Abmahnung von IPPC LAW wegen “Pedro” Song

Die "Pedro" Abmahnungswelle – Was Sie jetzt wissen müssen

Der Schock sitzt tief: Im Briefkasten liegt ein Schreiben der Berliner Anwaltskanzlei IPPC LAW. Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzung. Sie sollen den viralen Hit „Pedro“ in einem Social-Media-Post auf Plattformen wie TikTok oder Instagram unerlaubt genutzt haben und werden nun zur Kasse gebeten. Für viele Betroffene ist der Erhalt einer solchen Abmahnung ein Schock, der Verunsicherung und Stress auslöst. Sie sind nicht allein. Seit Monaten rollt eine massive Abmahnwelle durch Deutschland, die gezielt Unternehmen, Selbstständige und Influencer trifft.

Was als harmloser Spaß begann – die Teilnahme an einem viralen Trend rund um einen tanzenden Waschbären, unterlegt mit dem eingängigen Techno-Remix des Italo-Klassikers „Pedro“ – hat sich für viele zu einer teuren Rechtsfalle entwickelt. Die enorme Viralität des „Racoon Meme“ führte dazu, dass unzählige kommerzielle Accounts den Song nutzten, um ihre Reichweite zu steigern, ohne sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Diese Situation ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines perfekten Sturms: Ein Major-Label-Unternehmen (B1 Recordings, ein Joint Venture mit Sony Music) veröffentlicht einen hochansteckenden Remix. Dieser wird mit einem universell verständlichen und niedlichen Tiermeme gekoppelt, was die virale Verbreitung exponentiell beschleunigt. Social-Media-Algorithmen belohnen die Teilnahme an diesem Trend, was gerade Unternehmen und Influencer zur Nutzung verleitet. Diese handeln dabei unter dem weit verbreiteten, aber fatalen Irrglauben, die in der App-Bibliothek bereitgestellte Musik sei für alle Zwecke frei verfügbar. Eine auf Massenabmahnungen spezialisierte Kanzlei wie IPPC LAW überwacht diese Plattformen systematisch und monetarisiert die vorhersehbaren Rechtsverstöße.

Dieser Leitfaden dient als Ihr umfassender und verlässlicher Begleiter in dieser schwierigen Situation. Wir stellen die Akteure vor, erklären den rechtlichen Hintergrund, schlüsseln die Forderungen detailliert auf und geben Ihnen einen konkreten Schlachtplan an die Hand. Eines vorweg: Die Abmahnungen der Kanzlei IPPC LAW im Auftrag der B1 Recordings GmbH sind kein Fake, keine Abzocke und kein Betrug. Es handelt sich um eine ernstzunehmende rechtliche Angelegenheit, die auf keinen Fall ignoriert werden darf. Richtiges Handeln ist jetzt entscheidend, um den finanziellen Schaden zu minimieren und langfristige rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

Wer sind die Akteure? Ein Blick hinter die Abmahnung

Um die Situation strategisch richtig einschätzen zu können, ist es unerlässlich, die beteiligten Parteien und ihre Motivationen zu verstehen. Es handelt sich hier nicht um einen zufälligen Konflikt, sondern um das systematische Vorgehen professioneller Akteure.

Die Kanzlei IPPC LAW: Systematische Rechteverfolgung

Die Abmahnung stammt von der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin, die von Rechtsanwalt Daniel Sebastian geführt wird. Diese Kanzlei ist in der Branche keine Unbekannte. Unter dem früheren Namen „Kanzlei Daniel Sebastian“ hat sie sich über Jahre einen Namen mit Massenabmahnungen gemacht, ursprünglich vor allem im Bereich des Filesharings von urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere von Erotikfilmen. In jüngerer Zeit hat die Kanzlei ihr Geschäftsfeld strategisch erweitert und fokussiert sich nun verstärkt auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei der Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen wie TikTok und Instagram.

Diese Historie ist von Bedeutung, da sie zeigt, dass IPPC LAW über eine immense Erfahrung in der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen verfügt und ein standardisiertes, hocheffizientes System zur Verfolgung von Rechtsverstößen betreibt. Die Schreiben sind daher als absolut seriös einzustufen und müssen ernst genommen werden, da die Kanzlei erfahrungsgemäß nicht zögert, bei ausbleibender Reaktion gerichtliche Schritte einzuleiten.

Der Rechteinhaber B1 Recordings GmbH

Der Auftraggeber der Abmahnung, die B1 Recordings GmbH, ist ebenfalls ein bedeutender Akteur im Musikgeschäft. Es handelt sich um ein Joint Venture, das 2007 vom erfolgreichen Musikmanager Wolfgang Boss gegründet wurde und seit 2014 in Kooperation mit Sony Music Entertainment agiert. Das Repertoire von B1 Recordings umfasst zahlreiche Welthits, die die Marktmacht und den Wert des Rechteportfolios unterstreichen. Dazu gehören unter anderem:

  • Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro

  • SAINt JHN – Roses (Imanbek Remix)

  • Travis Scott x HVME – Goosebumps

  • Stromae – Alors on Danse

  • Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro

  • Gotye – Somebody That I Used to Know

Diese Liste verdeutlicht, dass B1 Recordings ein wertvolles Portfolio an exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechten besitzt und ein erhebliches wirtschaftliches Interesse daran hat, diese Rechte konsequent zu schützen und zu monetarisieren. Die Abmahnungen wegen der Nutzung des Songs „Pedro“ sind somit Teil einer legitimen Strategie zur Durchsetzung dieser Rechte.

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Abmahnung IPPC Law wegen Musiknutzung

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Wer im Fokus der Abmahnungen steht

Die Abmahnwelle zielt nicht auf Privatpersonen ab, die ein Video für ihre Freunde und Familie posten. Im Fokus stehen ganz klar Nutzer, die ihre Social-Media-Profile in einem kommerziellen oder geschäftlichen Kontext betreiben. Dazu zählen insbesondere:

  • Unternehmen jeder Größe, die TikTok oder Instagram für Marketing, Produktwerbung oder Employer Branding nutzen.

  • Selbstständige und Freiberufler, die ihre Dienstleistungen über Social Media bewerben.

  • Influencer und Content Creator, die einen Business- oder Creator-Account führen, auch wenn der spezifische Post mit dem „Pedro“-Song nicht gesponsert war. Die kommerzielle Ausrichtung des gesamten Accounts ist hier oft entscheidend.

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, sind Sie genau die Zielperson dieser rechtlichen Maßnahme.

Der Kern des Vorwurfs – Warum gerade Sie abgemahnt wurden

Um zu verstehen, warum Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist ein kurzer Crashkurs im Urheberrecht, speziell im Kontext von Social Media, unerlässlich. Der Teufel steckt hier im Detail – genauer gesagt in der feinen, aber juristisch entscheidenden Unterscheidung zwischen privater und kommerzieller Nutzung.

 

Das Urheberrecht auf Social Media: Ein Crashkurs

 

Jedes Musikstück ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Die Rechte daran liegen bei den Komponisten, Textern (Urheberrechte) und den Produzenten der Aufnahme, also dem Plattenlabel (Leistungsschutzrechte). Wenn Sie Musik in einem Video verwenden und dieses online stellen, vollziehen Sie eine sogenannte

öffentliche Zugänglichmachung gemäß des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Für diese Handlung benötigen Sie grundsätzlich die Erlaubnis aller relevanten Rechteinhaber.

Verletzen Sie diese Rechte, stehen dem Rechteinhaber verschiedene Ansprüche zu, allen voran ein Unterlassungsanspruch () und ein Schadensersatzanspruch (). Ein weit verbreiteter Irrglaube ist die sogenannte „15-Sekunden-Regel“. Rechtlich ist die Dauer der Nutzung irrelevant. Auch die Verwendung eines nur wenige Sekunden langen Musikausschnitts stellt ohne Lizenz eine vollständige Urheberrechtsverletzung dar.

 

Der Knackpunkt: Private vs. Kommerzielle Nutzung – Die große Falle

 

Der Hauptgrund für die aktuelle Abmahnwelle liegt in einem fundamentalen Missverständnis über die Lizenzen, die Social-Media-Plattformen bereitstellen. Plattformen wie TikTok und Instagram haben zwar Lizenzverträge mit großen Musiklabels wie Sony Music abgeschlossen. Diese Lizenzen decken jedoch in den allermeisten Fällen ausschließlich die rein private, nicht-kommerzielle Nutzung der Musik aus der App-Bibliothek ab.

Die Benutzeroberflächen und Nutzungsbedingungen der Plattformen tragen zu dieser Verwirrung bei. Sie machen es Business-Nutzern sehr einfach, an viralen Trends teilzunehmen, kommunizieren die lizenzrechtlichen Einschränkungen aber oft nicht transparent genug. Diese geschaffene Unklarheit wird von Rechteinhabern und ihren Kanzleien gezielt ausgenutzt, da sie wissen, dass viele Nutzer in diese Falle tappen werden.

Der Begriff „kommerziell“ wird dabei juristisch sehr weit ausgelegt. Eine kommerzielle Nutzung liegt in der Regel bereits vor, wenn:

  • Der Post von einem Unternehmens-Account stammt, unabhängig vom Inhalt des Videos.

  • Das Profil als Creator- oder Business-Account geführt wird, da dies eine geschäftliche Absicht vermuten lässt.

  • Ein Video oder Reel Produkte oder Dienstleistungen bewirbt oder auf einen Online-Shop verlinkt.

  • Der Inhalt dem Markenaufbau (Branding) oder der Mitarbeitergewinnung (Employer Branding) dient, wie z.B. ein Video von der Firmenfeier.

  • Ein Influencer den Post veröffentlicht. Da der gesamte Account auf Einnahmeerzielung und Reichweitensteigerung ausgelegt ist, wird die Nutzung per se als kommerziell eingestuft, selbst wenn der konkrete Post nicht als „Werbung“ gekennzeichnet ist.

Zusätzlich kompliziert wird die Lage durch das „Racoon Meme Video“. Nicht nur die Musik ist geschützt, auch das Video selbst kann als Laufbild ein eigenständiges Schutzrecht nach dem Urheberrechtsgesetz genießen. Die Verwendung der Kombination aus beidem ohne entsprechende Lizenz stellt somit potenziell eine doppelte Rechtsverletzung dar.

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Instagram Musik Lizenz – Urheberrechtsverletzung auf Social Media

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Die Forderungen im Detail – Was IPPC LAW von Ihnen will

Die Abmahnung von IPPC LAW enthält typischerweise zwei zentrale Forderungen, deren Tragweite oft unterschätzt wird. Es ist entscheidend, beide genau zu verstehen, bevor Sie irgendeine Reaktion zeigen.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung: Ein Vertrag auf Lebenszeit

Der vielleicht gefährlichste Teil der Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“. Viele Betroffene halten dies für ein einfaches Schuldeingeständnis, doch es ist weitaus mehr: Es handelt sich um einen rechtlich bindenden Vertrag zwischen Ihnen und der B1 Recordings GmbH, der Sie lebenslang bindet.

Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, die vorgeworfene Rechtsverletzung (also die Nutzung des Songs „Pedro“) in Zukunft zu unterlassen. Der Zusatz „strafbewehrt“ bedeutet, dass Sie für jeden zukünftigen Verstoß gegen diese Erklärung eine empfindliche Vertragsstrafe an den Rechteinhaber zahlen müssen. Diese Strafen liegen oft im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß. Ein solcher Verstoß kann bereits versehentlich geschehen, etwa wenn ein alter Post nicht gelöscht wurde oder ein Mitarbeiter unwissentlich den Song erneut verwendet.

WARNUNG: Unterschreiben Sie unter keinen Umständen die dem Schreiben beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung! Diese ist fast immer absichtlich zu weit und zu Ihren Ungunsten formuliert. Sie enthält oft ein Schuldanerkenntnis, eine zu hohe Vertragsstrafe und weitere nachteilige Klauseln, zu deren Abgabe Sie rechtlich nicht verpflichtet sind.

Die Geldforderung: Eine kritische Aufschlüsselung

Die zweite Forderung ist die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags, der auf den ersten Blick einschüchternd hoch wirkt. Die Gesamtsumme kann je nach Fall variieren, liegt aber oft im Bereich von 2.500 Euro bis über 10.000 Euro. Diese Summe setzt sich typischerweise aus drei Posten zusammen, die es zu verstehen und zu hinterfragen gilt.

Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Kostenaufstellungen, wie sie in den Abmahnungen auftauchen, und erklärt die Hintergründe. Dies hilft, die oft strategisch hoch angesetzten Forderungen zu dekonstruieren und Verhandlungsspielräume zu erkennen.

.

Forderungsposten

Beispielbetrag 1

Beispielbetrag 2

Berechnungsgrundlage & Anmerkungen
Schadensersatz (Lizenzanalogie)5.000,00 €6.000,00 €

Dies ist die fiktive Lizenzgebühr, die Sie hätten zahlen müssen, wenn Sie die Nutzungserlaubnis ordnungsgemäß erworben hätten (). Die Höhe wird vom Rechteinhaber oft sehr optimistisch und basierend auf internen, nicht immer marktgerechten Tarifen angesetzt. Dieser Posten ist häufig der größte Hebel für Verhandlungen.

Anwaltskosten (Aufwendungsersatz)2.002,41 €2.123,80 €

Diese Kosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Ihre Höhe hängt vom sogenannten Streitwert ab. IPPC LAW setzt diesen Wert oft extrem hoch an (z.B. 16.500 € oder 27.500 €), um die eigenen Gebühren zu maximieren. Die Angemessenheit dieses Streitwerts ist gerichtlich überprüfbar und oft ein starkes Argument zur Reduzierung der Kosten.

Ermittlungskosten272,51 €272,51 €

Dies sind die Kosten für externe Dienstleister, die Social-Media-Plattformen systematisch überwachen, die Rechtsverstöße dokumentieren und die Account-Inhaber identifizieren.

Gesamtsumme (Beispiel)7.274,92 €8.395,59 €

Die geforderte Gesamtsumme ist in der Regel ein strategischer “Ankerpreis”. Die Erfahrung zeigt, dass dieser Betrag in den allermeisten Fällen durch anwaltliche Verhandlungen erheblich reduziert werden kann.

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Strafbewehrte Unterlassungserklärung

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Schritt-für-Schritt-Anleitung nach Erhalt der Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist eine strukturierte und besonnene Vorgehensweise entscheidend. Hektik und Panik sind schlechte Ratgeber und können zu teuren Fehlern führen. Halten Sie sich an die folgenden Sofortmaßnahmen und goldenen Regeln.

Verteidigungsstrategien und Verhandlung – Wie wir die Forderungen reduzieren

Das Ziel ist fast immer, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, die für Sie wirtschaftlich tragbar ist und die Angelegenheit rechtssicher abschließt.

Prüfung der Abmahnung

Ein erfahrener Anwalt wird die Abmahnung zunächst auf formale und inhaltliche Fehler prüfen. Auch wenn die Abmahnungen von IPPC LAW in der Regel professionell erstellt sind, können sich Angriffspunkte ergeben. Geprüft wird unter anderem:

  • Ist die B1 Recordings GmbH tatsächlich Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an der Aufnahme?

  • Wurde der Verstoß korrekt dokumentiert?

  • Ist der Vorwurf der kommerziellen Nutzung im konkreten Einzelfall haltbar?

Die modifizierte Unterlassungserklärung

Statt das Original zu unterschreiben, wird Ihr Anwalt eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen. Diese ist das zentrale Instrument, um die Gefahr eines teuren Gerichtsverfahrens wegen des Unterlassungsanspruchs abzuwenden. Eine solche modifizierte Erklärung enthält nur das, wozu Sie rechtlich verpflichtet sind:

  • Sie gibt die reine Unterlassungsverpflichtung ab, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

  • Sie enthält kein Schuldanerkenntnis.

  • Sie beschränkt die Verpflichtung auf das konkret abgemahnte Werk.

  • Die Vertragsstrafe wird nicht fest beziffert, sondern nach dem „Hamburger Brauch“ flexibel gestaltet, was eine spätere gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit ermöglicht.

  • Sie verzichtet auf die Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten.

Angriff auf die Forderungshöhe

Der zweite große Hebel ist die Reduzierung der Geldforderung. Hier gibt es mehrere effektive Ansatzpunkte:

  • Streitwert angreifen: Wir beweisen, dass der von IPPC LAW angesetzte Streitwert (z.B. 50.000 €) für die einmalige Nutzung eines Songs in einem Social-Media-Post mit begrenzter Reichweite und Lebensdauer unverhältnismäßig ist. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen oft deutlich niedrigere Streitwerte angesetzt, was die Anwaltskosten der Gegenseite direkt reduziert.

  • Schadensersatz verhandeln: Die Höhe des Schadensersatzes basiert auf einer fiktiven Lizenzgebühr. Wir wissen, dass die vom Rechteinhaber angesetzte Summe nicht dem entspricht, was vernünftige Vertragsparteien für eine solche Nutzung vereinbart hätten. Faktoren wie die geringe Reichweite des Posts, die kurze Dauer der Sichtbarkeit und der fehlende nachweisbare kommerzielle Erfolg können die Forderung erheblich senken.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur "Pedro"-Abmahnung

  • Ist die Abmahnung von IPPC LAW echt oder Betrug?

    • Die Abmahnung ist absolut echt und rechtlich seriös. Die Kanzlei IPPC LAW ist bekannt für die Durchsetzung von Urheberrechten. Das Schreiben zu ignorieren, ist der größte und teuerste Fehler, den Sie machen können.

  • Muss ich den vollen geforderten Betrag zahlen?

    • In den allermeisten Fällen lautet die Antwort: Nein. Die Forderungen, insbesondere der Schadensersatz und die Anwaltskosten basierend auf einem hohen Streitwert, sind oft bewusst überhöht angesetzt. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich die Beträge in der Regel erheblich reduzieren.

  • Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

    • Wenn Sie die gesetzten Fristen ignorieren, kann und wird IPPC LAW wahrscheinlich gerichtliche Schritte einleiten. Dies geschieht oft durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder durch eine Klage. Beides ist mit erheblich höheren Kosten und rechtlichen Risiken für Sie verbunden. Handeln Sie daher umgehend.

  • Hafte ich, wenn mein Mitarbeiter/Praktikant/meine Agentur den Post erstellt hat?

    • Grundsätzlich haften Sie als Inhaber des Social-Media-Accounts (sog. Täterhaftung).  Dies gilt häufig auch, wenn Mitarbeitende selbständig ein Profil erstellt haben von dem Sie Kenntnis haben und/oder Kenntnis haben müssten. Gerne beraten wir hier auch im Einzelfall.

  • Aber ich habe den Song doch nur 15 Sekunden lang genutzt?

    •  Die Länge der Nutzung ist für die Frage der Rechtsverletzung irrelevant. Es gibt keine legale „15-Sekunden-Regel“ im deutschen Urheberrecht. Auch die Verwendung eines noch so kurzen Ausschnitts ohne die erforderliche Lizenz stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

  • Das Video hatte doch kaum Aufrufe. Muss ich trotzdem zahlen?

    • Ja. Die Rechtsverletzung liegt bereits in der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes, also im Hochladen des Videos. Die Anzahl der Aufrufe ist für die Frage, ob eine Verletzung vorliegt, unerheblich. Sie kann jedoch ein wichtiges Argument in der Verhandlung über die Höhe des Schadensersatzes sein.

  • Hilft die Verbraucherzentrale?

    • In der Regel nicht. Die Verbraucherzentralen sind für die komplexe Materie des Urheberrechts, insbesondere bei Abmahnungen gegen kommerzielle Nutzer, nicht der spezialisierte Ansprechpartner. Sie benötigen die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht.

Wir unterstützen Sie bei Abmahnungen zu "Pedro"

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen des “Pedro”-Songs erhalten? Die Media Kanzlei Frankfurt ist Ihr hochspezialisierter Partner im Urheber- und Medienrecht. Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Forderungen, wehren unberechtigte Ansprüche konsequent ab und verhandeln mit der Gegenseite, um die für Sie anfallenden Kosten erheblich zu reduzieren. Vor allem schützen wir Sie durch die Abgabe einer juristisch präzise formulierten, modifizierten Unterlassungserklärung vor den weitreichenden und lebenslangen Risiken des Originals.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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