Anwalt für Presserecht: Was darf die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung schreiben?
- Unterlassungsanspruch durchsetzen
- Persönlichkeitsrecht schützen
- Einstweiliger Rechtsschutz
Die Staatanwaltschaft muss immer eine umfassende Abwägung vornehmen und das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, das öffentliche Interesse und ermittlungstaktische Erwägungen in Einklang bringen. Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch ihre Rechte durchzusetzen. Dabei ist die Einschaltung eines auf das öffentliche Äußerungsrecht spezialisierten Anwalts oft sinnvoll, da es für ein erfolgreiches Vorgehen auf die genaue Einhaltung der verfahrensrechtlichen Schritte ankommt und ein rasches und bestimmtes Handeln erforderlich ist.
- Schnelle Hilfe & Abwicklung
- Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
- 100 % digitale Arbeitsweise
- Über 2.000 Gerichtsverfahren geführt
- Transparentes Vorgehen & kalkulierte Kosten
- Vielfach ausgezeichnete und top bewertete Kanzlei
Biene Bunt15 November 2023Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlenKatja Blondin12 Oktober 2023Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)Rita Röscher3 Oktober 2023Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.Wien mal anders26 September 2023Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)Steffiii Blackmamba26 September 2023Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlenGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5,
basierend auf 133 Bewertungen
MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN
MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI
weiterlesen
Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht
JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Anwalt für Presserecht: Was darf die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung schreiben?
Die Staatsanwaltschaft und Polizei sieht sich im laufenden Ermittlungsverfahren oft mit einer schwierigen Grundrechtskollision konfrontiert, die sie bei der Abgabe von Pressemitteilungen in Einklang bringen muss. Einerseits hat die Presse einen informationsrechtlichen Anspruch auf diejenigen Informationen, derer sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben bedarf. Dem gegenüber steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, welches ihnen in Ausprägung des Grundsatzes des Waffengleichheit und dem Gebot des fairen Verfahrens ebenfalls einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gewährt.
Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft und Polizei unterliegt daher zahlreichen, nur vereinzelt gesetzlich geregelten Einschränkungen, die sie bei Abgabe einer Pressemitteilung zu beachten haben und die eine denkbare Verletzungsquelle für Betroffene darstellt. Einige Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsarbeit finden sich in den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“, welche durch höchstrichterliche Rechtsprechung ergänzt werden.
Staatsanwaltschaft und Polizei als privilegierte Quelle
Wegen ihrer umfassenden Grundrechtsbindung, die den Grundgedanken trägt, dass die Staatsanwaltschaft und Polizei vor Veröffentlichung einer Pressemitteilung die widerstreitenden Interessen sorgfältig abwägen, gelten sie als sogenannte „privilegierte Quelle“. Das bedeutet, dass Journalisten die von der Staatsanwaltschaft herausgegeben Informationen ohne eigene nennenswerte Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit publizieren dürfen. Betroffene müssen sich daher bei persönlichkeitsrechtsverletzten Äußerungen direkt an die Staatsanwaltschaft oder Polizei halten. Dabei gibt es verschiedene Kriterien, die der Staatsanwalt zu berücksichtigen hat und an die eine erfolgreiche Gegenwehr anknüpfen kann.
Voraussetzungen für eine identifizierende Berichterstattung
Häufig ist ein laufendes Ermittlungsverfahren oder eine erfolgte Anklageerhebung Anlass einer staatsanwaltlichen Pressemitteilung. Umso mehr, wenn eine bekannte Persönlichkeit involviert ist. Gerade in diesen Fällen ist eine identifizierende Berichterstattung, also eine Veröffentlichung des Namens des Betroffenen zwar von gesteigertem öffentlichem Interesse, jedoch nur unter erhöhten Voraussetzungen zulässig. So genügt ein Anfangsverdacht und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine Person für eine identifizierende Berichterstattung in der Regel nicht. Vielmehr ist ein Mindestbestand an objektiven Beweistatsachen nötig. Weiterhin darf der Betroffene nicht unnötig bloßgestellt oder vorverurteilt werden. Nicht zuletzt muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln und dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gewährt werden. Der Möglichkeit zur Stellungnahme des Angeschuldigten muss eine Bekanntgabe der vollständigen Anklageschrift vorangehen und ihm muss eine angemessene Zeit zur Vorbereitung der eigenen Stellungnahme gewährt werden. Dabei gibt es keine feste Frist, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Komplexität des Verfahrens, an. Nach einem Urteil des VGH München sind zwei Stunden Vorbereitungszeit vor Versendung einer 7-seitigen Pressemitteilung jedenfalls zu kurz.
Darüber hinaus sind auch inhaltliche Anforderung an eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zu stellen. Zunächst unterliegt sie einem Zwang zu neutralem Auftreten. Gegebenenfalls kann auch ein deutlicher Hinweis erforderlich sein, dass es sich nur um einen Verdacht handelt. Das ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass bei einer Verdachtsberichterstattung immer „etwas hängenbleibt“ und eine Anklage oft mit dem Nachweis der Schuld gleichgesetzt wird.
Anwalt für Pressemitteilungen von Staatsanwaltschaft und Polizei
Letztendlich muss die Staatanwaltschat immer eine umfassende Abwägung vornehmen und das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, das öffentliche Interesse und ermittlungstaktische Erwägungen in Einklang bringen. Eine Faustformel gibt es nicht, sodass sich es unter Umständen auch für den Staatsanwalt lohnt, fachanwaltlichen Rat einzuholen. Denn im schlimmsten Fall droht ihm bei grob fahrlässigem oder gar vorsätzlichem Handeln eine persönliche Haftung und dienstrechtliche Konsequenzen.
Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch ihre Rechte durchzusetzen. Dabei ist die Einschaltung eines auf das öffentliche Äußerungsrecht spezialisierten Anwalts oft sinnvoll, da es für ein erfolgreiches Vorgehen auf die genaue Einhaltung der verfahrensrechtlichen Schritte ankommt und ein rasches und bestimmtes Handeln erforderlich ist.
Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei sind auf das öffentlich rechtliche Äußerungsrecht spezialisiert und unterstützen Sie gerne. So war etwa Dr. Severin Riemenschneider aktuell Referent beim renommierten Presserechtsforum zum Thema „Was darf der Minister sagen?“ – Besonderheiten und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs.