Wenn ein Video eines anderen YouTubers Ihre Bilder, Videos oder Musik nutzt, könnten Sie ein Recht darauf haben, dass die Plattform diese entfernt. Dabei können vor allem Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild entstehen.
Solche Videos können für den Einzelnen eine große Belastung sein. Deswegen stehen wir Ihnen als medienrechtliche Kanzlei bei, um Ihr Recht geltend zu machen!
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Inhaltsverzeichnis
Videos löschen lassen – So geht’s
Viele YouTuber bauen Material in ihre Videos ein, das sie nicht selbst erschaffen haben. Wenn man jedoch fremde, urheberrechtlich geschützte Werke verwenden möchte, muss eine Lizenz zur Verwendung des Materials erworben werden. Aber nicht alle YouTuber holen eine solche ein – Durch das einfache Nutzen, könnten diese damit jedoch gegen das Urheberrecht der Person verstoßen, die das Material erstellt hat.
YouTube auffordern Video zu löschen
Als erstes ist es immer ratsam, den YouTuber darum zu bitten, das Video zu löschen. Viele Youtuber hinterlegen ihre E-Mail-Adressen auf ihrem Kanal, meistens zu finden unter „Impressum“. Vor allem in Deutschland müssen YouTube-Kanäle gemäß des Telemediengesetzes einige Kontaktdaten offenlegen. Die Verletzung Rechte Dritter ist auch in den Nutzungsbedingungen der Plattform explizit erwähnt und wird entsprechend von der Plattform geahndet.
Mit einem Notice and Takedown Schreiben kann der Plattform Kenntnis von der Rechtsverletzung gebracht werden. Anschließend muss die Plattform prüfen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt und das Video bei Verstößen löschen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch die Löschung eines ganzen Kanals erfolgen!
Abmahnung wegen YouTube Video
Falls Sie damit jedoch keinen Erfolg haben, können wir Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Als Rechtsanwälte für Medienrecht prüfen wir zunächst, welche Ansprüche Ihnen gegen den YouTuber zustehen. Dabei kann nicht nur ein Anspruch auf Löschung vorliegen, sondern vielmehr auch Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Damit können nachhaltig künftige Rechtsverletzungen verhindert werden.
Wenn der YouTuber trotz des Abmahnschreibens nicht antworten sollte, können wir in einigen Fällen auch eine einstweilige Verfügung beantragen. Darin wird der Anspruch in einem beschleunigten Gerichtsverfahren geklärt und ein Beschluss gegen den Verletzer erlassen. Die einstweilige Verfügung wird in der Regel sehr schnell bearbeitet, sodass man Persönlichkeitsrechtsverletzungen effektiv bekämpfen kann.
Falls die Abmahnung unbeantwortet bleibt oder der Gegner dagegen vorgehen möchte, unterstützen wir Sie natürlich darin, Ihre Rechte geltend zu machen! Reagiert der Youtuber gar nicht, können wir gemeinsam Ansprüche gegen YouTube als Plattform durchsetzen.
Welche Rechte können betroffen sein?
Zum einen könnte Ihr Urheberrecht betroffen sein. Eine Betroffenheit liegt vor, wenn urheberechtlich geschütztes Material wie Musik, Bilder, Videos und Text verwendet wird. Ansprüche können geltend gemacht werden, wenn dieses Material ohne die Erlaubnis des Urhebers verwendet wird.
Zum anderen könnte Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht betroffen sein, das das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Bild und die Privatsphäre beinhaltet. Eine solche Verletzung könnte einschlägig sein, wenn Sie in Videos ohne Einwilligung zu sehen sind oder wenn private Informationen oder Details über Sie preisgegeben wurden. Je nach Vorfall könnten auch spezielle Gesetze einschlägig sein, aus denen sich Ansprüche entnehmen lassen, die auf dem allgemeinem Persönlichkeitsrecht basieren.
Wir unterstützen Sie beim Entfernen von YouTube Videos
- Rechtsverletzung ausräumen
- Gegen Verletzer vorgehen
- Künftige Verletzungen verhindern
Sie haben auf einer Videoplattform wie YouTube ein Video entdeckt, das Ihre Rechte verletzt? Gerade im Internet kann es schnell zu Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kommen. Wir sind seit über 10 Jahren auf diese Rechtsgebiete spezialisiert und kennen die Plattformen bestens. Wir helfen Ihnen effektiv, die Videos zu löschen. Kontaktieren Sie uns noch heute!
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Biene Bunt15 November 2023Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlenKatja Blondin12 Oktober 2023Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)Rita Röscher3 Oktober 2023Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.Wien mal anders26 September 2023Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)Steffiii Blackmamba26 September 2023Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlenGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5,
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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023