Daten sind nicht nur für Unternehmen von enormer Bedeutung, sondern auch für Einzelpersonen, die ihre persönlichen Informationen im Internet teilen. Cyberkriminalität, die auf das Ausspähen und Stehlen dieser Daten abzielt, ist ein ernstzunehmendes Problem und stellt eine erhebliche Bedrohung dar. Der deutsche Gesetzgeber hat mit § 202a des Strafgesetzbuches (StGB) eine rechtliche Grundlage geschaffen, um diesem Phänomen entgegenzuwirken.
Inhaltsverzeichnis
Zuallererst: Was sind Daten überhaupt?
Daten werden allgemein als abstrakte, strukturierte oder unstrukturierte Informationen definiert, die zur Speicherung, Verarbeitung und Analyse verwendet werden können. Sie können in verschiedenen Formen vorliegen, zum Beispiel als Zahlen, Text, Bilder oder Audiodateien. Daten sind die kleinste Einheit von Informationen und dienen als Grundlage für die Erzeugung von Wissen, durch deren Verarbeitung und Interpretation.
In rechtlichen Kontexten, wie dem Datenschutz, umfasst der Begriff “Daten” häufig personenbezogene Daten, also Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum). In einem weiter gefassten Sinne kann “Daten” jedoch auch jede Art von Information, die elektronisch gespeichert oder verarbeitet wird, umfassen, unabhängig davon, ob sie personenbezogen ist oder nicht.
Was ist das Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB?
Der § 202a StGB stellt das Ausspähen von Daten unter Strafe. Er lautet:
“Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt sind, aus einem Computer, einem Datenträger oder einem Netzwerk, ausliest, aufzeichnet oder sich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Das Ausspähen von Daten beschreibt also den Vorgang, bei dem unbefugte Dritte in Computersysteme eindringen, um Informationen zu sammeln, die nicht für sie bestimmt sind. Es handelt sich um eine Straftat, die durch den unautorisierten Zugriff auf Daten in verschiedenen Formen begangen wird. Dabei können unterschiedliche Arten von Daten betroffen sein, etwa persönliche Daten, Bankinformationen, geheime Geschäftsunterlagen oder auch vertrauliche Kommunikation.
Welche Taten fallen unter das Ausspähen von Daten?
Der § 202a StGB umfasst mehrere Handlungsmöglichkeiten, bei denen jemand unbefugt auf Daten zugreift:
- Auslesen von Daten: Dies bedeutet, dass jemand Informationen aus einem Computer, Datenträger oder Netzwerk extrahiert, um sie zu speichern oder weiterzuverarbeiten. Häufig geschieht dies, ohne dass der Dateninhaber davon weiß.
- Aufzeichnen von Daten: Hierbei geht es darum, Daten nicht nur zu lesen, sondern sie auch zu kopieren und auf einem eigenen Gerät oder in einem eigenen System zu speichern.
- Zugänglichmachen von Daten: Wenn jemand durch unbefugten Zugriff Daten so manipuliert, dass sie Dritten zugänglich gemacht werden, etwa durch das Hochladen auf eine externe Website oder das Verschicken per E-Mail, ist dies ebenfalls strafbar.
In allen Fällen handelt es sich um den unbefugten Zugriff auf Daten, die nicht für die Person bestimmt sind, die sie einsehen oder nutzen möchte.
Die Bedeutung von Daten
Wer in den Besitz von sensiblen Informationen gelangt, kann sowohl auf finanzieller als auch auf sozialer Ebene erhebliche Vorteile erlangen. Die Digitalisierung hat das Ausmaß der Datenerfassung und -verarbeitung enorm erweitert. Von sozialen Netzwerken über E-Commerce bis hin zu Gesundheitsdaten – in nahezu jedem Bereich unseres Lebens werden heute Daten erzeugt und gespeichert.
Für Cyberkriminelle bieten diese Informationen ein lukratives Ziel. So können sie zum Beispiel Kreditkarteninformationen stehlen, Identitäten fälschen oder persönliche Daten für Erpressung oder Betrug nutzen. Auch für Unternehmen ist der Diebstahl von Daten ein gravierendes Risiko, da durch unbefugte Einsichtnahme in Geschäftsgeheimnisse oder interne Informationen Wettbewerbsnachteile entstehen können.
Strafrechtliche Folgen
Die Strafe für das Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB variiert je nach Schwere des Vergehens. Grundsätzlich sieht der Paragraf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Dabei können sich die Strafen auch erhöhen, wenn es sich um besonders schwere Fälle handelt, etwa wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder besonders sensible Daten betroffen sind.
Die Strafbarkeit besteht unabhängig davon, ob tatsächlich ein Schaden entsteht. Der bloße Versuch, unbefugt Daten auszulesen oder zugänglich zu machen, kann bereits bestraft werden. Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob der Täter erfolgreich war oder ob der Dritte von dem Angriff überhaupt betroffen ist. Bereits der unbefugte Zugriff allein ist eine Straftat.
Prävention und Schutz vor dem Ausspähen von Daten
Eine grundlegende Sicherheitsvorkehrung ist der Einsatz von Verschlüsselungstechnologien, um Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Auch regelmäßige Software-Updates und der Einsatz von Antivirenprogrammen sind wichtige Schritte, um Sicherheitslücken zu schließen.
Zudem sollte jeder Internetnutzer vorsichtig im Umgang mit persönlichen Informationen sein und nur vertrauenswürdigen Websites und Diensten Zugang zu sensiblen Daten gewähren. Starke Passwörter und die Aktivierung von Zwei-Faktor-Authentifizierung bieten zusätzlichen Schutz.