Presserecht - Media Kanzlei erzielt fünf Erfolge für ihren Mandanten
Die renommierte Media Kanzlei verkündet mit Stolz ihren Erfolg in fünf Gerichtsverfahren zugunsten eines Mandanten gegen diverse Medienunternehmen. Neben den Erfolgen mittels einstweiliger Verfügungen, erwirkte die Media Kanzlei eine Kostenaufhebung sowie einen Vergleich.
Presse erfüllt Darlegungspflicht nicht
Die fünf Verfahren, in denen die Media Kanzlei ihren Mandanten vertrat, betrafen eine Bandbreite von Anschuldigungen und Berichterstattungen, die das Persönlichkeitsrecht des Mandanten verletzten. Den Beklagten trifft bei zweifelhaften Äußerungen die Darlegungspflicht über den Wahrheitsgehalt der Aussagen. Diese Belege konnte die Presse nicht liefern. Es fehlte an Substanz des Beweises und an klaren und glaubwürdigen Quellen, sodass die Äußerungen als unwahr eingestuft wurden.
Kostenaufhebung und Vergleich
Die Media Kanzlei setzt sich immer dafür ein, das Bestmögliche für ihre Mandanten herauszuholen. So konnte in einem der Verfahren eine Kostenaufhebung erwirkt werden, wodurch die finanzielle Belastung für ihren Mandanten reduziert wurde. Daneben wurde in einem weiteren Verfahren ein gütlicher Vergleich erzielt, der die Interessen beider Parteien berücksichtigte und eine einvernehmliche Lösung darstellte.
Top-Kanzlei im Presserecht und Äußerungsrecht
Die erfolgreiche Rechtsvertretung durch die Media Kanzlei spiegelt deren Engagement wider, die Rechte ihrer Mandanten im Bereich der Medienberichterstattung energisch zu verteidigen. Mit einem tiefgreifenden Verständnis für rechtliche Feinheiten und einer herausragenden Strategie konnte die Kanzlei eine Reihe von Erfolgen verbuchen, die die Wichtigkeit einer ausgewogenen und rechtskonformen Berichterstattung unterstreichen.
Sind auch Sie von einer unzulässigen Berichterstattung in der Presse betroffen, dann kontaktieren Sie uns gerne hier.
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