Verbreitung von Bikini- und Nacktfotos durch eigenen Ehemann: Media Kanzlei erstreitet Geldentschädigung

Erfolgsgeschichte

Verbreitung von Bikini- und Nacktfotos durch eigenen Ehemann: Media Kanzlei erstreitet Geldentschädigung für Mandantin

Nachdem Bilder- und Nacktfotos sowie sensible Daten und unzulässige Äußerungen über unsere Mandantin im Internet verbreitet wurden, konnte das Team der Media Kanzlei für diese eine Geldentschädigung sowie die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (UVE) erstreiten.

Eigener Ehemann verbreitet intime Bilder aus dem Schlafzimmer

In einer Zeit, in der Menschen an öffentlichen Orten wie der Straße, im Restaurant oder in der U-Bahn schnell Kurzvideos wie TikToks oder Instagram-Reels aufnehmen, kann es durchaus passieren, dass man plötzlich im Netz landet – aber im eigenen Schlafzimmer?

Unsere Mandantin musste eines Tages feststellen, dass ihr Ehemann von dieser immer wieder im Privaten Bilder geschossen hatte, von denen sie nichts wusste. Nicht etwa, um ihr diese mit einer liebevollen oder wertschätzenden Botschaft zu zeigen oder zu schicken – sondern um sie auf Porno-Seiten zu veröffentlichen und sogar für sexuelle Handlungen anzubieten. Dabei handelte es sich u.a. um Bilder, wie diese sich im Urlaub mit dem Liebsten schlafend im Bikini auf einer Strandliege sonnt oder um Momentaufnahmen, wie diese nackt im Schlafzimmer im gemeinsamen Ehebett liegt.

Augenblicke und Intimität, die eigentlich nur für den eigenen Partner gedacht waren, landeten plötzlich in der Öffentlichkeit. Nicht nur Bilder, sondern auch sensible Daten wie der vollständige Name und Wohnort unserer Mandantin wurden dabei preisgegeben. Der Vertrauensbruch wiegt schwer – wie auch die Rechtsverletzung.

Weiterlesen:

Influencerin wegen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung verurteilt

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Mehrere Verletzungen der Persönlichkeitsrechte durch Verbreitung von Bildaufnahmen und Äußerungen

Durch die Veröffentlichung der Bilder ohne Einwilligung unserer Mandantin wurde ihr Recht am eigenen Bild gem. § 22 KUG verletzt. Dies stellt zugleich einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG dar. Innerhalb des APR ist auch der Schutz der Privatsphäre als Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet – dieses Recht schützt die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen die eigenen, personenbezogenen Daten offenbart werden. Die unbefugte Weitergabe dieser Daten an Dritte stellt zugleich einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar.

Zudem wurden Äußerungen über unsere Mandantin verbreitet, welche explizit sexuelle Inhalte in Form von Beschreibungen tatsächlicher und fantasierter sexueller Handlungen sowie entwürdigende und degradierende Formulierungen enthalten.

Diese Äußerungen greifen insbesondere in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht auf persönliche Ehre als Ausprägung der Menschenwürde (Art. 1 GG), sowie in das Recht auf Privats- und Intimsphäre aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG ein. Abgesehen davon sind auch die Straftatbestände der §§ 185 ff. StGB einschlägig.

Auch innerhalb der Ehe besteht keine Verfügungsbefugnis, intime Details oder Fantasien über den Partner oder die Partnerin öffentlich oder gegenüber Dritten zu verbreiten. Der Schutzbereich der Intimsphäre ist absolut, was bedeutet, dass diesbezügliche Äußerungen auch dann unzulässig sind, wenn sie im privaten Raum erfolgen – sofern sie eine fremde Person betreffen, die dem nicht zugestimmt hat.

Weiterlesen:

10.000 Euro Geldentschädigung wegen sexistischen Äußerungen

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Abmahnung durch Media Kanzlei – als weitere Rechtsfolge Geldentschädigung sowie UVE

Unsere Mandantin brauchte die Verletzungshandlungen nicht zu dulden; ihr standen insofern Löschungs- und Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 22 KUG; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; §§ 186 ff. StGB; 201a StGB; § 126a StGB zu.

Diese machte die Media Kanzlei im Rahmen einer Abmahnung für ihre Mandantin geltend – und forderte zugleich eine Geldentschädigung in Höhe von 12.000 Euro. Diese konnten wir auch erfolgreich für unsere Mandantin erstreiten.

Weiterlesen:

Unterlassungsanspruch wegen Beleidigungen

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Sie sind ebenfalls betroffen? Wir sind für Sie da!

Über Sie wurden ebenfalls unzulässige Äußerungen oder intime Aufnahmen verbreitet oder ihre personenbezogenen Daten wurden ohne Ihre Einwilligung weitergegeben? Das kompetente Team der Media Kanzlei, spezialisiert im Medien- und Äußerungsrecht ist für Sie da! Kontaktieren Sie uns noch heute!

  • Datum
  • Katagorie
To Top
Call Now Button
Media Kanzlei logo
Datenschutz Übersicht

1. Einführung

Unsere Website https://media-kanzlei.com (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden alle diese unter dem Begriff „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine einfache Datei, die zusammen mit Seiten dieser Website gesendet und von Ihrem Browser auf der Festplatte Ihres Computers oder eines anderen Geräts gespeichert wird. Die darin gespeicherten Informationen können bei einem späteren Besuch an unsere Server oder an die Server der betreffenden Dritten zurückgegeben werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Programmcode, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (oder ein Pixel-Tag) ist ein kleines, unsichtbares Text- oder Bildstück auf einer Website, das zum Überwachen des Datenverkehrs auf einer Website verwendet wird. Um dies zu tun, werden verschiedene Daten über Sie mit Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionale Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass bestimmte Teile der Website ordnungsgemäß funktionieren und Ihre Benutzereinstellungen weiterhin in Erinnerung bleiben. Durch das Setzen funktionaler Cookies erleichtern wir Ihnen den Besuch unserer Website. Auf diese Weise müssen Sie beim Besuch unserer Website nicht wiederholt dieselben Informationen eingeben, so bleiben Artikel beispielsweise in Ihrem Warenkorb, bis Sie bezahlt haben. Wir können diese Cookies ohne Ihre Einwilligung platzieren.

5.2 Statistik-Cookies

Wir verwenden Statistik-Cookies, um die Website-Erfahrung für unsere Benutzer zu optimieren. Mit diesen Statistik-Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten Sie um Ihre Erlaubnis, Cookies für statistische Zwecke zu setzen.

5.3 Werbe-Cookies

Auf dieser Website verwenden wir Werbe-Cookies, die es uns ermöglichen, Einblicke in die Ergebnisse der Kampagne zu gewinnen. Dies geschieht auf Basis eines Profils, das wir auf der Grundlage Ihres Verhaltens auf https://media-kanzlei.com erstellen. Mit diesen Cookies werden Sie als Website-Besucher mit einer eindeutigen ID verknüpft, wobei diese Cookies jedoch kein Profil Ihres Verhaltens und Ihrer Interessen erstellen, um personalisierte Anzeigen zu schalten.

5.4 Marketing- / Tracking-Cookies

Marketing- / Tracking-Cookies sind Cookies oder eine andere Form der lokalen Speicherung, die zur Erstellung von Benutzerprofilen verwendet werden, um Werbung anzuzeigen oder den Benutzer auf dieser Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.

Da diese Cookies als Tracking-Cookies markiert sind, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis, diese setzen zu dürfen.

5.5 Soziale Medien

Auf unserer Website haben wir Inhalte von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp eingebunden, um Webseiten zu bewerben (z. B. „Gefällt mir„, „Anheften“) oder zu teilen (z. B. „Tweeten“) in sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp. Dieser Inhalt ist mit Code eingebettet, der von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp stammt und Cookies platziert. Diese Inhalte können bestimmte Informationen für personalisierte Werbung speichern und verarbeiten.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern können), um zu lesen, was sie mit Ihren (persönlichen) Daten tun, die sie mit diesen Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.

6. Einwilligung

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, willigen Sie ein, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7. Aktivieren / Deaktivieren und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen Ihres Internetbrowsers so zu ändern, dass Sie bei jedem Absetzen eines Cookies eine Nachricht erhalten. Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie in den Anweisungen im Hilfebereich Ihres Browsers.

Bitte beachten Sie, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden sie nach Ihrer Einwilligung erneut gesetzt, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

8. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Sie haben das Recht zu erfahren, warum Ihre personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, auf Ihre uns bekannten personenbezogenen Daten zuzugreifen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zu ergänzen, zu korrigieren, zu löschen oder zu sperren.
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, alle Ihre personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir halten uns daran, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Bearbeitung vor.

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

9. Kontaktdetails

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Media Kanzlei Riemenschneider
Hanauer Landstraße 155-157
60314 Frankfurt am Main

Deutschland
Website: https://media-kanzlei.com
E-Mail: anwalt@media-kanzlei.com
Telefonnummer 069 34875770