Herr Dr. Riemenschneider, als Unternehmen bekommt man immer wieder mal negative Bewertungen im Internet. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, sich gegen solche Bewertungen zu wehren?
Dr. Severin Riemenschneider: Negative Bewertungen sind für viele Unternehmen ein sensibles Thema, da sie den Ruf stark beeinflussen können. Zunächst ist es wichtig, zwischen zulässiger Kritik und unzulässigen Bewertungen zu unterscheiden. Solange eine Bewertung auf Tatsachen basiert und sachliche Kritik äußert, wird dies in der Regel von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn aber unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine Bewertung offensichtlich darauf abzielt, das Unternehmen in ehrverletzender Weise herabzusetzen, bestehen verschiedene rechtliche Mittel dagegen vorzugehen. In solchen Fällen können wir als Kanzlei mit spezialisierten Anwälten im Bereich Medien- und Persönlichkeitsrecht gegen die Bewertung vorgehen – sei es durch eine Abmahnung oder im Extremfall auch mit einem gerichtlichen Verfahren.
Wann ist eine Bewertung rechtlich gesehen problematisch und wann nicht? Gibt es da eine klare Grenze?
Dr. Severin Riemenschneider: Die Grenze zwischen zulässiger Kritik und einer rechtlich problematischen Bewertung liegt im Kern in der Unterscheidung zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung. Meinungsäußerungen – selbst wenn sie negativ sind – fallen in den meisten Fällen unter die Meinungsfreiheit, solange sie nicht beleidigend oder herabwürdigend sind. Tatsachenbehauptungen hingegen, also Aussagen, die überprüfbar entweder wahr oder falsch sind, müssen der Wahrheit entsprechen. Wird eine falsche Tatsache verbreitet, die das Unternehmen schädigt, so ist dies rechtlich angreifbar. Ein Beispiel: Wenn jemand behauptet, ein Restaurant habe ihm verdorbenes Essen serviert, obwohl das nachweislich nicht der Fall war, kann man diese Aussage verbieten.
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Unternehmen in solchen Fällen vertreten, und wir haben in der Praxis viele erfolgreiche Verfahren geführt, um falsche Bewertungen entfernen zu lassen und den guten Ruf unserer Mandanten zu wahren.
Sollte ein Unternehmen sofort auf jede negative Bewertung reagieren? Was raten Sie Ihren Mandanten?
Dr. Severin Riemenschneider: Nicht jede negative Bewertung erfordert sofort juristische Schritte. Wir raten unseren Mandanten, zunächst die Sachlage genau zu prüfen und zu überlegen, ob die Bewertung sachlich und gerechtfertigt ist. In manchen Fällen kann es sinnvoller sein, konstruktiv auf die Bewertung zu reagieren – etwa durch ein höfliches Antwortschreiben, das zeigt, dass das Unternehmen an einer Verbesserung der Situation interessiert ist. Dies kann aus Image-Gründen oft wertvoller sein als ein juristischer Konflikt.
Wenn die Bewertung jedoch falsche Tatsachen enthält oder klar beleidigend ist, sollte nicht gezögert werden, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Unsere Kanzlei prüft dann, ob ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden kann oder ob ein Anspruch auf Löschung der Bewertung besteht. Hier ist schnelles Handeln oft entscheidend, um weiteren Schaden abzuwenden.
Wie sieht der rechtliche Prozess aus, wenn man gegen eine falsche Bewertung vorgehen will?
Dr. Severin Riemenschneider: Zunächst wird geprüft, ob die Bewertung unzulässig ist. In vielen Fällen gehen wir dann mit einer Abmahnung vor, in der wir den Verfasser der Bewertung zur Unterlassung und zur Löschung der Bewertung auffordern. Sollte die Person nicht reagieren oder sich weigern, die Bewertung zu entfernen, können wir eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. In vielen Fällen gehen wir auch direkt gegen die Plattformen vor, da die Bewertungen oft anonym abgegeben werden und so die Bewertung trotzdem gelöscht werden kann.
Darüber hinaus kann es bei besonders schweren Fällen von rufschädigenden Bewertungen auch zu einer Schadensersatzklage kommen.
Was ist, wenn die Bewertungsplattform die Löschung verweigert? Können Sie als Kanzlei auch in diesen Fällen helfen?
Dr. Severin Riemenschneider: Ja, definitiv. Bewertungsplattformen weigern sich leider in seltenen Fällen, Bewertungen zu löschen, selbst wenn diese offensichtlich rechtswidrig sind. Dann ist es notwendig, den rechtlichen Druck auf die Plattform selbst zu erhöhen. Wir setzen dann direkt bei der Plattform an und fordern sie auf, die Bewertung zu entfernen. Sollte die Plattform nicht kooperieren, können wir auch hier gerichtliche Schritte einleiten. Die großen Plattformen sind hiervon nicht ausgenommen. Wir konnten hier in der Vergangenheit bereits viele Male erfolgreiche Verfahren gegen Bewertungsplattformen führen.
Gibt es eine Präventionsstrategie für Unternehmen, um solche negativen Bewertungen gar nicht erst zu bekommen?
Dr. Severin Riemenschneider: Es gibt zwar keine Garantie, dass ein Unternehmen niemals eine negative Bewertung erhält, aber es gibt einige Strategien, die das Risiko mindern können. Klare Kommunikationswege und ein gutes Beschwerdemanagement sind entscheidend, um potenzielle Unzufriedenheit frühzeitig aufzufangen. Oft entstehen negative Bewertungen aus Missverständnissen oder fehlender Kommunikation. Wenn ein Unternehmen seine Kunden aktiv dazu ermutigt, bei Problemen direkt in Kontakt zu treten, anstatt sofort eine Bewertung abzugeben, kann das bereits viele negative Rückmeldungen verhindern.
Zusätzlich empfehlen wir unseren Mandanten, regelmäßig auf Bewertungsplattformen aktiv zu sein und auf konstruktive Kritik freundlich und lösungsorientiert zu reagieren. Dies zeigt auch anderen potenziellen Kunden, dass das Unternehmen sich kümmert und auf Feedback eingeht. Eine weitere Möglichkeit ist die Förderung von positiven Bewertungen. Zufriedene Kunden sollten aktiv um Bewertungen gebeten werden, um ein ausgewogenes Bild zu schaffen.
Für den Ernstfall sind wir als Kanzlei aber immer bereit, unsere Mandanten zu unterstützen und mit rechtlichen Mitteln gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen. Wir haben auch viele Unternehmen dabei unterstützt, ein professionelles Online-Reputationsmanagement aufzubauen, um langfristig gegen solche Herausforderungen gewappnet zu sein.
Wie wichtig ist Ihrer Meinung nach der Schutz der Reputation für Unternehmen, und was tut Ihre Kanzlei konkret, um Unternehmen in dieser Hinsicht zu unterstützen?
Dr. Severin Riemenschneider: Der Ruf eines Unternehmens ist heutzutage von unschätzbarem Wert. Jeder kennt es vermutlich, dass man beim Kauf in einem neuen Online Shop erstmal die Bewertungen anschaut. Selbst eine einzelne negative Bewertung kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf den Umsatz, die Kundenwahrnehmung und die zukünftige Geschäftsentwicklung haben. Deshalb ist es wichtig, unberechtigte Bewertungen zu bekämpfen. Nicht selten werden diese von Konkurrenten oder unzufriedenen Mitarbeitern abgegeben, was die eigentliche Arbeit des Unternehmens nicht repräsentiert.
Gibt es abschließend noch einen Rat, den Sie Unternehmen im Umgang mit negativen Bewertungen generell geben würden?
Dr. Severin Riemenschneider: Mein Rat an Unternehmen wäre, Bewertungen – sowohl positive als auch negative – ernst zu nehmen. Sollte es zu rechtswidrigen Bewertungen kommen, ist es wichtig, diese nicht einfach hinzunehmen, sondern sich wehren zu können. Dabei unterstützen wir als Kanzlei umfassend. Wir bieten eine kompetente rechtliche Beratung und sind darauf spezialisiert, schnell und effektiv Bewertungen zu entfernen und zukünftig zu verhindern, um den öffentlichen Ruf eines Unternehmens zu schützen.
Wir helfen bei negativen Bewertungen und schützen Ihre Reputation!
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Sie haben als Unternehmen eine negative Bewertung erhalten und benötigen rechtliche Unterstützung? In den letzten Jahren nehmen Fälle von rufschädigenden und unzulässigen Online-Bewertungen stetig zu. Eine schnelle und professionelle Reaktion ist entscheidend, um Ihren guten Ruf zu schützen und rechtliche Schritte einzuleiten, falls nötig. Unsere Anwälte sind auf das Medien- und Persönlichkeitsrecht spezialisiert und haben bereits zahlreichen Mandanten geholfen, gegen unwahre oder beleidigende Bewertungen vorzugehen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Schäden zu verhindern und Ihre Reputation zu wahren!
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Biene Bunt15 November 2023Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlenKatja Blondin12 Oktober 2023Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)Rita Röscher3 Oktober 2023Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.Wien mal anders26 September 2023Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)Steffiii Blackmamba26 September 2023Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlenGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5,
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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht
JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023