Möglichkeit eines Nutzungsrechts für eingetragene Marken
Markenrechtliche Verwechslungsgefahr – Media Kanzlei erzielt einstweilige Verfügung
Die Media Kanzlei konnte für einen Markeninhaber vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung erzielen, nachdem ein Restaurant unberechtigt unter der Marke im geschäftlichen Verkehr aufgetreten war. Wie derartige Fälle markenrechtlich einzuordnen sind, und wie effektiv dagegen vorgegangen werden kann, erfahren Sie hier.
Unser Mandant ist Inhaber einer beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eingetragenen Wortmarke für ein Burger-Restaurant. Eines dieser Restaurants, die unter der Marke betrieben wurden, führte später ein Dritter und erhielt von dem Markeninhaber ein Nutzungsrecht an dem Namen. Diese schlossen eine Vereinbarung über das Nutzungsrecht mit der Möglichkeit, diese entsprechend zu verlängern, sofern alle Kriterien eingehalten werden – unter anderem wurde der Verkauf von Rindfleisch ausdrücklich untersagt.
Entgegen der Vereinbarung wurden in dem Restaurant jedoch unter anderem Rinderpattys angeboten – also Burger mit Rindfleisch. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts kam nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums daher nicht mehr für den Markeninhaber in Betracht. Hierauf wurde das Restaurant auch durch den Inhaber der Marke hingewiesen mit der Bitte, die Einstellung der Nutzung der Wortmarke (sowohl für Werbung wie auch innerhalb und außerhalb des Burgerrestaurants) zu bestätigen.
Abmahnung bei unberechtigter Nutzung
Als Inhaber einer eingetragenen Marke hat man das Recht, Dritten zu verbieten, ohne ihre Zustimmung im geschäftlichen Verkehr das identische oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, die mit denjenigen identisch oder ähnlich sind, für die Marke eingetragen ist, und – im Falle der Ähnlichkeit der Zeichen – für das Publikum eine Gefahr der Verwechslung besteht.
Nachdem keine Bestätigung der Nutzungseinstellung erfolgte und das Restaurant trotz ausdrücklichen Verbots vom Markeninhaber munter weiter unter der Marke geführt wurde – abgesehen von der Werbung auch auf Instagram – ließ der Markeninhaber das Restaurant vertreten durch die Media Kanzlei abmahnen. Dieses nutze nämlich – ohne entsprechende Berechtigung des Inhabers – neben der Marke ein verwechslungsfähiges Zeichen. Unsere Kanzlei forderte den Antragsgegner unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, da der Inhaber der Wortmarke und unser Mandant schließlich einen Unterlassungsanspruch aus §§ 14 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 MarkenG.
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Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Eine Verwechslungsgefahr liegt regelmäßig bereits dann vor, wenn eine Ähnlichkeit in einem bestimmten Wahrnehmungsbereich gegeben ist; es genügt, wenn bestimmte Zeichen einander im (Schrift-)Bild oder im Klang oder in der Bedeutung ähnlich sind.
Abzustellen ist regelmäßig darauf, wie ein Durchschnittsverbraucher die Namen der Dienstleister in Verbindung bringen wird. Hier war die Wortmarke dieselbe (es gab ja in der Vergangenheit auch eine Vereinbarung mit einem Nutzungsrecht), nur hatte der Antragsgegner teilweise hinter die Wortmarke des Burgerrestaurants noch den Zusatz „green“ eingefügt, um auf das vegane bzw. vegetarische Angebot hinzuweisen. Dies jedoch auch in Verbindung mit der entsprechenden Wortmarke.
Abmahnung erfolglos – was nun?
Nachdem die Abmahnung erfolglos geblieben war, und der Antragsgegner sich weiterhin weigerte, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sah sich die Media Kanzlei berufen, den Unterlassungsanspruch des Markeninhabers im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zu sichern und diesen vor dem Landgericht Anfang Februar zu beantragen.
Dieser Antrag hatte mit Beschluss Mitte Februar Erfolg und untersagte es dem Antragsgegner, unter der Wortmarke im geschäftlichen Verkehr Waren und Dienstleistungen sowie Gästeverpflegung anzubieten.
Die Media Kanzlei ist spezialisiert im Markenrecht und vertritt auch gerne Ihre Rechte. Benötigen Sie Unterstützung bei der Anmeldung oder Überwachung einer Marke oder sind Sie ebenfalls von einer Markenrechtsverletzung betroffen, dann kontaktieren Sie uns gerne! Wir helfen Ihnen zuverlässig weiter.
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Katagorie
- Markenrecht,
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