Hinweisgeberschutzgesetz – Jetzt Meldestelle einrichten!

HinweisSchG - Die Anwälte der Media Kanzlei helfen!

Am 02.07.2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind nunmehr verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Die “Schonfrist” für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, gilt noch bis zum 17.12.2023. Verstöße gegen das Gesetz können teuer werden, weshalb sich Unternehmen rechtzeitig um die Beschaffung einer Meldestelle kümmern sollten.

Die Media Kanzlei unterstützt Sie als Meldestelle gegen eine geringe monatliche Gebühr. Uns vertrauen bereits große Kanzleien mit über 150 Anwälten, wie MTJZ.

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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Wir bieten uns als Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinweisSchG) an. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus.

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Das Thema rund um sogenannte Whistleblower erlangte unter anderem Dank der Veröffentlichung zahlreicher Geheimakten durch Edward Snowden im Jahr 2013 an Aufsehen.

Wer ist ein Whistleblower?

Unter einem Whistleblower versteht man solche Personen, die vertrauliche Informationen über illegale oder unethische Aktivitäten innerhalb einer Organisation oder Regierung an die Öffentlichkeit geben.  Diese Personen werden oftmals auch als Hinweisgeber, Enthüller oder Aufdecker bezeichnet. Sie nehmen eine wichtige Rolle in der Enthüllung von Fehlverhalten ein und tragen zu mehr Transparenz und zur Einhaltung von Rechenschaftspflichten bei. Dabei setzen sich die Whistleblower der Gefahr beruflicher Konsequenzen aus.

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Typische Whistleblower-Fälle

Whistleblower legen vertrauliche Informationen über illegale und unethische Aktivitäten innerhalb einer Organisation, einem Unternehmen oder einer Regierung offen.

Zu den typischen Fällen solcher Missstände zählen unter anderem:

  • Korruption
  • Insiderhandel
  • Menschenrechtsverletzungen
  • Machtmissbrauch
  • Sonstigen Missständen, die an ihrem Arbeitsplatz aufgetreten sind

Es sind vor allem die Politik, Behörden und größere Wirtschaftsunternehmen vom Agieren der Whistleblower betroffen.

Gesetzesentwurf soll besseren Schutz für Whistleblower bringen

Whistleblower genießen in der Gesellschaft ein hohes Ansehen. Sie sorgen für mehr Transparenz, indem sie Missstände offenlegen. Sie sind aufgrund dessen schutzwürdig. Dieser Schutz soll durch eine gesetzliche Grundlage gewährleistet werden

Was regelt ein Whistleblower-Gesetz?

Das Hauptaugenmerk eines Whistleblower-Gesetzes liegt auf dem Schutz der Whistleblower und soll zudem von Missständen betroffene Personen ermutigen, ebenfalls diese zu melden. Durch ein Whistleblower-Gesetz wird der Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen seines Arbeitgebers oder anderer Institutionen geschützt. Als häufige Vergeltungsmaßnahmen treten vor allem Mobbing, Entlassung und andere Formen der Diskriminierung auf. Darüber hinaus ermöglicht ein solches Gesetz den Whistleblowern einen einfachen Zugang zu angemessenen Beschwerdeverfahren sowie eine sorgfältige Untersuchung ihrer Meldungen.

Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG

Als Umsetzung der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie RL EU 2019/1937 beschloss der Bundestag am 16. Dezember 2022 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und legte dieses dem Bundesrat vor. Dieses soll den Schutz der Personen gewährleisten, die Missstände an ihrem Arbeitsplatz beobachten und melden. Durch das HinSchG soll zudem das Meldeverfahren von Verstößen geregelt und so vereinheitlicht und vereinfacht werden. Den Unternehmen und Behörden soll zudem die Pflicht auferlegt werden, eine Stell einzurichten, bei der Verstöße bzw. Missstände gemeldet werden können. Dies würde für mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die Whistleblower sorgen. Durch das Gesetz sollen die Whistleblower außerdem vor beruflichen Konsequenzen geschützt werden. Am 10. Februar 2023 stimmte der Bundesrat dem Gesetz allerdings nicht zu. Damit die EU-Richtlinie dennoch zeitnah in Deutschland umgesetzt wird, hat die Bundesregierung am 14. März 2023 Formulierungshilfen für zwei neue Gesetzesentwürfe beschlossen. Es bleibt daher abzuwarten, wie der Bundesrat über die neuen Entwürfe abstimmen wird.

Meldeverfahren im Unternehmen – Media Kanzlei hilft

Solange das HinSchG nicht verabschiedet und in Kraft gesetzt wird, herrscht Unsicherheit und Unklarheit über die Art und Weise, ob und wie ein Unternehmen das Meldeverfahren bei sich ausgestalten sollte.

Hier empfiehlt es sich im Zweifelsfall eine Anwaltskanzlei mit Spezialisierung im Arbeitsrecht zu kontaktieren, um rechtlichen Verstößen vorzubeugen. Die Media Kanzlei ist spezialisiert im Arbeitsrecht und hat sich bereits ausgiebig mit der Whistleblower-Thematik befasst. Sollten Sie daher Beratung in diesem Bereich wünschen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne.

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