Versäumnisurteil in Hate Speech Verfahren
Wir konnten einer Mandantin im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens erfolgreich zur Seite stehen, nachdem sie über das Internet beleidigt und bedroht wurde.
Hate-Speech per E-Mail
Unsere Mandantin hat eine Initiative ins Leben gerufen, welche einem sozialen Zweck dient und dabei insbesondere der Unterstützung von Kindern dienen soll. Im Rahmen dessen veröffentlichte sie eine Broschüre.
Dies nahm die Gegenseite zum Anlass, unserer Mandantin eine beleidigende E-Mail zu schicken und ihr zusätzlich zu drohen.
AG Bremen erlässt Versäumnisurteil
Nachdem sich die Gegenseite weder auf die durch die Media Kanzlei im Namen unserer Mandantin ausgesprochene Abmahnung gemeldet hatte noch auf eine Aufforderung zur Zahlung einer Geldentschädigung, war die Sicherung der Ansprüche nur noch über den Klageweg möglich.
Da sich die Gegenseite auch im Klageverfahren nicht meldete, erging nun ein Versäumnisurteil. Darin wurde der Beklagte verpflichtet, die getätigten Äußerungen zu unterlassen sowie an unsere Mandantin eine Geldentschädigung in Höhe von 500 Euro zu zahlen. Außerdem hat er die Kosten des Rechtsstreits und die außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.