Media Kanzlei gegen Janine Wissler und Linksfraktion Hessen erfolgreich
Die Media Kanzlei war im einstweiligen Verfügungsverfahren unter anderem gegen die Linksfraktion im Hessischen Landtag, vertreten durch die Fraktionsvorsitzende Janine Wissler, erfolgreich.
Falsche Wiedergabe von Äußerungen
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fraktion der Linken im Hessischen Landtag veröffentlichte einen Bericht über den Hergang eines Untersuchungsausschusses des Hessischen Landtages. Innerhalb dieses Berichtes wurde eine Äußerung unseres Mandanten, welcher als Zeuge vom Untersuchungsausschuss befragt wurde, falsch wiedergegeben.
Abmahnung durch die Media Kanzlei
Infolge dieser Veröffentlichung mahnten wir die Gegenseite ab und forderten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die Abgabe einer solchen Erklärung wurde jedoch verweigert, weshalb zur Sicherung der Ansprüche unseres Mandanten der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt wurde.
LG Frankfurt am Main bestätigt Unterlassungsanspruch
Im Endeffekt erließ das Landgericht Frankfurt am Main auch eine entsprechende einstweilige Verfügung, weil es sich bei den wiedergegebenen Äußerungen um eine Meinungsäußerung der Linksfraktion gehandelt hatte, welche auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruhte. Folgerichtig überwog in der Interessenabwägung des Landgerichtes das allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten.
Gegenseite gibt Abschlusserklärung ab
In der Folge gab die Linksfraktion Hessen, vertreten durch Janine Wissler, eine Abschlusserklärung ab, wodurch die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt als endgültige Regelung des Rechtsstreites anerkannt wurde.
Experten im Medienrecht
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