Überwiegend erfolgreiche Verteidigung gegen EV

Erfolgsgeschichte

Überwiegend erfolgreiche Verteidigung gegen einstweilige Verfügung

Mit Beschluss Mitte Dezember 2025 wies das Landgericht Köln den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen unsere Mandantschaft überwiegend zurück – die Kosten wurden ebenfalls zu zwei Drittel der Gegenseite auferlegt. Konkret ging es um die Unterlassung von Behauptungen, die über ein Video auf der Plattform YouTube verbreitet wurden.

Unterlassungsanspruch wegen Äußerungen in YouTube-Dokumentation

Unsere Mandantschaft veröffentlichte auf ihrem YouTube-Kanal eine Dokumentation über eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema der Normalisierung von Doktorspielen und der damit verbundenen Sexualisierung von Kindern. Darin wurde insbesondere ein Theaterstück wiedergegeben, in dem ein Kind lernt, Grenzen aufzuzeigen.

Die Gegenseite war der Auffassung, dass durch die im Video wiedergegebenen Äußerungen der Eindruck erweckt werde, in dem Theaterstück der Gegenseite würden Kindern sexuelle Handlungen nahegelegt. Hierauf wurde der Unterlassungsantrag gestützt, in welchem es unserer Mandantschaft untersagt werden sollte, derartige Äußerungen zu tätigen oder zu verbreiten.

Weiterlesen:

Media Kanzlei erzielt Unterlassung wegen Falschebehauptungen

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Kritik ist keine verdeckte Tatsachenbehauptung

Nach Ansicht des Gerichts war es bereits zweifelhaft, ob die streitgegenständliche Behauptung, ein Theaterstück lege Kinder sexuelle Handlungen nahe, überhaupt eine verdeckte Tatsachenbehauptung sein kann. Denn die Einordnung als „sexuelle Handlung“ und als „Nahelegen“ setzt beim durchschnittlichen Rezipienten in hohem Maße eine eigene Wertung voraus.

Hier wurde lediglich eine Passage des Theaterstücks weggelassen, worauf die Gegenseite unserer Mandantschaft vorwarf, den Inhalt des Stücks damit zu verfälschen. Es müsste der (unabweisliche) Eindruck entstehen, das Theaterstück würde Kindern sexuelle Handlungen nahelegen. Dies wird unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes des Videos durch den Videoausschnitt weder offen noch verdeckt behauptet.

Weiterlesen:

Schutz vor unwahren Tatsachenbehauptungen durchgesetzt

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Fehlende Dringlichkeit für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche

Bezüglich der geltend gemachten urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche gegenüber unserer Mandantschaft fehlte es nach Ansicht des Gerichts bereits an der Dringlichkeit, welche eine vorläufige Sicherung oder Regelung im Eilverfahren rechtfertigen kann. Eine solche liegt vor, wenn eine objektiv begründete Besorgnis besteht, dass durch bevorstehende Veränderungen des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte, oder wenn bei dauernden Rechtsverhältnissen die Regelung eines einstweiligen Zustandes zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen notwendig ist.

An einer Dringlichkeit oder auch Eilbedürftigkeit fehlt es, wenn der Antragssteller in Kenntnis der maßgeblichen Umstände untätig bleibt und den Antrag auf erlass einer einstweiligen Verfügung erst nach längerer Zeit stellt (sog. „Selbstwiderlegung“).  Vorzunehmen ist demnach eine Einzelfallabwägung der Frage, ob der ob der Betroffene durch sein Gesamtverhalten bei vernünftiger Betrachtung den Anschein gesetzt hat, dass es ihm um die Sache nicht eilig sein kann.

In unserem Fall hat der Antragssteller seine Bedenken zunächst ausschließlich auf äußerungsrechtliche Unterlassungsansprüche gestützt – urheberrechtliche Ansprüche wurden trotz Kenntnis der streitgegenständlichen Videoausschnitte erst im laufenden Verfahren geltend gemacht, obwohl es nahegelegen hätte, urheberrechtliche Ansprüche von vornherein neben äußerungsrechtlichen Ansprüchen geltend zu machen. Dementsprechend wurde – auch seitens des Gerichts – die Dringlichkeit abgelehnt, welche die Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche bedingt.

Weiterlesen:

Eilrechtsschutz bei rufschädigenden Videos

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Sie sind ebenfalls betroffen?

Gegen von Ihnen getätigte Äußerungen wurde ebenfalls eine einstweilige Verfügung erlassen? Oder wurden unwahre Tatsachen über Sie verbreitet und Sie wollen im einstweiligen Verfügungsverfahren dagegen vorgehen? Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns noch heute!

  • Datum
  • Katagorie
To Top
Call Now Button
Media Kanzlei logo
Datenschutz Übersicht

1. Einführung

Unsere Website https://media-kanzlei.com (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden alle diese unter dem Begriff „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine einfache Datei, die zusammen mit Seiten dieser Website gesendet und von Ihrem Browser auf der Festplatte Ihres Computers oder eines anderen Geräts gespeichert wird. Die darin gespeicherten Informationen können bei einem späteren Besuch an unsere Server oder an die Server der betreffenden Dritten zurückgegeben werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Programmcode, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (oder ein Pixel-Tag) ist ein kleines, unsichtbares Text- oder Bildstück auf einer Website, das zum Überwachen des Datenverkehrs auf einer Website verwendet wird. Um dies zu tun, werden verschiedene Daten über Sie mit Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionale Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass bestimmte Teile der Website ordnungsgemäß funktionieren und Ihre Benutzereinstellungen weiterhin in Erinnerung bleiben. Durch das Setzen funktionaler Cookies erleichtern wir Ihnen den Besuch unserer Website. Auf diese Weise müssen Sie beim Besuch unserer Website nicht wiederholt dieselben Informationen eingeben, so bleiben Artikel beispielsweise in Ihrem Warenkorb, bis Sie bezahlt haben. Wir können diese Cookies ohne Ihre Einwilligung platzieren.

5.2 Statistik-Cookies

Wir verwenden Statistik-Cookies, um die Website-Erfahrung für unsere Benutzer zu optimieren. Mit diesen Statistik-Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten Sie um Ihre Erlaubnis, Cookies für statistische Zwecke zu setzen.

5.3 Werbe-Cookies

Auf dieser Website verwenden wir Werbe-Cookies, die es uns ermöglichen, Einblicke in die Ergebnisse der Kampagne zu gewinnen. Dies geschieht auf Basis eines Profils, das wir auf der Grundlage Ihres Verhaltens auf https://media-kanzlei.com erstellen. Mit diesen Cookies werden Sie als Website-Besucher mit einer eindeutigen ID verknüpft, wobei diese Cookies jedoch kein Profil Ihres Verhaltens und Ihrer Interessen erstellen, um personalisierte Anzeigen zu schalten.

5.4 Marketing- / Tracking-Cookies

Marketing- / Tracking-Cookies sind Cookies oder eine andere Form der lokalen Speicherung, die zur Erstellung von Benutzerprofilen verwendet werden, um Werbung anzuzeigen oder den Benutzer auf dieser Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.

Da diese Cookies als Tracking-Cookies markiert sind, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis, diese setzen zu dürfen.

5.5 Soziale Medien

Auf unserer Website haben wir Inhalte von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp eingebunden, um Webseiten zu bewerben (z. B. „Gefällt mir„, „Anheften“) oder zu teilen (z. B. „Tweeten“) in sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp. Dieser Inhalt ist mit Code eingebettet, der von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp stammt und Cookies platziert. Diese Inhalte können bestimmte Informationen für personalisierte Werbung speichern und verarbeiten.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern können), um zu lesen, was sie mit Ihren (persönlichen) Daten tun, die sie mit diesen Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.

6. Einwilligung

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, willigen Sie ein, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7. Aktivieren / Deaktivieren und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen Ihres Internetbrowsers so zu ändern, dass Sie bei jedem Absetzen eines Cookies eine Nachricht erhalten. Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie in den Anweisungen im Hilfebereich Ihres Browsers.

Bitte beachten Sie, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden sie nach Ihrer Einwilligung erneut gesetzt, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

8. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Sie haben das Recht zu erfahren, warum Ihre personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, auf Ihre uns bekannten personenbezogenen Daten zuzugreifen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zu ergänzen, zu korrigieren, zu löschen oder zu sperren.
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, alle Ihre personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir halten uns daran, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Bearbeitung vor.

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

9. Kontaktdetails

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Media Kanzlei Riemenschneider
Hanauer Landstraße 155-157
60314 Frankfurt am Main

Deutschland
Website: https://media-kanzlei.com
E-Mail: anwalt@media-kanzlei.com
Telefonnummer 069 34875770