tatbestand der Verleumdung erfüllt.
Schlechte Google-Bewertung – falsche Tatsachenbehauptungen
Eine Google-Bewertung ist außerdem rechtswidrig, wenn die darin getroffenen Tatsachenbehauptungen nicht stimmen.
Wenn also zum Beispiel behauptet wird:
„Das Restaurant schließt immer schon um 19 Uhr.“
obwohl das Restaurant stets bis 23 Uhr geöffnet ist, würde dies eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellen.
Um Tatsachen handelt es sich immer dann, wenn sie dem Beweis zugänglich sind. Das bedeutet bei oben genanntem Beispiel: Ob das Restaurant immer um 19 Uhr schließt oder nicht, kann man nachweisen. Damit liegt eine Tatsache vor.
Ist eine Tatsache erweislich unwahr, verletzt sie den Betroffenen in seinem Persönlichkeitsrecht und fällt nicht mehr unter den Schutz der freien Meinungsäußerung aus Art. 5 GG.
Dass die behauptete Tatsache richtig ist, muss üblicherweise von demjenigen bewiesen werden, der sie aufstellt. Sprich, der Google-Nutzer, der in einer Google-Bewertung Tatsachen behauptet, muss auch beweisen, dass diese wahr sind.
Google 1-Stern-Bewertung
Auch eine Bewertung mit lediglich einem Stern kann eine unzulässige Bewertung darstellen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der oder die Bewertende überhaupt nicht in Kontakt mit dem Unternehmen stand, das er oder sie bewertet hat.
Was tun, wenn man trotzdem negative Bewertungen erhält?
Häufige Fragen:
- Sollte man auf Bewertungen antworten?
- Wie gegen Hetzkampagnen vorgehen?
Trotz aller Vorbeugungsmaßnahmen kann es vorkommen, dass Sie trotzdem negative Bewertungen erhalten. Wenn dies der Fall ist, gibt es ein paar Schritte, die Sie unternehmen können:
- Antworten Sie auf die Bewertung: Es ist wichtig, dass Sie auf negative Bewertungen reagieren. Durch eine Antwort zeigen Sie, dass Sie sich um das Problem kümmern und dass Sie an einer Lösung interessiert sind. Versuchen Sie, freundlich und professionell zu bleiben und bieten Sie eine Lösung an.
- Verstehen Sie den Grund für die negative Bewertung: Versuchen Sie herauszufinden, warum der Kunde unzufrieden war und ob es etwas gibt, das Sie tun können, um das Problem zu lösen. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, den Kunden zufriedenzustellen und eine positive Bewertung zu erhalten.
- Sammeln Sie weitere positive Bewertungen: Eine Möglichkeit, negative Bewertungen zu minimieren, besteht darin, weitere positive Bewertungen zu sammeln. Bitten Sie zufriedene Kunden um Bewertungen und arbeiten Sie daran, Ihren Online-Ruf zu verbessern.
- Erwägen Sie, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen: Wenn Sie Schwierigkeiten haben, negative Bewertungen zu löschen oder wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, um negative Bewertungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen. Ein professioneller Dienstleister kann Ihnen dabei helfen, Ihren Online-Ruf zu verbessern und negative Bewertungen zu minimieren.
Bewertungserpressung
Im Geschäfts- und im Rechtsverkehr stellen Bewertungen mittlerweile einen wichtigen Teil des Internetauftrittes dar. So werden Kaufentscheidungen und ähnliche Auswahlverfahren regelmäßig auf Grundlage von vorherigen Bewertungen vorgenommen.
Dies führt dazu, dass Bewertungen ein mächtiges Mittel sind und gegebenenfalls auch rufschädigenden oder geschäftsschädigenden Charakter haben können. Dies machen sich manche Personen zu eigen und versuchen daher eine andere Person mit einer Bewertung zu erpressen.
In der Regel wird dabei die Abgabe einer negativen Bewertung angedroht, wenn nicht ein bestimmtes Tun oder Unterlassen vorgenommen wird. Dies kann sowohl aus der Position des Leistungsempfängers (Stellen von Forderungen unter Androhung einer negativen Bewertung) als auch aus der Position des Leistungserbringers (Knüpfen der Leistung an eine vorherige positive Bewertung) erfolgen.
Je nach Einzelfall kann ein solches Verhalten sogar strafbar sein! In Betracht kommt dabei je nach Konstellation eine Strafbarkeit wegen Erpressung gemäß § 253 StGB oder wegen Nötigung gemäß § 240 StGB.
Unabhängig davon ist es Betroffenen jederzeit möglich auch zivilrechtlich gegen den „Erpresser“ vorzugehen. Lesen Sie hierzu die folgenden Ausführungen!
Die Hilfe von Experten in Anspruch nehmen
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Google Bewertungen zu löschen oder wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, um negative Bewertungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen. Es gibt Unternehmen und Agenturen, die sich auf das Management von Online-Bewertungen spezialisiert haben und Ihnen bei der Löschung von Google Bewertungen oder bei der Verbesserung Ihres Online-Rufs helfen können. Ein professioneller Dienstleister kann Ihnen dabei helfen, Ihren Online-Ruf zu verbessern und negative Bewertungen zu minimieren.
Schlechte Google-Bewertung – wann brauche ich einen Anwalt?
Häufige Fragen:
- Wie kann ein Anwalt bei Bewertungen helfen?
- Warum werden Bewertungen mit Anwalt schneller gelöscht?
Für Google ist die Meinungsfreiheit laut eigener Aussage sehr wichtig. Zudem bedeutet es für Google einen nicht geringen Aufwand die beanstandeten Kommentare zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen. Gemäß unserer Erfahrung ist es häufig so, dass privat gemeldete Bewertungen nicht gelöscht werden.
Um den Ruf Ihres Unternehmens zu schützen, ist es allerdings aufgrund der enormen Verbreitung und Aussagekraft von Kommentaren und Bewertungen für den Geschäftsverkehr sehr wichtig rechtsverletzende Google-Bewertungen schnell löschen zu lassen.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei stellen zunächst in einem außergerichtlichen Schreiben an Google den rechtlich relevanten Sachverhalt dar und begründen nachdrücklich, warum in dem konkreten Einzelfall der Anspruch auf Löschung besteht bzw. warum die Google-Bewertung unrechtmäßig ist. Ein anwaltliches Schreiben erzeugt auf Google nach unserer Erfahrung einen höheren Druck und erreicht in der Regel, dass die Rezension eingehend geprüft und gelöscht wird.
Damit können Sie ausbleibender Kundschaft und Umsatzeinbußen aufgrund von negativen Bewertungen entgegenwirken oder zuvorkommen. Außerdem können sie mit anwaltlicher Hilfe gegebenenfalls und je nach Einzelfall Schadensersatz vom Verfasser der rechtswidrigen Bewertung verlangen.
Schlechte Bewertung – Abmahnung
Reagieren Google oder andere Plattformen nicht auf das erste anwaltliche Schreiben, werden die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei die jeweilige Plattform abmahnen.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine schriftliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Für dieses Tun oder Unterlassen wird dem Abmahnungsempfänger in der Regel eine relativ kurze Frist gesetzt (zwischen 3 und 14 Tage, in Ausnahmefällen auch nur wenige Stunden). Der Empfänger wird üblicherweise auch dazu aufgefordert darüber Auskunft zu erteilen, wie und wo er welche Verletzungshandlungen begangen hat. Je nach Einzelfall kommen auch Schadensersatzansprüche des Abmahnenden gegen den Rechtsverletzer in Betracht.
Mit einer Abmahnung wird – sofern sich das Begehren auf eine Unterlassung richtet – üblicherweise zur Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung aufgefordert. Der Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung ist der Abmahnung in der Regel beigefügt. Aber aufgepasst: wird gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen, droht eine Vertragsstrafe!
Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie hier.
Kostenloses Muster einer Abmahnung
Adresse Gegner Ort, Datum
Abmahnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Kenntnis davon erlangt, dass über den von Ihnen angebotenen Dienst mit dem Nutzernamen „xy“ unter der URL …. unzulässige Äußerungen öffentlich zum Abruf bereitgehalten werden.
Sie verbreiten damit als Betreiber des Portals die folgende Äußerung:
„Bewertung“
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Äußerung eine unwahre Tatsachenbehauptung sowie Beleidigung darstellt und daher unzulässig ist.
Tatsächlich hat es sich wie folgt zu getragen: ….
Da die Behauptung somit unzulässig ist, stehe mir Schadensersatzansprüche zu.
Ich fordere Sie daher auf, die Bewertung zu entfernen.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, zukünftig meine Rechte zu wahren und die angehängte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an mich zurückzusenden.
Für den Eingang der Unterlassungserklärung habe ich mir eine Frist bis zum
[ca. 1 Woche]
notiert.
Außerdem fordere ich Sie auf, mir Schadensersatz in Höhe von … auf untenstehendes Konto zu überweisen. Dieser Schaden ist mir entstanden, weil ….
Für den Eingang der Zahlung habe ich mir einer Frist bis zum
[ca. 2 Wochen]
notiert.
Sollten Sie die angegebenen Fristen nicht wahren, wollen Sie Verständnis dafür haben, dass ich mich nicht scheue, weitere gerichtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Hinweis: Eine unberechtigte Abmahnung kann weitreichende Konsequenzen haben! Unberechtigte Abmahnungen können dazu führen, dass der Abgemahnte eine Gegenabmahnung ausspricht, deren Kosten Sie zu tragen haben. Daher sollten Sie die Abmahnung nicht selbst verfassen und versenden, sondern anwaltlichen Rat einholen!
Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei sind hierauf spezialisiert und helfen Ihnen gerne.
Schlechte Bewertung – einstweilige Verfügung
Das einstweilige Verfügungsverfahren stellt im deutschen Prozessrecht einen Teil des Eilrechtschutzes dar. Das heißt: Ein solches Verfahren wird angestrengt, wenn es schnell gehen muss. Schlechte Bewertungen sollen beispielsweise schnellstmöglich aus dem Internet verschwinden, damit keine weitere Bloßstellung oder Rufschädigung stattfindet.
Das einstweilige Verfügungsverfahren ist deshalb schneller als andere gerichtliche Verfahren, da das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann. Dementsprechend bedarf es keines Termins zur mündlichen Verhandlung, der Abgemahnte wird dann nämlich nicht persönlich angehört.
Ist das Gericht der Ansicht, dass nach vorläufiger Prüfung eine rechtswidrige Bewertung vorliegt, erlässt es eine einstweilige Verfügung. Diese löst weitere Kosten aus. Die einstweilige Verfügung muss dem Antragsgegner oder der Antragsgegnerin zugestellt werden. Die Zustellung erfolgt über einen Gerichtsvollzieher/eine Gerichtsvollzieherin. Die einstweilige Verfügung muss vom sodann unbedingt beachtet werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis 250.000€ oder Ordnungshaft.
Schlechte Bewertung - Klage
Ist die Abmahnung nicht erfolgreich, kann der Anspruch auch mittels einer Klage verfolgt werden.
Eine Klage ist immer durch substantiierten Vortrag sowie entsprechende Beweise zu belegen.
Da die Gegenstandswerte bei schlechten Bewertungen in der Regel 15.000€ betragen, besteht vor Gericht Anwaltszwang. Die Fachanwältinnen und Fachanwälte der Media Kanzlei vertreten Sie gerne.
Schlechte Bewertung – Kosten Anwalt
Kosten anwaltliches Schreiben schlechte Bewertung
Die Kosten eines anwaltlichen Hinweisschreibens, das keine Abmahnung darstellt, kann nach Absprache individuell vereinbart werden. Fragen Sie uns einfach an!
Kosten Abmahnung schlechte Bewertung
Die Kosten einer Abmahnung richten sich nach dem zugrundeliegenden Streitwert. Der Streitwert richtet sich je nach Qualität und Quantität der Verletzungshandlungen. So ist zum Beispiel im Äußerungsrecht pro abgemahnter Äußerung ein Streitwert von 15.000,00 € üblich.
Die Abmahnkosten setzen sich aus einer gesetzlich festgelegten Geschäftsgebühr, einer Pauschale für Telekommunikation und Post sowie Mehrwertsteuern zusammen.
Hier sollen exemplarisch einmal die Abmahnkosten bei einem Streitwert von 30.000€ dargestellt werden.
Bei einem Streitwert von 30.000€ belaufen sich die außergerichtlichen Abmahnkosten des Anwalts seit der RVG-Novellierung auf 1.501,19 € (brutto).
Die Kosten der Abmahnung hat der Abgemahnte bzw. in einem gerichtlichen Verfahren der Unterliegende zu tragen.
Kosten einstweilige Verfügung schlechte Bewertung
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahren richten sich grundsätzlich auch nach dem Streitwert. Dabei ist zu beachten, dass der Streitwert im Vergleich zum Verfahren in der Hauptsache (Klage) in der Regel um ein Drittel zu reduzieren ist.
Neben den eigenen Anwaltskosten und fremden Anwaltskosten fallen auch Gerichtskosten, wobei sich die konkrete Berechnung nach dem individuellen Ablauf des Verfahrens richtet. Die Kosten hat in der Regel der Unterliegende zu tragen.
Kosten Klage schlechte Bewertung
Die Kosten einer Klage richten sich ebenfalls nach dem Streitwert. Anhand des folgenden Beispiels werden die insgesamt entstehenden Kosten eines üblichen Verfahrens bei einem Streitwert von 15.000,00 Euro aufgezeigt, wenn durch Urteil entschieden wird.
Eigene Anwaltskosten: 2.159,85
Fremde Anwaltskosten: 2.159,85
Gerichtskosten: 972,00
Gesamtsumme: 5.291,70 EUR
Die Kosten sind dabei in der Regel vom Unterliegenden zu tragen.
Urteile zu Bewertungen
Die Media Kanzlei war bereits in der Vergangenheit in gerichtlichen Verfahren wegen schlechter Bewertungen sehr erfolgreich.
Kununu – schlechte Bewertung
Kununu ist eine Online-Plattform für Arbeitgeberbewertungen. ArbeiternehmerInnen, Auszubildende sowie BewerberInnen in Österreich, Deutschland und der Schweiz können Arbeitgeber sowie Bewerbungsprozesse anonym über die Plattform bewerten.
Dadurch, dass man sich lediglich mit seiner E-Mail-Adresse auf der Plattform anmelden und die Bewertungen anonym abgeben kann, kommt es häufig zu sehr schlechten Bewertungen der Arbeitgeber.
Vorgehen gegen schlechte Kununu-Bewertungen
Auch hier können Sie zunächst einmal versuchen, selbst gegen die schlechte Bewertung vorzugehen.
Es besteht die Möglichkeit, die Bewertung zunächst selbst zu kommentieren.
Hierfür müssen Sie sich auf der Plattform einzuloggen und unter dem Punkt „Arbeitgeber-Kommentare“ den Punkt „als Arbeitgeber kommentieren“ öffnen. Hier können Sie nun die jeweilige Bewertung Ihrerseits kommentieren und beispielsweise Missverständnisse aufklären und eventuelle Schädigungsabsichten aufzeigen.
Kununu bietet außerdem die Möglichkeit über ein Kontaktformular Kontakt mit der Plattform aufzunehmen und die Bewertung zu melden.
Sobald eine Meldung erfolgt, wird die Bewertung zunächst offline geschaltet und sodann von den Mitarbeitern überprüft.
Schlechte Kununu-Bewertung – Anwalt
Leider haben wir auch auf dieser Plattform die Erfahrung gemacht, dass Kununu oftmals nicht sehr entgegenkommend auf Löschungsanfragen reagiert.
Wie auch bei Google können Ihnen hierbei die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei helfen. Ein anwaltliches Schreiben kann Plattform-Betreiben viel eher zu einer schnellen Löschung bewegen als eine private Meldung über deren Website!
Creditreform - schlechte Bewertung
Die Unternehmensgruppe Creditreform agiert als Wirtschaftsauskunftei und Inkassodienstleister.
Ähnlich wie die Schufa speichert auch Creditreform relevante Daten über Bürgerinnen und Bürger. Nicht jedes Unternehmen arbeitet mit der Schufa zusammen. Immer mehr Unternehmer haben Creditreform als Vertragspartner.
So kann es sein, dass der Schufa-Eintrag „sauber“ ist, sich aber bei Creditreform negative Bewertungen finden lassen.
Sollten Sie von einer negativen Bewertung bei Creditreform betroffen sein, bietet es sich an, zunächst einmal eine Auskunft bei Creditreform einzuholen. Dies kann auch gerne einer unserer Anwältinnen oder Anwälte übernehmen.
Zeigt sich Creditreform nicht kooperativ, lohnt es sich einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin einzuschalten. Der Verfahrensgang ist sodann derselbe wie bei Google oder Kununu.
Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei beraten Sie gerne.
Etsy - schlechte Bewertung
Etsy ist eine E-Commerce-Website für den Kauf und Verkauf von handgemachten Produkten, Vintage und Künstlerbedarf.
Auch hier können Kunden und Kundinnen die Verkäufer sowie die Produkte bewerten. Eine schlechte Bewertung auf Etsy kann besonders geschäftsschädigend sein und Verkäufe massiv einbrechen lassen.
Daher sollten Sie auch hier schnellstmöglich gegen schlechte Bewertungen vorgehen!
Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei beraten Sie gerne.
Facebook – schlechte Bewertung
Auf der Social-Media-Plattform facebook.com präsentieren sich neben Privatpersonen auch viele Unternehmen. Auch hier besteht die Möglichkeit, diese zu bewerten.
Wie lösche ich eine Facebook-Bewertung?
Das Entfernen von schlechten Bewertungen ist grundsätzlich zwar möglich, aber häufig durch Vorgehen des Nutzers nicht erfolgsversprechend. Haben Sie eine schlechte Bewertung auf Facebook erhalten, so steht Ihnen nur die Möglichkeit offen, sich an den Support zu wenden. Ähnlich wie bei Google verhilft das aber oftmals leider nicht zur Löschung. Daher sollten Sie möglichst schnell eine Anwältin oder Anwalt einschalten. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.
Die einzige Möglichkeit, die Ihnen selbst bleibt, um gegen unerwünschte Bewertungen vorzugehen, ist, die Bewertungsfunktion komplett zu deaktivieren.
YouTube - schlechte Bewertung
Die Streaming-Plattform YouTube bietet Möglichkeit Videos aller Art hochzuladen. Diese können dann auf einer Skala von 1 bis 5 Sternen bewertet und kommentiert werden.
Viele YouTube-Videos sind in den Kommentaren von Hate Speech betroffen. Die sog. Hate Speech, zu dt. Hassrede, umfasst Kommentare die eine Person oder eine Gruppe aufgrund ihrer Rasse, Religion, ethnische Herkunft, nationale Herkunft, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität diskreditieren oder beleidigen.
Hate Speech erfüllt verschiedene Tatbestände des StGB.
Sind Sie hiervon betroffen, besteht die Möglichkeit, sich zunächst einmal selbst an YouTube zu wenden.
Sollte hierauf nicht reagiert werden, helfen Ihne die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei gerne weiter. Wir werden uns zunächst mit einem anwaltlichen Schreiben an die Plattform wenden. Sollte YouTube auch hierauf nicht reagieren, werden wir eine Abmahnung versenden. Erfolgt auch daraufhin keine Löschung, werden gerichtliche Schritte, wie eine einstweilige Verfügung oder Klage, eingeleitet.
Airbnb - schlechte Bewertung
Airbnb ist ein US-amerikanisches Online-Portal für Buchung und Vermietung von Unterkünften, ähnlich einem Computerreservierungssystem. Sowohl private als auch gewerbliche Vermieter vermieten Räumlichkeiten unter Vermittlung des Unternehmens. Sollten Sie auf dem Portal von einer schlechten Bewertung betroffen sein, können Sie sich zunächst an den Support wenden. Erfolgt hierauf keine Reaktion, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei durch das zuvor bzgl. Google-Bewertungen erwähnte Prozedere gerne weiter.
EBay Kleinanzeigen – schlechte Bewertung
eBay Kleinanzeigen ist das größte Online-Kleinanzeigen-Portal in Deutschland. Sowohl Unternehmen als auch Private können hier online ihre Ware verkaufen.
eBay bietet die Möglichkeit, Nutzer zu bewerten. Ist man mit einem Nutzer via Chat in Kontakt getreten, z.B. durch Verkaufsgespräche, gibt eBay die Möglichkeit diesen zu bewerten. Die Bewertungskriterien hierbei sind z.B. Freundlichkeit oder Zuverlässigkeit.
Dabei erfolgt die Bewertung via Klicken auf ein Emoji, die sich aufteilen in die Bewertungen: TOP 100 %, OK 50 % und NAJA 0 %.
Sollten Sie hier von einer schlechten Bewertung betroffen sein, können Sie sich zunächst an den Support wenden. Erfolgt hierauf keine Reaktion, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei gerne weiter.
Amazon – schlechte Bewertung
Amazon ist ein US-amerikanischer Onlineversandhändler mit einer breit gefächerten Produktpalette. Amazon ist dort selbst Anbieter für Waren und Dienstleistungen. Es gibt aber auch eine Vielzahl von weiteren Anbietern die Produkte anbieten. Auf Amazon sind Rezensionen zu den jeweiligen Produkten beliebt und wegen der Großen Reichweite von Amazon auch für die jeweiligen Anbieter von enormer Relevanz.
Sollten Sie hier von einer schlechten Bewertung betroffen sein, können Sie sich zunächst an den Support wenden. Erfolgt hierauf keine Reaktion, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei gerne weiter.
Jameda - schlechte Bewertung
Jameda ist eine deutsche Internet-Suchmaschine für Ärzte und andere im Gesundheitswesen tätige Personen. Es gehört darüber hinaus zur Kategorie der Ärztebewertungsportale.
Patienten ist es dort möglich, ihre Ärztinnen und Ärzte zu bewerten.
Sollten Sie hier von einer schlechten Bewertung betroffen sein, können Sie sich zunächst an den Support wenden. Erfolgt hierauf keine Reaktion, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei durch das zuvor, unter anderem bei Google-Bewertungen erwähnte Prozedere gerne weiter.
Häufig verschlechtern Ärzte oder Kieferorthopäden Ihre ursprüngliche Situation, indem Sie Jameda, selbst anschreiben oder die Bewertung kommentieren. Kommentierungen einer schlechten Bewertung können nämlich deren Auffindbarkeit erhöhen.
Wir empfehlen Ihnen daher einen auf Bewertungen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Gerne können Sie unsere Anwälte am Standort Frankfurt oder Hamburg anrufen oder uns eine E-Mail mit der schlechten Bewertung und Ihren Kontaktdaten schreiben. Ein Anwalt oder Anwältin unserer Medienrechtskanzlei wird sich zeitnah mit einer Einschätzung bei Ihnen melden. Ein Termin in unserer Kanzlei ist regelmäßig nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll, haben Sie doch in der eigenen Praxis in der Regel besseres zu tun.
Shpock - schlechte Bewertung
Shpock ist eine Online-Marktplatz-Plattform, die mittels Nutzung einer App oder eines Browsers das private Kaufen und Verkaufen von Gegenständen in der Umgebung ermöglicht. Nach dem Kauf können sich Verkäufer und Käufer gegenseitig bewerten.
Sollten Sie hier von einer schlechten Bewertung betroffen sein, können Sie sich zunächst an den Support wenden. Erfolgt hierauf keine Reaktion, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei zuvor beschriebene Prozedere gerne weiter.
Tripadvisor – schlechte Bewertung
Tripadvisor ist eine US-amerikanische Touristikwebsite, die dem Nutzer individuelle Erfahrungsberichte bietet, um den Urlaub zu planen. Hier gibt es Bewertungen und Erfahrungsberichte zu Geschäften, Hotels, Sehenswürdigkeiten und vielem mehr.
Sollten Sie hier von einer schlechten Bewertung betroffen sein, können Sie sich zunächst an den Support wenden. Erfolgt hierauf keine Reaktion, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei vorbezeichnete erwähnte Prozedere gerne weiter.
BlaBlaCar - schlechte Bewertung
BlaBlaCar ist eine internationale Online-Mitfahrzentrale und Fernbusbetreiber. Hier können Private Fahrten anbieten und andere Reisende gegen Bezahlung mitnehmen. Im Nachhinein können sich Fahrer und Passagiere gegenseitig bewerten.
Sollten Sie hier von einer schlechten Bewertung betroffen sein, können Sie zum einen eine Erwiderung auf die Bewertung verfassen und beispielsweise Missverständnisse klarstellen. Zum anderen können Sie sich an den Support wenden. Eine Kontaktherstellung insbesondere im Bereich schlechter Bewertungen zu BlaBlaCar ist für Privatpersonen nach unserer Erfahrung in der Regel nur selten erfolgreich. Sollten Sie durch persönliche Kontaktaufnahme nicht Ihr Ziel erreichen, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei gerne durch die vorbezeichneten Handlungsschritte weiter.
Booking.com - schlechte Bewertung
Booking.com ist eine Online-Reiseagentur zur Buchung von Reiseunterkünften sowie Flügen und Mietwagen. Nach der Reise können Gäste auf der Webseite von ihren Erfahrungen berichten und Unterkünfte bewerten.
Sollten Sie hier von einer schlechten Bewertung betroffen sein, können Sie sich zunächst an den Support wenden. Erfolgt hierauf keine Reaktion, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei durch das zuvor erläuterte Prozedere gerne weiter.
Kleiderkreisel/Vinted - schlechte Bewertung
Vinted – vormals Kleiderkreisel – ist eine Online-Handelsplattform, die es mittels Nutzung einer Mobile App (kurz: App) oder Browsers ermöglicht, Kleidung, Accessoires und Kosmetik zu tauschen, zu verkaufen und zu verschenken. Nach erfolgter Transaktion können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenseitig bewerten.
Sollten Sie hier von einer schlechten Bewertung betroffen sein, können Sie sich zunächst an den Support wenden. Erfolgt hierauf keine Reaktion, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei durch das bei Google-Bewertungen beschriebene Verfahren gerne weiter.
Trustpilot - schlechte Bewertung
Trustpilot.com ist eine dänische Website für Verbraucherbewertungen. Fast 1 Million neue Bewertungen werden jeden Monat veröffentlicht.
Sollten Sie hier von einer schlechten Bewertung betroffen sein, können Sie sich zunächst an den Support wenden. Erfolgt hierauf keine Reaktion, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei durch die vorbezeichneten Handlungsschritte gerne weiter.
HolidayCheck – schlechte Bewertung
HolidayCheck ist ein Betreiber von Reisebuchungs- und Hotelbewertungsportalen im Internet. Hauptgeschäftsmodell ist die provisionsbasierte Vermittlung von Pauschalreisen, Hotels und Mietwagen sowie die Weiterleitung von Internetnutzern an andere Buchungsportale.
Nutzerinnen und Nutzer können hier insbesondere Unterkünfte bewerten.
Sollten Sie hier von einer schlechten Bewertung betroffen sein, können Sie sich zunächst an den Support wenden. Erfolgt hierauf keine Reaktion, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei durch das bei Google-Bewertungen erläuterte Prozedere gerne weiter.
eKomi – schlechte Bewertung
Mithilfe von eKomi können Unternehmen Kundenbewertungen sammeln und einsehen. Nach einer erfolgreichen Transaktion bittet eKomi den Kunden durch ein automatisiertes Follow-Up eine Bewertung für das entsprechende Produkt oder die Dienstleistung zu hinterlegen.
Sollten Sie hier von einer schlechten Bewertung betroffen sein, können Sie sich zunächst an den Support wenden. Erfolgt hierauf keine Reaktion, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei durch das vorbezeichnete Verfahren gerne weiter.
Negative Bewertung schreiben – Muster
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit einem Unternehmen gemacht, steht es Ihnen selbstverständlich frei, eine negative Bewertung zu verfassen. Bewertungen sind dazu da, um anderen Nutzern die Vor- und Nachteile eines Produktes oder einer Dienstleistung aufzuzeigen, damit diese bestmöglich vor dem Kauf eingeschätzt werden können.
Wollen Sie eine negative Bewertung verfassen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Richtiges Produkt? Richtiges Unternehmen? Richtige Dienstleistung?
Gehen Sie sicher, dass Sie auch wirklich auf der richtigen Webseite und bei dem richtigen Unternehmen gelandet sind. Nicht, dass Sie aus Versehen ein völlig anderes Produkt schlecht bewerten.
- Bleiben Sie freundlich!
Der Ton macht die Musik – erklären Sie gerne, welche negativen Erfahrungen Sie gemacht haben, aber bleiben Sie freundlich.
- Bleiben Sie sachlich und konstruktiv!
Konstruktive Kritik kann sowohl potenziellen Kunden als auch dem Unternehmen selbst weiterhelfen. Bleiben Sie hierbei sachlich. Übertriebene oder gar beleidigende Rezensionen helfen niemandem weiter – auch Ihnen selbst nicht.
- Nur die Wahrheit!
Von höchster Wichtigkeit ist es zudem stets bei der Wahrheit zu bleiben. Falsche Tatsachenbehauptungen sind, wie Sie oben gesehen haben, unzulässig und mit dem Aufstellen solcher können Sie sich sogar strafbar machen!
Beispiel Antwort auf negative Bewertung
Sie haben eine negative Bewertung erhalten? Dann antworten Sie doch darauf! So können Sie Missverständnisse aus dem Weg räumen und potenziellen Kunden zeigen, dass Sie auch mit Kritik umgehen können.
Machen Sie sich auch negative Bewertungen zu Nutze und gehen Sie wie folgt vor:
- Individuell antworten
Versenden Sie keine Standard-Floskeln oder vorgefertigte Schreiben, sondern gehen Sie ganz individuell auf den Kunden und seine Kritik ein. Das werden auch die anderen Kunden, die sich mit Negativbewertungen befassen erkennen.
- Professionell auf Kritik reagieren
Reagieren Sie professionell. Bleiben Sie ruhig, konstruktiv und sachlich.
- Nach Details fragen und direkt mit dem Kunden Kontakt aufnehmen
Fragen Sie den Kunden nach Details zu seiner schlechten Erfahrung und nehmen Sie persönlich Kontakt auf. Vielleicht können Sie Missverständnisse klären und den Kunden dazu bewegen, seine Bewertung noch einmal zu ändern oder relativieren.
- Eine Lösung vorschlagen
Bieten Sie dem Kunden eine Lösung an. So können Sie sein Vertrauen sowie das anderer potenzieller Kunden (zurück) gewinnen.
Frankfurter und Hamburger Anwalt für Schlechte Bewertungen!
Es gibt viele Gründe, warum man Google Bewertungen löschen lassen möchte. Glücklicherweise gibt es einige Schritte, die man unternehmen kann, um Google Bewertungen zu löschen oder negative Bewertungen zu minimieren. Sie können sich an Google wenden und um Löschung der Bewertungen bitten, oder Sie können das Google Maps-Supportteam kontaktieren. Sie können auch neue, positive Bewertungen hinzufügen, um negative Bewertungen auszugleichen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Google Bewertungen zu löschen, oder wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, um negative Bewertungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen. Ein professioneller Dienstleister kann Ihnen dabei helfen, Ihren Online-Ruf zu verbessern und negative Bewertungen zu minimieren.
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unserer Frankfurter | Hamburger Kanzlei sind auf die Löschung von Bewertungen spezialisiert.
Die Anwälte und Anwältinnen unserer Medienrechtskanzlei sind durch ihre langjährige Erfahrung spezialisiert auf das Vorgehen gegen schlechte Bewertungen. Für die Expertise unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Bereich negative Bewertungen sprechen auch die Auszeichnungen unserer Anwaltskanzlei.
Die Media Kanzlei kann bei der Löschung von Google Bewertungen oder bei der Verbesserung des Online-Rufs eines Unternehmens behilflich sein.
Die Media Kanzlei verfügt über spezielle Kenntnisse und Erfahrung im Bereich des Online-Reputationsmanagements und kann daher effektiv dabei helfen, negative Bewertungen zu löschen oder zu minimieren. Sie kennt die Richtlinien und Vorschriften von Google und anderen sozialen Plattformen und kann daher genau sagen, wann eine Bewertung gelöscht werden kann und wann nicht.
Ein weiterer Vorteil der Media Kanzlei ist, dass sie in der Lage ist, schnell und effektiv zu handeln. Wenn es darum geht, negative Bewertungen zu löschen oder den Online-Ruf eines Unternehmens zu verbessern, ist Zeit oft von entscheidender Bedeutung. Die Media Kanzlei kann schnell reagieren und sich um das Problem kümmern, während Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können.
Insgesamt kann die Media Kanzlei eine wertvolle Unterstützung bei der Löschung von Google Bewertungen oder bei der Verbesserung des Online-Rufs eines Unternehmens sein. Sie kann dabei helfen, negative Bewertungen zu löschen oder zu minimieren und den Online-Ruf eines Unternehmens zu verbessern, damit es für potenzielle Kunden attraktiver wird.
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Anwalt mit fairen Pauschalpreisen
Aufgrund von Automatisierungen und Legal Tech Lösungen können unsere Anwälte die Löschung von Bewertungen häufig bereits zu fairen Pauschalpreisen erreichen, ohne dass die Qualität der Arbeit darunter leidet. Anders als viele Anbieter sind unsere Anwälte jedoch absolute Spezialisten im Äußerungsrecht, wie Sie unseren Auszeichnungen und News entnehmen können, sodass wir auch komplizierte Fälle durchdringen und sehr gut bearbeiten können.
Sollten Sie weitere rechtliche Fragen rund um die Bewertungsplattform Jameda haben, steht die Media Kanzlei Frankfurt Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.