„CROSSFIT“ – Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen

Erfolgsgeschichte

„CROSSFIT“ – Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen durch Benutzung von Hashtags

Bei der Bezeichnung von Trainingsdienstleistungen oder Yogaübungen zwecks Werbung ist Vorsicht angesagt: nicht selten bedienen sich junge Unternehmer hierbei fahrlässig einer bereits geschützten Marke und riskieren Abmahnungen. Eine Yogalehrerin, welche zusätzlich Kampfkurse unter der Bezeichnung „CrossFit“ anbot, musste dies hinsichtlich der rechtlich geschützten Marke „CROSSFIT“ ebenfalls feststellen.

Was bringt eine „geschützte“ Marke?

Wer seine Marken schützen lässt, erhält das ausschließliche Recht, bestimmte Dienstleistungen unter der geschützten Marke anzubieten. Dabei besteht die Möglichkeit, bestimmten Unternehmen Lizenzen zu erteilen, welche die gesetzten Qualitätsstandards erfüllen. Hierfür bezahlen die Lizenznehmer jedoch auch eine Lizenzgebühr an die Inhaber der geschützten Marken- und erwarten im Gegenzug, dass der Markt überwacht und gegen nicht autorisierte Benutzungen der Marken vorgegangen wird. Ansonsten würde der Schutz nur wenig bringen und die Lizenzgebühr wäre hinfällig.

Auch das Verwenden von Hashtags ist eine Markenrechtsverletzung

Die Marke „CROSSFIT“ steht somit unter rechtlichem Schutz auf dem deutschen Markt, auf welchem die Yogalehrerin ihre Trainingsdienstleistungen unter der Bezeichnung „CrossFit“ anbot, sowie zusätzlich unter ihren Posts auf Instagram mit „#crossfit“ warb. Hashtags dienen der Kennzeichnung bestimmter Inhalte im Internet, insbesondere in Sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook etc. wird mittels Suchmaschinen bei der Eingabe bestimmter Suchbegriffe wie bspw. „crossfit“ ermöglicht, die gekennzeichneten Inhalte zu finden. Damit stellt eine nichtlizenzierte Benutzung dieser Kennzeichen auch eine Markenrechtsverletzung dar, denn die Bezeichnungen „CrossFit“ mit dem Hashtag „crossfit“ stellen eine Verbindung zu der Marke „CROSSFIT“ und deren Fitnessprodukt her. Hierdurch wird suggeriert, dass eine Lizenz entsprechender Trainingsdienstleistungen vorliegen würde und ein von CROSSFIT entwickeltes Trainingskonzept angeboten wird, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. Die betroffene Yogalehrerin musste somit die Bezeichnungen entfernen und die hierfür angefallenen Kosten ersetzen.

Abmahnung erhalten? Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei sind für Sie da!

Die Media Kanzlei ist spezialisiert im Markenrecht und vertritt auch gerne Ihre Rechte. Benötigen Sie Unterstützung bei der Anmeldung oder Überwachung einer Marke oder sind Sie ebenfalls von einer Markenrechtsverletzung betroffen, dann kontaktieren Sie uns gerne! Wir helfen Ihnen zuverlässig weiter.

  • Datum
  • Katagorie
To Top
Call Now Button