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Wenn Weihnachtsstimmung teuer wird
Die Adventszeit steht vor der Tür – und mit ihr eine neue Abmahnwelle. Bereits im Oktober und November erreichen uns vermehrt Anfragen von Betroffenen, die Post von der Sound Guardian GmbH erhalten haben. Der Vorwurf: Die angeblich unerlaubte Nutzung geschützter Tonaufnahmen bekannter (Weihnachts)lieder auf Social Media.
Auf Social Media Plattformen wie TikTok, Instagram oder Facebook untermalen viele Nutzer ihre Videos mit Klassikern wie „Last Christmas“ oder „3 Haselnüsse“, um eine weihnachtliche Stimmung zu erzeugen. Woran die meisten allerdings nicht denken: diese harmlosen Videos können schnell zu einer teuren Rechtsfalle werden. Sollten Sie einen Brief von der Sound Guardian GmbH erhalten haben, werfen diese Ihnen vor, die Lieder in einem gewerblichen Kontext genutzt zu haben – und das kann schnell teuer werden. Sound Guardian verfügt über Exklusivrechte an den Tonaufnahmen bekannter Musiktitel. Die betroffenen Nutzer verstoßen gegen diese Rechte, indem sie die Lieder ohne Genehmigung der Sound Guardian GmbH verwenden und schließlich auch veröffentlichen.
Der Kernvorwurf lautet: eine unrechtmäßige öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG. Keine Sorge – Sie sind nicht allein.
Doch eines vorweg: Diese Abmahnungen sind kein Fake und keine Abzocke. Es handelt sich um ernsthafte rechtliche Ansprüche, die keinesfalls ignoriert werden sollten. Reagieren Sie jetzt richtig, können Sie den Schaden jedoch begrenzen und oft auch eine faire Einigung für beide Seiten erzielen.
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Wer sind die Akteure? – Die SoundGuardian GmbH im Überblick
Die Sound Guardian GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, das als Vertreter von Rechteinhabern im Musikbereich auftritt. Ihr erklärtes Ziel: den wirtschaftlichen Wert geistigen Eigentums in Zeiten von Social Media zu schützen. Sound Guardian versteht sich selbst als Bindeglied zwischen der Musikindustrie und den Werbetreibenden und verfolgt konsequent Verstöße gegen Lizenzrechte, insbesondere auf Social Media Plattformen wie TikTok und Instagram. Auf ihrer Website erklärt das Unternehmen, dass sie Rechteinhaber vertreten, die durch die zunehmende Veränderung des Werbemarktes durch die Digitalisierung erhebliche Verluste erlitten haben. Außerdem kämpfen sie gegen die „Verwässerung“ bekannter Musiktitel durch unlizenzierte Social-Media-Nutzung, was durch Social Media Trends schnell passieren kann.
Zu den von Sound Guardian vertretenen Songs gehören nach unseren Erkenntnissen unter anderem:
- „3 Haselnüsse“ (Jacques Raupé & Felix Harrer)
- „Mein kleines Herz (Bam Bam)” (Darius & Finlay, MartinBepunkt und Shaun Baker)
- „Last Christmas“ (Cascada)
- „Holding On“, „Faded Love“ (Leony)
- „Irrenhaus“ (Harris & Ford & Outsiders)
- „Run Away“ (Ian Storm & Ron Van den Beuken & Menno)
- “Ab geht die Post – Club Mix“ (Drillheadz)
und viele weitere Titel.
Damit verwaltet Sound Guardian ein Portfolio an Musiktiteln mit erheblichem Marktwert – und nutzt auch die Weihnachtszeit gezielt, um diese Rechte durchzusetzen. Die Abmahnungen sind somit Teil einer legitimen Strategie zur Durchsetzung dieser Rechte.
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Wer im Fokus der Abmahnungen steht
Sound Guardian richtet sich meistens nicht an Privatpersonen, die ein festliches Video im Freundes- und Familienkreis posten. Im Visier sind gewerbliche und geschäftliche Accounts, bei denen eine kommerzielle Nutzung vermutet wird. Dazu zählen:
- Unternehmen, die Social Media zu Marketing- oder Branding-Zwecken einsetzen,
- Selbstständige und Freiberufler, die ihre Dienstleistungen oder Produkte über Social Media bewerben,
- Influencer und Content Creator, soweit die Videos einen Werbeinhalt haben oder auch wenn sie einen Business- oder Creator-Account führen, auch wenn der spezifische Post mit dem abgemahnten Musiktitel nicht gesponsort war. Hierbei ist dann die kommerzielle Ausrichtung des gesamten Accounts entscheidend
- Agenturen oder Marken, die Musik in Werbekampagnen einbinden.
Der Kern des Vorwurfs – Urheberrecht auf Social Media
Urheberrechtliche Grundlagen
Jedes Musikstück ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen einerseits bei den Urhebern (Komponisten, Textern) – die Urheberrechte. Zum anderen liegen die Rechte auch bei den Produzenten der Tonaufnahme (Labels) – die Leistungsschutzrechte. Wird ein Song in einem Video genutzt und online veröffentlicht, handelt es sich um eine öffentliche Zugänglichmachung gemäß des § 19a Urheberrechtsgesetzes (UrhG) – und dafür braucht es die Zustimmung aller relevanten Rechteinhaber. Wird eines dieser Rechte verletzt, stehen dem Rechteinhaber Ansprüche zu. Hierbei geht es vor allem um den Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG und außerdem um einen Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Ausschnitt des Musiktitels nicht eine bestimmte Zeitangabe überschreiten darf. Allerdings sind auch kurze Ausschnitte rechtlich nicht erlaubt, wenn keine gültige Lizenz besteht. Auch die Verwendung eines Musikausschnitts bei einem TikTok von wenigen Sekunden stellt eine vollständige Urheberrechtsverletzung dar.
Art der Rechtsverletzung
Bei Musik bestehen meist zwei Arten von urheberrechtlichen Nutzungsrechten. Der Urheber selbst, also der oder die Künstler, hat sämtliche Nutzungsrechte an dessen bzw. deren Werk. Wenn dieses Werk dann auf einem Tonträger veröffentlicht wird, unabhängig davon ob auf Schallplatte, einem sonstigen Medium oder auch digital, entstehen neben den Rechten des Urhebers auch solche des Herstellers ebendieses Tonträgers.
Sound Guardian beruft sich in den Abmahnungen regelmäßig auf die §§ 85 und 19a UrhG, also auf die Rechte des Tonträgerherstellers. Diese können als ausschließliche Nutzungsrechte an Dritte übertragen werden. Dies geht entweder als einfaches oder als ausschließliches Nutzungsrecht.
Wenn auf TikTok oder Instagram nun ein Lied gegen den Willen des Künstlers oder des Rechteinhabers verwendet wird, kann ein Schaden entstehen, den sich der Rechteinhaber vom Verletzer ersetzen lassen will. Um diesen Schadensersatz zu vermeiden, muss ein einfaches Nutzungsrecht vereinbart werden, was einen dazu berechtigt, das Werk oder den Tonträger auf eine bestimmte Art und Weise zu verwenden. Das bezeichnet man als Lizenz. Das ausschließliche Nutzungsrecht hingegen hat die Person inne, die selbst Lizenzen erteilen darf und Verstöße gegen das Nutzungsrecht geltend machen kann.
Private vs. kommerzielle Nutzung
Musik ist immer urheberrechtlich geschützt. Trotzdem nutzen viele von uns häufig Musiktitel in ihren Social Media Beiträgen. Damit nicht jeder Nutzer infolgedessen ein Abmahnungsschreiben erhält, haben soziale Netzwerke wie TikTok, Instagram & Co. zwar Lizenzverträge mit großen Labels, diese gelten aber fast ausschließlich für private Nutzung. Diese haben so die Möglichkeit die Musik bedenkenlos in ihren Videos zu verwenden.
Geschäftliche Profile fallen nicht unter diese Lizenz. Eine kommerzielle Nutzung liegt schon dann vor, wenn der Account der Selbstdarstellung eines Unternehmens dient oder mit den Inhalten Reichweite und Umsatz erzielt werden.
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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Warner Bros. Entertainment Inc. mahnt Verbraucher ab
Was tun bei einer Abmahnung der SoundGuardian GmbH?
-
Abmahnung ernst nehmen und Fristen notieren
Ignorieren Sie das Schreiben nicht. Das kann zu Gerichtsverfahren und unter Umständen erheblichen Mehrkosten führen. Prüfen Sie das Dokument sorgfältig und notieren Sie alle gesetzten Fristen. -
Kein direkter Kontakt zu Sound Guardian
Vermeiden Sie jede eigenständige Kontaktaufnahme z.B. über die Website der Sound Guardian GmbH oder auf sonstigen Wegen und geben Sie keine Informationen heraus. Schon ein unbedachtes Schreiben kann als Schuldanerkenntnis oder vergleichbarem gewertet werden, was leicht zu vermeiden gewesen wäre. - Keine vorschnellen Zahlungen oder Unterschriften
Leisten Sie keine Zahlung und unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung. Lassen Sie diese in jedem Fall vorher anwaltlich prüfen. Oft sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und können Sie dauerhaft binden. Es bestehen Chancen die Forderungen abzuwehren oder zumindest stark zu reduzieren. -
Bei berechtigter Abmahnung: Einigung statt Eskalation
Oft sind die Vorwürfe leider berechtigt. In vielen Fällen lässt sich jedoch durch anwaltliche Verhandlung eine außergerichtliche Lösung erzielen – mit deutlich reduzierten Kosten und ohne Prozessrisiko. -
Fachanwalt einschalten
Ein spezialisierter Anwalt für Urheber- und Medienrecht kann prüfen, ob Sound Guardian tatsächlich die Rechte besitzt, ob der Vorwurf berechtigt ist und wie hoch eine angemessene Lizenz wäre. Zunächst wird hierzu die Abmahnung auf formale und inhaltliche Fehler geprüft.Oft empfiehlt sich, statt die originale Unterlassungserklärung zu unterschreiben, eine modifizierte Unterlassungserklärung, die Sie rechtlich schützt, ohne ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Diese verzichtet zugleich auf die Verpflichtung der Übernahme der Anwaltskosten und beschränkt sich auf das konkret abgemahnte Werk. Somit handelt es sich um eine reine Unterlassungsverpflichtung, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.
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Instagram Musik Lizenz – Urheberrechtsverletzung auf Social Media
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sind Abmahnungen von Sound Guardian seriös?
Ja. Sie beruhen auf echten urheberrechtlichen Ansprüchen. Es handelt sich nicht um Abzocke, Spam oder Betrug, sondern um eine rechtlich fundierte Vorgehensweise. Diese Abmahnungen sollten daher ernstgenommen werden.
Warum habe ich Post von Sound Guardian erhalten?
In den Abmahnschreiben wird Nutzern von Social Media Plattformen häufig vorgeworfen einen urheberrechtlich geschützten Musiktitel in einem Video verwende zu haben, ohne über die nötige Lizenz zu verfügen. Vermutlich haben sie einen dieser geschützten Musiktitel wie „Last Christmas“ im Hintergrund ihres Videoclips verwendet.
Plattformen wie TikTok und Co haben zwar oft Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern getroffen, was aber nicht heißt, dass jede Nutzung des entsprechenden Liedes von dieser Lizenz gedeckt ist. Insbesondere die Verwendung bei kommerzieller Nutzung ist häufig nicht gedeckt.
In diesen Fällen fordert die Sound Guardian GmbH Unterlassungsansprüche, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten.
Abmahnung oder Berechtigungsanfrage – was ist der Unterschied?
Eine Abmahnung wirft einen konkreten Rechtsverstoß vor. Eine Berechtigungsanfrage fragt lediglich, ob eine Nutzungslizenz vorliegt.
Wie werden die Lizenzkosten berechnet?
Sound Guardian wendet regelmäßig die Lizenzanalogie an. Dabei spielen Popularität des Songs, Reichweite des Videos, Unternehmensgröße und Nutzungsdauer eine Rolle.
Kann eine Nachlizenzierung helfen?
Ja. Häufig bietet Sound Guardian an, die Nutzung nachträglich kostenpflichtig zu lizenzieren. Das kann günstiger und rechtssicherer sein als ein langwieriger Rechtsstreit.
Weihnachtliche Stimmung auf Social Media ist schön – aber Musiknutzung bleibt rechtlich heikel. Wer mit bekannten Songs wie „Last Christmas“ arbeitet, sollte genau prüfen, ob eine kommerzielle Nutzungserlaubnis vorliegt.
Wenn Sie eine Abmahnung von Sound Guardian erhalten haben, heißt es: Ruhe bewahren, nichts unterschreiben und sofort rechtliche Beratung einholen. So lässt sich meist Schlimmeres verhindern – und die Weihnachtszeit bleibt friedlich.
Weiterlesen:
Einführung ins Urheberrecht: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen
Wir unterstützen Sie in urheberrechtlichen Angelegenheiten
- Abmahnung verhindern
- Kosten reduzieren
- Schadensersatz abwehren
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