Suitcase Schlichtung – Abmahnung wegen Musik auf Instagram & TikTok

Musik-Abmahnung wegen Reel oder TikTok? So funktioniert die Schlichtungsplattform Suitcase, was eine vorbeugende UVE spart und wie wir Sie in Frankfurt unterstützen.

Inhaltsverzeichnis

Auf einen Blick

  • Das Problem: Unternehmen, Selbstständige und Creator mit gewerblichem Account bekommen immer mehr Abmahnungen, weil sie Musik in Instagram-Reels, TikToks oder YouTube-Shorts verwendet haben. Die Forderungen reichen oft von vierstelligen bis zu mittleren fünfstelligen Beträgen pro Beitrag.
  • Die Absender: Häufig sind das Kanzleien wie IPPC Law, Mathé Law Firm, NIMROD Rechtsanwälte, Frommer Legal oder Dienstleister wie SoundGuardian. Sie handeln für Labels und Verlage wie B1 Recordings, Essex Musikvertrieb, ROBA Music Verlag, Universal Music Publishing oder Sony Music Publishing.
  • Suitcase: Das Münchner Legal-Tech-Unternehmen Suitcase GmbH betreibt eine neutrale, digitale Plattform. Die Parteien können sich dort außergerichtlich und vertraulich einigen, oft innerhalb weniger Tage.
  • Vorbeugende Unterlassungserklärung (UVE): Wer rechtzeitig und richtig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, kann sich die gegnerischen Anwaltskosten oft sparen. Das sind schnell mehrere tausend Euro.
  • Unsere Rolle: Die Media Kanzlei in Frankfurt am Main (auch in Hamburg) prüft die Abmahnung, formuliert die Unterlassungserklärung und begleitet Sie auf Wunsch durch das Suitcase-Verfahren.

Warum Musik in Reels und TikToks so oft abgemahnt wird

Viele meinen: „Die Musik stammt doch aus der Instagram- oder TikTok-Bibliothek, also darf ich sie nutzen.“ Das stimmt so nicht. Die Lizenzen der Plattformen decken meist nur die private Nutzung ab. Sobald ein Account geschäftlich genutzt wird, braucht man für Musik eine eigene Lizenz. Geschäftlich heißt: Er wirbt für Produkte oder Dienstleistungen, gehört einem Unternehmen oder einem Einzelunternehmer oder braucht ein Impressum.

Rechtlich geht es vor allem um diese Vorschriften:

  • § 19a UrhG: Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
  • § 85 UrhG: Recht des Tonträgerherstellers, also des Labels
  • § 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
  • § 97a UrhG: Abmahnung und Erstattung der Abmahnkosten

Den Schadensersatz berechnen die Rechteinhaber meist nach der Lizenzanalogie. Gefragt wird also, was eine ordentliche Lizenz gekostet hätte. Eine feste Linie der Gerichte gibt es dafür noch nicht. Die Forderungen fallen deshalb sehr unterschiedlich aus.

Wichtig: Den Beitrag zu löschen reicht nicht. Die Rechteinhaber sichern Verstöße in der Regel vorher per Screenshot oder Videoaufzeichnung. Durch das Löschen fällt die sogenannte Wiederholungsgefahr nicht weg.

Weiterlesen:

Abmahnungen IPPC wegen Musiknutzung

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Häufig abgemahnte Titel, Rechteinhaber und Kanzleien

Aus der Praxis und aus öffentlich dokumentierten Fällen kennen wir unter anderem diese Konstellationen:

Titel / KünstlerRechteinhaberAbmahnende Kanzlei
„Pedro“ – Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà (u. a. „Raccoon Meme“-Videos)B1 Recordings GmbHIPPC Law
„Thank You (Not So Bad)“ – Dimitri Vegas & Like MikeB1 Recordings GmbHIPPC Law
„Feeling Good“ (u. a. Austin Millz Remix)Essex Musikvertrieb GmbHMathé Law Firm
„Auf der Insel immer Single“Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbHNIMROD Rechtsanwälte
„Pieces“ROBA Music VerlagMathé Law Firm
„Wer hat an der Uhr gedreht“Filmkunst Musikverlag GmbHMathé Law Firm

In Abmahnungen und Berechtigungsanfragen tauchen außerdem Werke von Billie Eilish, Lana Del Rey, Drake, Nicki Minaj, ABBA und den Black Eyed Peas auf. Dahinter stehen große Musikverlage wie Universal Music Publishing, Sony Music Publishing (früher Sony/ATV) und Intersong Musikverlag.

Weitere Absender, die in diesem Bereich aktiv sind, sind unter anderem Frommer Legal (früher Waldorf Frommer), SoundGuardian GmbH, Hild & Kollegen und Stington & Partner Legal.

Ein konkretes Beispiel: In einem veröffentlichten Fall zu „Pedro“ forderte IPPC Law für B1 Recordings insgesamt 12.880,04 €. Das setzte sich so zusammen:

  • 10.000,00 € Schadensersatz
  • 2.607,53 € Anwaltskosten
  • 272,51 € Ermittlungskostenpauschale

Weiterlesen:

Instagram Musik Lizenz – Urheberrechtsverletzung auf Social Media

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Wer ist Suitcase?

Suitcase GmbH ist ein Legal-Tech-Unternehmen aus München. Gegründet wurde es von Tim Kniepkamp, Tim Fischer und Philipp Hertel. Die Idee entstand 2020 als Nebenprojekt. Die GmbH wurde 2022 gegründet, und seit März 2024 ist die Plattform auf dem Markt. 2024 gewann Suitcase die Start-up Pitch Trophy auf dem German Legal Tech Summit. Außerdem war das Unternehmen „Start-up in Residence“ beim German Legal Tech Hub. Nach Presseberichten arbeitet Suitcase mit Rechtsschutzversicherern wie ÖRAG und Allianz zusammen.

Das Prinzip: Suitcase sieht sich als neutrale Instanz, die „wie die Schweiz“ zwischen den Parteien steht. Die Plattform vertritt keine Seite und kauft keine Forderungen auf. Das Verfahren läuft vollständig digital und vertraulich.

Kern ist das „Double-Blind-Bidding“: Beide Seiten nennen verdeckt den Betrag, zu dem sie sich einigen würden. Keine Seite sieht das Angebot der anderen. Liegen die Beträge nah genug beieinander, kommt eine Einigung zustande. Keiner muss als Erster nachgeben, und die Chance auf eine schnelle Einigung steigt deutlich.

Ursprünglich ging es bei Suitcase vor allem um Kündigungen im Arbeitsrecht und um Mietkautionen. Inzwischen spricht Mitgründer Tim Kniepkamp in Fachbeiträgen (u. a. e-commerce magazin und digitalbusiness, September 2026) ausdrücklich über Musik-Abmahnungen auf Social Media. Er empfiehlt außergerichtliche Einigungen, bei denen Abgemahnte nach seiner Darstellung keine Anwaltskosten des Labels tragen müssen. So soll sich der Streit in wenigen Tagen beenden lassen.

Die vorbeugende Unterlassungserklärung: Der wichtigste Hebel beim Sparen Was ist eine vorbeugende UVE?

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Für den Fall eines erneuten Verstoßes versprechen Sie eine Vertragsstrafe. Damit entfällt die Wiederholungsgefahr, und genau darauf stützt sich der Unterlassungsanspruch.

Vorbeugend ist die Erklärung, wenn Sie sie abgeben, bevor eine förmliche Abmahnung eintrifft. Typische Anlässe dafür sind:

  • eine Berechtigungsanfrage („Bitte weisen Sie Ihre Lizenz nach …“), wie sie etwa Mathé Law Firm häufig verschickt,
  • ein Hinweis der Plattform, zum Beispiel eine Stummschaltung oder ein Copyright-Claim,
  • die eigene Erkenntnis bei einem internen Audit, dass alte Reels ohne gewerbliche Lizenz online sind.

Warum das bares Geld spart

Die Kosten des gegnerischen Anwalts müssen Sie nach § 97a Abs. 3 UrhG nur dann ersetzen, wenn die Abmahnung berechtigt war. Haben Sie die Wiederholungsgefahr schon vorher durch eine ernsthafte, ausreichend strafbewehrte Erklärung beseitigt, ist eine spätere Abmahnung nicht mehr nötig. Einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten gibt es dann in aller Regel nicht.

Für Unternehmen zählt das doppelt: Die Deckelung des Gegenstandswerts auf 1.000 € nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG gilt nur für Privatpersonen. Bei gewerblichen Accounts wird mit deutlich höheren Gegenstandswerten gerechnet. Entsprechend hoch sind die Anwaltsgebühren.

Beispielrechnung („Pedro“-Fall)

PositionKlassischer VerlaufVorbeugende UVE + Einigung
Anwaltskosten der Gegenseite2.607,53 €in der Regel 0 €
Ermittlungskostenpauschale272,51 €verhandelbar / oft 0 €
Schadensersatz (Lizenzanalogie)10.000,00 €verhandelbar, z. B. per Double-Blind-Bidding über Suitcase
Risiko einer einstweiligen Verfügunghoch, falls keine UVE abgegeben wirdgebannt
Summe12.880,04 €nur noch der ausgehandelte Schadensersatz

Allein die Kostenpositionen machen hier fast 2.900 € aus. Diesen Betrag kann eine rechtzeitige UVE von vornherein vermeiden. Beim Schadensersatz bleibt Spielraum, und genau hier setzt die Einigung über Suitcase an.

Worauf es bei der UVE ankommt

Eine schlecht formulierte UVE kann über Jahrzehnte teuer werden. Achten Sie besonders auf diese Punkte:

  • Keine vorformulierte Erklärung ungeprüft unterschreiben. Die Vorlagen der Gegenseite sind oft zu weit gefasst.
  • Modifizierte UVE nach „neuem Hamburger Brauch“: Die Höhe der Vertragsstrafe bleibt offen und wird im Streitfall vom Gericht überprüft. So vermeiden Sie starre Beträge wie 5.001 € pro Verstoß.
  • Genau auf den konkreten Titel und die konkrete Aufnahme begrenzen, nicht auf „sämtliche Werke des Labels“.
  • Kein Schuldanerkenntnis und keine Verpflichtung, Zahlungen anzuerkennen.
  • Alte Beiträge vollständig entfernen: Instagram, TikTok, Facebook, YouTube, Story-Highlights, Archive und Werbeanzeigen. Jeder weiterhin abrufbare Beitrag kann eine Vertragsstrafe auslösen.

Weiterlesen:

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Die Kombination: UVE + Suitcase

Aus unserer Sicht spricht vieles für eine zweistufige Strategie:

  1. Unterlassung absichern: Wir geben eine modifizierte, eng gefasste UVE ab. Damit ist das Risiko einer einstweiligen Verfügung und einer Klage auf Unterlassung erledigt.
  2. Geld verhandeln: Über den Schadensersatz verhandeln wir getrennt, zum Beispiel über Suitcase. Das Double-Blind-Bidding hilft, sich schnell und vertraulich zu einigen, ohne vor Gericht zu gehen.

So bekommen Sie beides: rechtliche Sicherheit bei der Unterlassung und einen fairen Preis beim Schadensersatz.

Warum die Media Kanzlei in Frankfurt Ihr Ansprechpartner ist

Die Media Kanzlei arbeitet seit Jahren schwerpunktmäßig im Urheber- und Medienrecht. Wir sitzen in Frankfurt am Main und in Hamburg und vertreten Mandanten bundesweit.

Was Sie bei uns erwartet:

  • Fokus auf Musik- und Urheberrecht: Wir kennen die typischen Abmahnungen von IPPC Law, Mathé, NIMROD, Frommer Legal und SoundGuardian und wissen, wie diese Kanzleien vorgehen.
  • Tausende betreute Fälle: Nach eigenen Angaben haben wir über 15.000 Mandate bearbeitet und mehr als 2.000 Gerichtsverfahren geführt. Wir können deshalb meist gut einschätzen, welche Forderungen verhandelbar sind.
  • Auszeichnungen: Die Kanzlei wird unter anderem in JUVE, The Legal 500 und Best Lawyers geführt.
  • Transparente Kosten: Sie bekommen eine kostenlose Ersteinschätzung und danach eine klar kalkulierte Vergütung.
  • Moderne Abläufe: Wir kennen neue Wege wie Legal-Tech-Einigungsplattformen und nutzen sie gezielt, wenn sie Ihnen nützen.
  • Prävention: Wir prüfen Ihre Social-Media-Kanäle, schulen Ihr Team und beraten zu Musiklizenzen, damit es gar nicht erst zur nächsten Abmahnung kommt.

Abmahnung oder Berechtigungsanfrage erhalten? Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor Sie beraten wurden. Achten Sie auf die Fristen.


📞 +49 (0)69 34875770 · ✉ anwalt@media-kanzlei.com

Wir unterstützen Sie in urheberrechtlichen Angelegenheiten

Sie haben ein Schreiben von Suitcase erhalten? Die Forderungen werden bei unterbleibender Reaktion oft an Kanzleien abgegeben. Daher ist es umso wichtiger, das Schreiben direkt von einem Anwalt prüfen zu lassen und zukünftig Kosten zu vermeiden. Unsere Anwälte sind auf das Medienrecht spezialisiert und haben bereits unzählige Mandanten bei Musikforderungen unterstützt. Kontaktieren Sie uns noch heute!

Dr. Severin Riemenschneider
Media Kanzlei, Medienrechtskanzlei Logo, Medienanwälte in Frankfurt, Rechtsberatung für Presse- und Äußerungsrecht, Persönlichkeitsrechtsschutz in Deutschland, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Experten, Markenrecht, Unternehmen, Privatpersonen, Coaching-Verträge, Account-Entsperrung, Filesharing-Rechtsberatung

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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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