Medienrecht: Erfolge in Sachen Google Sucheintrag löschen
Immer häufiger passiert es, dass sich Mandanten an uns wenden, weil sie öffentliche Einträge auf Google löschen wollen. Dieses Begehren hat dabei meist wichtige Gründe – schließlich haben Einträge auf Google als der am häufigsten genutzten Suchmaschine eine enorme Reichweite. Wenn in diesen Einträgen dann negative, falsche und unerwünschte Informationen oder Behauptungen stehen, kann das schwere Folgen haben.
Politiker, Unternehmer, Firmen: unerwünschten Google Eintrag löschen
Unter unseren Mandanten befinden sich beispielsweise Politiker, Unternehmer oder Firmen. Aber auch Schauspieler oder andere Prominente haben nach unseren Erfahrungen ein Interesse daran, unerwünschte Google Einträge löschen zu lassen. Die Gründe liegen wohl auf der Hand.
Aber wann kann ein Sucheintrag auf Google gelöscht werden? Leider gibt es hierauf keine einfache, allgemeingültige Antwort. In der Regel findet daher ein Abwägen zwischen dem Begehren nach Löschung sowie dem Recht auf ungestörtes Betreiben der eigenen Dienstleistung seitens Google statt. Die Einschätzung eines fachkundigen Experten kann Ihnen hier weiterhelfen.
Persönliche Daten und Foto auf Google veröffentlicht
Ein Politiker hatte sich mit seinem Anliegen, einen im Google-Suchportal angezeigten Eintrag über sich löschen zu lassen, an das Team der Media Kanzlei gewandt. Über ihn wurden sein Name, die Parteizugehörigkeit, die vollständige, noch immer aktuelle Wohnanschrift, sein Geburtsort sowie Geburtsjahr veröffentlicht. Auch ein Foto unseres Mandanten war zusammen mit den personenbezogenen Daten veröffentlicht worden.
Möglichkeiten der Betroffenen: Abmahnung, einstweilige Verfügung
Für den Fall, dass tatsächlich ein Anspruch auf Löschung des Sucheintrages besteht, haben Betroffene unter anderem die Möglichkeit, diesen mittels einer Abmahnung oder im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens durchzusetzen.
Für unseren Mandanten konnten wir durch diese Möglichkeiten schließlich die Löschung des Google-Sucheintrags erreichen.
Gerne überprüfen wir auch für Sie, ob eine Löschung Ihrer Google-Sucheinträge infrage kommt und unterstützen Sie bei diesem Vorhaben. Kontaktieren Sie uns noch heute.