Fake-Profil auf Instagram offline genommen
Die Die Anwält:innen der Media Kanzlei konnten einen schönen Erfolg für einen Jugendlichen erzielen: Ein Fake-Profil des Betroffenen wurde auf Instagram erstellt, von dem aus verschiedene weitere Instagram-Nutzer per Direktnachrichten angeschrieben worden sind. Zudem wurden auch Kontaktdaten auf dem Fake-Profil veröffentlicht. Die Mutter des Jugendlichen erstattete Anzeige bei der Polizei und suchte zudem Rat bei der Media Kanzlei.
Schwere soziale und psychische Folgen für den Schüler
Da sich das ganze im schulischen Umfeld des Betroffenen abgespielt hat, fühlte dieser sich dort zunehmend unwohl und hatte große Angst, in die Schule zu gehen. Die Mitschüler waren wegen der Nachrichten sehr wütend, schließlich schien es, als habe der Betroffene die Nachrichten versendet. Das Erstellen des Fake-Profils sowie die Veröffentlichung sensibler Daten und das Verfassen von Direktnachrichten an Mitschüler verletzte den betroffenen Jugendlichen sehr schwer in seinem Persönlichkeitsrecht.
Instagram: Notice und Takedown Verfahren
Wir haben ein Hinweisschreiben verfasst und an den Instagram Support gesendet. Mithilfe eines solchen Schreibens wird der Host Provider auf eine mögliche Rechtsverletzung auf seiner Plattform aufmerksam gemacht. Wir haben Instagram aufgefordert, das Fake-Profil innerhalb der von uns gesetzten Frist zu löschen und uns Auskunft darüber zu geben, wer den Fake-Account erstellt hat. Das Foto des Betroffenen und das Profil wurden aber trotz unseres Hinweises und der vorangegangenen Hinweise der Mutter von Instagram weder gelöscht noch wurde das vom BGH vorgeschriebene Verfahren (Notice and Takedown) eingeleitet. Lesen Sie hier mehr zur Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Host Providern.
Anwaltskanzlei für Medienrecht setzt Unterlassungsansprüche durch
Da ein Löschen des Accounts ausblieb, haftete Instagram als Störer, weshalb wir den Betreiber der Social Media Plattform abgemahnt haben. Unserem Mandanten hatte aufgrund der Persönlichkeitsrechtsverletzung Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB, § 22 KUG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 186 ff. StGB; Art. 8 EMRK. Daher haben wir Instagram in der Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen sowie Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung zu erteilen. Nach den Grundsätzen der auftraglosen Geschäftsführung haben wir Instagram darüber hinaus aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Einige Tage nach Erhalt unserer Abmahnung hat Instagram das Fake-Profil unseres Mandanten schließlich gelöscht, wodurch wir ein optimales Ergebnis für unseren Mandanten erzielen konnten.
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