Gegen den Staat kann man sich nicht wehren -Jetzt Spezialisten einschalten!
- Äußerungsbefugnisse prüfen
- Amtspflichten einhalten
- Rechtsschutz
Staatliche Mitteilungen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Soziale Medien haben die Quantität deutlich erhöht, was auch die Anforderungen an die Qualität der Mitteilungen beeinflusst. Staatliche Social Media Accounts sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Dabei kommen neue Rechtsprobleme auf, die wir als Spezialisten im Äußerungsrecht lösen. Wir sind mit dem verhältnismäßig jungen Rechtsgebiet bestens vertraut und können Sie in sämtlichen Bereichen des öffentlich-rechtlichen Äußerungsrechts umfassend beraten.
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Biene Bunt15 November 2023Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlenKatja Blondin12 Oktober 2023Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)Rita Röscher3 Oktober 2023Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.Wien mal anders26 September 2023Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)Steffiii Blackmamba26 September 2023Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlenGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5,
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MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN
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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht
JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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Inhaltsverzeichnis
Das öffentlich-rechtliche Äußerungsrecht spielt eine zentrale Rolle im modernen Medien- und Kommunikationsrecht. Es dient als Schnittstelle zwischen der Presse– und Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits. In unserer digitalen Welt, in der Informationen sekundenschnell verbreitet werden, gewinnt das Äußerungsrecht zunehmend an Bedeutung. Es stellt sicher, dass die Medienfreiheit nicht zu Lasten des individuellen Rechts auf persönliche Ehre und Integrität geht. Gleichzeitig ermöglicht es eine freie und offene Diskussion, die für eine demokratische Gesellschaft unerlässlich ist. Dieses Gleichgewicht aufrechtzuerhalten, ist eine anspruchsvolle, jedoch notwendige Aufgabe.
Hoheitsträger
Hoheitsträger Definition
Der Begriff “Hoheitsträger” bezeichnet in der Rechtssprache eine Person oder eine Institution, die staatliche Aufgaben ausführt und dabei mit besonderen, staatlich verliehenen Befugnissen ausgestattet ist. Dazu zählen beispielsweise Behörden, Gerichte und Polizeiorgane. Diese Hoheitsträger agieren im Rahmen der öffentlichen Verwaltung und üben staatliche Gewalt aus. Ihre Entscheidungen und Handlungen sind oft mit einem gewissen Grad an Autorität und Zwang verbunden. Die genaue Definition und der Umfang der Befugnisse eines Hoheitsträgers variieren je nach Rechtssystem und sind in den jeweiligen nationalen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Ihre Rolle ist essentiell für die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung und staatlichen Struktur.
Hoheitsträger Beispiele
Hoheitsträger umfassen eine breite Palette staatlicher Einrichtungen und Ämter, die in verschiedenen Bereichen agieren. Zu den weiteren Beispielen zählen:
Bundespräsident: Als Staatsoberhaupt repräsentiert er das Land und übt repräsentative sowie teils politische Funktionen aus.
Regierungsmitglieder: Sie treffen politische Entscheidungen und leiten ihre jeweiligen Ministerien, was ihnen hoheitliche Befugnisse verleiht.
Bürgermeister: Verantwortlich für die Leitung der Kommunalverwaltung und die Umsetzung kommunaler Gesetze und Verordnungen.
Hochschulen (Autonome Träger): Trotz ihrer Autonomie üben sie in bestimmten Bereichen, wie der Vergabe akademischer Grade, hoheitliche Funktionen aus.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Diese Institutionen haben hoheitliche Befugnisse im Rahmen der Medienregulierung und -aufsicht.
Kirchen: In manchen Rechtssystemen, besonders in Deutschland, üben Kirchen in bestimmten Bereichen, wie dem Kirchenrecht, hoheitliche Funktionen aus.
Staatsanwaltschaft: Als Anklagebehörde übt sie hoheitliche Gewalt im Rahmen der Strafverfolgung aus.
EU-Kommission: Als Exekutivorgan der Europäischen Union hat sie hoheitliche Befugnisse, insbesondere bei der Durchsetzung des EU-Rechts und der Verwaltung des EU-Haushalts.
Ordnungsämter: Zuständig für die Durchsetzung lokaler Verordnungen und Sicherheitsbestimmungen.
Zollbehörden: Überwachen den Warenverkehr über Grenzen hinweg und sind für die Erhebung von Zöllen und Steuern zuständig.
Regulierungsbehörden: Überwachen und regulieren bestimmte Wirtschaftssektoren, wie z.B. Telekommunikation oder Energie.
Besonderheiten von Sozialen Netzwerken
Die staatliche Kommunikation verlagert sich mehr und mehr auf soziale Netzwerke. Immer häufiger werden X (ehemals Twitter) und Instagram Konten von staatlichen Einrichtungen geführt. Informationen werden dort möglichst schnell und aktuell verbreitet. Dadurch entsteht die Gefahr von spontanen und problematischen Beiträgen.
Empfehlung zum Amtsbezug in Accountnamen
Die alleinige Bezeichnung des Amts im Accountnamen führt regelmäßig zu einer Bewertung als staatlicher Account. Gerade bei Sozialen Netzwerken ist die Amtsträgereigeschaft von essentieller Bedeutung.
Accountbeschreibung bei Sozialen Netzwerken
Die Accountbeschreibung ist oftmals der einzige Ort, in dem rechtliche Informationspflichten auf Social Media Plattformen eingehalten werden können. Aufgrund der Zeichenbeschränkung muss hier schnell deutlich werden, ob ein Account privater oder staatlicher Natur ist und trotzdem die Impressumspflicht gewährleistet sein. Dabei kommt die Frage auf, was passiert, wenn aus der Beschreibung nicht eindeutig klar wird, wer für den Account verantwortlich ist. Oft geht man bei unklaren Beschreibungen zunächst von einer staatlichen Eigenschaft aus, was für massive Rechtsprobleme sorgen kann. Manche Gerichte sehen jedoch auch das Profilbild als Indikator, ob ein Account privater oder staatlicher Natur ist.
Wir kennen die Anforderungen an Social Media Konten bestens und beraten Sie dahingehend gerne. Wir sind Spezialisten im Social Media Recht und können auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen.
Abgrenzung privater und amtlicher Äußerungen
Hoheitsträger sind in ihrer Funktion hinsichtlich einiger Bereiche in ihren Rechten eingeschränkt. Allerdings ist jeder Hoheitsträger auch gleichzeitig eine natürliche Person und natürliche Personen sind zeitgleich Träger von Grundrechten, wie der Meinungsfreiheit. Dennoch sind Hoheitsträger nicht berechtigt, sich auf diese Grundrechte zu berufen. Sie sind vielmehr Grundrechtsverpflichtete, die sich an Grundrechte, wie das Rechtsstaatprinzip halten müssen. Eine öffentliche Äußerung bedarf demnach einer Rechtsgrundlage. Hoheitsträger sind verpflichtet sich an das Neutralitätsgebot und Sachlichkeitsgebot zu halten. Dies macht die Folgen einer Einstufung als private oder amtliche Äußerung umso schwerwiegender. Es sollte genaustens abgewogen werden, in welcher Funktion die Äußerung getätigt wird.
Unschuldsvermutung
Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentales Prinzip im Rechtswesen, das besagt, dass eine Person so lange als unschuldig zu betrachten ist, bis ihre Schuld in einem fairen Verfahren rechtskräftig bewiesen wurde. Dieses Prinzip ist in zahlreichen Rechtssystemen weltweit verankert und gilt als ein Eckpfeiler der Menschenrechte, festgehalten etwa in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Unschuldsvermutung dient dem Schutz des Individuums vor staatlicher Willkür und Fehlurteilen. Sie stellt sicher, dass der Rechtsstaat die Beweislast trägt und nicht der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss. Dieser Grundsatz verhindert voreilige Verurteilungen und trägt zu einem fairen, objektiven Gerichtsverfahren bei.
In der Praxis bedeutet die Unschuldsvermutung auch, dass der Beschuldigte während des Verfahrens angemessen behandelt werden muss und ihm keine Strafen auferlegt werden dürfen, bevor ein Schuldspruch erfolgt ist. Weiterhin impliziert sie, dass öffentliche Äußerungen, insbesondere durch Medien und staatliche Behörden, keine Vorverurteilung enthalten sollten.
Die Herausforderung besteht darin, dieses Prinzip in einer Zeit aufrechtzuerhalten, in der Informationen schnell verbreitet werden und die öffentliche Meinung rasch geformt wird. Vor allem in hoch medienwirksamen Fällen kann der Druck der öffentlichen Meinung das Prinzip der Unschuldsvermutung untergraben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Rechtssysteme und Medien gleichermaßen die Unschuldsvermutung respektieren und schützen.
Unschuldsvermutung Deutschland
Die Unschuldsvermutung stellt eine grundlegende Garantie im deutschen Justizsystem dar, die sicherstellt, dass jede Person als unschuldig gilt, bis ihre Schuld in einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren eindeutig bewiesen ist. Dieses Prinzip ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich genannt, ergibt sich jedoch aus den Grundrechten und dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Es findet seine Anwendung in allen Bereichen des Rechts, besonders aber im Strafrecht, wo es in der Strafprozessordnung und im Strafgesetzbuch implizit verankert ist. In Deutschland wird die Unschuldsvermutung als unverzichtbarer Bestandteil eines jeden rechtsstaatlichen Verfahrens angesehen und ist somit ein unverrückbarer Pfeiler des deutschen Rechtssystems.
Unschuldsvermutung Grundgesetz
In Deutschland ist die Unschuldsvermutung ein fundamentaler Grundsatz des Rechtsstaats und eng mit den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten verbunden. Obwohl das Grundgesetz die Unschuldsvermutung nicht ausdrücklich erwähnt, leitet sie sich implizit aus verschiedenen Grundrechten ab, insbesondere aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) und dem Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 20 Absatz 3 GG). Diese Grundrechte gewährleisten, dass jeder Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen in seine persönliche Freiheit geschützt ist. Die Unschuldsvermutung bildet somit eine Schutzmauer gegen staatliche Willkür und gewährleistet, dass niemand ohne fundierte Beweise und ohne ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren als schuldig behandelt wird.
Unschuldsvermutung StGB
Im Strafgesetzbuch (StGB) wird die Unschuldsvermutung zwar nicht explizit erwähnt, jedoch ist sie ein impliziter Bestandteil der Rechtsprechung. Die Unschuldsvermutung im StGB manifestiert sich vor allem in der Auslegung und Anwendung des materiellen Strafrechts. So müssen beispielsweise alle Tatbestandsmerkmale einer Straftat zweifelsfrei nachgewiesen werden, bevor eine Verurteilung erfolgen kann. Dies entspricht dem strafrechtlichen Grundsatz “in dubio pro reo” (Im Zweifel für den Angeklagten), der besagt, dass im Falle von Zweifeln an der Schuld des Angeklagten zu seinen Gunsten entschieden werden muss. Diese Maxime unterstreicht das hohe Maß an Beweis, das für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlich ist, und stellt sicher, dass niemand ungerechtfertigt verurteilt wird.
Unschuldsvermutung StPO
Die Strafprozessordnung (StPO) konkretisiert die Unschuldsvermutung im Rahmen des Strafverfahrens. In der StPO wird zwar die Unschuldsvermutung nicht direkt benannt, aber ihre Grundsätze sind in den Verfahrensvorschriften tief verankert. So regeln beispielsweise die Vorschriften über die Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO), dass niemand ohne hinreichenden Tatverdacht und ohne die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in Haft genommen werden darf. Ebenso schreibt die StPO vor, dass die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft liegt und der Angeklagte nicht verpflichtet ist, seine Unschuld zu beweisen. Das bedeutet, dass es Aufgabe der Anklage ist, den Richter von der Schuld des Angeklagten zu überzeugen, und nicht umgekehrt.
Amtspflichten
Verschwiegenheit und Datenschutz
Amtspflichten bei Hoheitsträgern, insbesondere bezüglich Verschwiegenheit und Datenschutz, sind essentielle Elemente, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität und Effizienz der öffentlichen Verwaltung stärken. Die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet Hoheitsträger dazu, keine internen oder vertraulichen Informationen, die ihnen aufgrund ihrer Amtsausübung bekannt sind, unbefugt zu offenbaren. Dies schützt die Privatsphäre der Bürger und bewahrt geheimhaltungsbedürftige Informationen, die für die Sicherheit oder das Wohlergehen der Gemeinschaft relevant sind. Ein Bruch dieser Pflicht kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und das Vertrauen in die betreffende Institution untergraben.
Der Datenschutz spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Hoheitsträger verarbeiten eine Vielzahl von sensiblen personenbezogenen Daten. Sie sind daher verpflichtet, diese Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu schützen und nur für legitime, gesetzlich festgelegte Zwecke zu verwenden. Der Umgang mit diesen Daten muss transparent, sicher und verantwortungsvoll erfolgen, um Missbrauch zu vermeiden und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.
Äußerungen von Behörden
Hoheitliche Äußerungen von Behörden sind offizielle Stellungnahmen oder Mitteilungen, die im Rahmen ihrer amtlichen Funktionen getätigt werden. Diese Äußerungen können verschiedene Formen annehmen, wie Pressemitteilungen, amtliche Bescheide, Entscheidungen oder öffentliche Ankündigungen. Sie tragen eine besondere Verantwortung, da sie häufig rechtliche Wirkungen haben oder die öffentliche Meinung beeinflussen können. Dabei müssen Behörden stets die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Objektivität und Neutralität wahren.
Hoheitliche Äußerungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften sind von zentraler Bedeutung im Rechtssystem. Gerichte äußern sich hoheitlich durch Urteile und Beschlüsse, die rechtsverbindliche Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten darstellen. Diese Äußerungen müssen sich strikt an geltendes Recht halten und sind nachvollziehbar sowie begründet zu formulieren. Die Staatsanwaltschaft wiederum gibt hoheitliche Äußerungen in Form von Anklageschriften, Einstellungsverfügungen oder öffentlichen Stellungnahmen ab. Diese sind essenziell für die Strafverfolgung und müssen gesetzlichen Anforderungen genügen, insbesondere hinsichtlich Objektivität und Fairness.
Auskunft über laufendes Verfahren Staatsanwaltschaft
Die Auskunft über laufende Verfahren durch die Staatsanwaltschaft ist ein wichtiger Aspekt der Transparenz im Rechtswesen, jedoch unterliegt sie strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft dazu befugt, Informationen über laufende Ermittlungsverfahren zu erteilen, allerdings müssen dabei die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, der Grundsatz der Unschuldsvermutung und die Integrität des Verfahrens gewahrt werden.
Die Informationsweitergabe erfolgt in der Regel unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und der Notwendigkeit, die Öffentlichkeit über bedeutende Rechtsfälle zu informieren. Jedoch muss stets abgewogen werden, ob die Auskunftserteilung den Ermittlungsprozess beeinträchtigen könnte. Details zu Beweismitteln, Verdächtigen oder spezifischen Untersuchungsmethoden werden oft zurückgehalten, um die Ermittlungen nicht zu gefährden und die Fairness des Verfahrens sicherzustellen.
Bei der Kommunikation über laufende Verfahren achtet die Staatsanwaltschaft darauf, dass ihre Äußerungen neutral und sachlich sind. Spekulative oder vorverurteilende Kommentare sind unzulässig. Zudem besteht eine Pflicht zur Verschwiegenheit bezüglich sensibler Informationen, die das Persönlichkeitsrecht der Beteiligten verletzen könnten.
Laufendes Verfahren keine Auskunft
Auskünfte sollten seitens der Staatsanwaltschaft nicht erteilt werden, wenn dadurch Ermittlungen beeinträchtigt, die Unschuldsvermutung untergraben, die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten verletzt oder die öffentliche Sicherheit gefährdet werden könnte. Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz sensibler Verfahrensinformationen haben stets Priorität.
Auskunft Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft sollte Auskünfte erteilen, wenn das öffentliche Interesse an Informationen überwiegt und die Transparenz des Verfahrens gefördert wird, ohne dass die Ermittlungen, die Rechte der Beteiligten oder die Verfahrensintegrität beeinträchtigt werden. Besonders in Fällen von öffentlicher Bedeutung ist eine sachliche Information erforderlich.
Rechtsfolgen eines Verstoßes
Unterlassung
Die Rechtsfolge “Unterlassung” tritt ein, wenn eine Person oder Organisation gegen rechtliche Bestimmungen verstößt und gerichtlich aufgefordert wird, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Diese Maßnahme ist präventiv und zielt darauf ab, die Wiederholung des rechtswidrigen Verhaltens zu verhindern. Bei Unterlassungsansprüchen, häufig im Zivilrecht bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts angewendet, muss der Kläger in der Regel eine Wiederholungsgefahr nachweisen. Die Nichtbeachtung einer gerichtlich angeordneten Unterlassung kann zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldstrafen oder Ordnungshaft, um die Einhaltung des Unterlassungsgebots zu erzwingen.
Folgenbeseitigung
Die Rechtsfolge “Folgenbeseitigung” tritt ein, wenn eine Person oder Einrichtung rechtswidrig gehandelt hat und verpflichtet wird, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die durch den Verstoß entstandenen negativen Auswirkungen zu beseitigen und die Situation so weit wie möglich in den Zustand vor dem Verstoß zurückzuführen. Dies kann beispielsweise die Rückgängigmachung unrechtmäßiger Datenverarbeitung umfassen. Die Folgenbeseitigung ist insbesondere im öffentlichen Recht relevant, wo Behörden die Pflicht haben, rechtswidrige Zustände zu beseitigen, um die Rechtsordnung und das öffentliche Interesse zu wahren. Verstöße gegen die Anordnung zur Folgenbeseitigung können zu weiteren rechtlichen Sanktionen führen.
Amtshaftung
Die Amtshaftung ist eine Rechtsfolge, die eintritt, wenn ein Amtsträger oder eine Behörde im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit rechtswidrig handelt und dadurch einem Bürger Schaden zufügt. Grundlage hierfür ist in Deutschland § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Bei einem Verstoß gegen Amtspflichten muss der Staat oder die Körperschaft für den entstandenen Schaden haften. Dies umfasst materielle und immaterielle Schäden. Die Amtshaftung dient dem Schutz der Bürger vor rechtswidrigen Handlungen der öffentlichen Gewalt und stellt sicher, dass Betroffene eine Entschädigung für erlittene Schäden erhalten. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtsstaatlichen Verantwortung.
Auskunft
Bei einem Verstoß im öffentlich-rechtlichen Äußerungsrecht kann die Rechtsfolge “Auskunft” relevant werden. Dies bedeutet, dass eine Behörde oder ein Amtsträger, der unrechtmäßige Äußerungen tätigt, verpflichtet werden kann, Auskunft über die Umstände und das Ausmaß der Äußerung zu erteilen. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Klärung von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts oder der Verbreitung falscher Informationen geht. Durch die Auskunftspflicht soll Transparenz geschaffen und dem Betroffenen ermöglicht werden, das Ausmaß des Verstoßes zu erfassen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Die genaue Ausgestaltung dieser Pflicht hängt vom Einzelfall ab und erfordert eine sorgfältige Abwägung der betroffenen Interessen.
Rechtsschutz
Der verfassungsrechtliche Rechtsschutz gegen Hoheitsträger in Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtssystems und dient dem Schutz der Bürger vor rechtswidrigen Eingriffen durch staatliche Institutionen. Dieser Schutz wird vor allem durch das Bundesverfassungsgericht gewährleistet, das als höchstes Gericht die Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte überwacht.
Ein zentrales Instrument des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzes ist die Verfassungsbeschwerde. Bürger können sich damit direkt an das Bundesverfassungsgericht wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Grundrechte durch öffentliche Gewalt verletzt wurden. Dies umfasst Eingriffe durch Gesetze, Gerichtsurteile oder Verwaltungsakte. Die Verfassungsbeschwerde ist oft der letzte Rechtsbehelf nach Ausschöpfung des regulären Rechtsweges und bildet somit eine wichtige Säule im Schutz der individuellen Freiheiten.
Darüber hinaus können die Länderverfassungsgerichte oder Staatsgerichtshöfe angegangen werden, wenn es um die Verletzung von landesspezifischen Verfassungsrechten geht. Diese Gerichte überprüfen, ob die Handlungen der Landesbehörden und -gerichte mit der jeweiligen Landesverfassung übereinstimmen.
Der verfassungsrechtliche Rechtsschutz stärkt die Position des Einzelnen gegenüber dem Staat und fördert das Prinzip der Gewaltenteilung.