SWR und ARD berichten über unseren Fall

Erfolgsgeschichte

SWR und ARD berichten: Verbreitung von Nacktfotos durch Ex-Partner – Media Kanzlei erstreitet Geldentschädigung für Mandantin

Der Fall, über den wir bereits berichtet haben, hat nun auch überregionale mediale Aufmerksamkeit erlangt: Der SWR hat am 3. Mai 2026 sowohl online als auch in der Fernsehsendung SWR Aktuell Baden-Württemberg (19:45 Uhr) über das Schicksal unserer Mandantin berichtet. Der Beitrag ist Teil einer wachsenden öffentlichen Debatte über digitale Gewalt – einem Phänomen, das zuletzt auch durch den Fall der Moderatorin Collien Fernandes bundesweit in den Fokus gerückt ist.

Digitale Gewalt mit realen Folgen: Der Fall unserer Mandantin

Unsere Mandantin – im SWR-Bericht unter dem geänderten Namen „Selin” vorgestellt – ist 44 Jahre alt und wohnt in Heilbronn. Sie berichtete dem SWR, wie sie heimlich von ihrem damaligen Partner fotografiert und diese Bilder anschließend im Internet verbreitet wurden. Wochenlang verließ sie kaum das Haus, brach soziale Kontakte ab. „Ich habe mich so geschämt, ich dachte, jeder könnte diese Bilder gesehen haben”, sagte sie gegenüber dem SWR. Erst nach zweieinhalb Jahren vertraute sie sich Freunden und Familie an.

Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigen das Vorliegen einer Anzeige; die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an. Für den Ex-Partner gilt im Strafverfahren die Unschuldsvermutung. Auf SWR-Anfrage teilte er mit, sich wegen der laufenden Ermittlungen nicht äußern zu wollen.

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Was geschah: Intime Bilder aus dem Privaten – ohne Einwilligung veröffentlicht

Unsere Mandantin musste feststellen, dass ihr Partner ohne ihr Wissen wiederholt Bilder von ihr im Privaten aufgenommen hatte – nicht um sie ihr liebevoll zu zeigen, sondern um sie auf Porno-Seiten zu veröffentlichen und sie sogar für sexuelle Handlungen anzubieten. Darunter Aufnahmen, die sie schlafend im Bikini auf einer Strandliege zeigen, sowie Momentaufnahmen aus dem Schlafzimmer.

Neben den Bildern wurden auch sensible persönliche Daten wie vollständiger Name und Wohnort veröffentlicht. Hinzu kamen Äußerungen mit explizit sexuellen Inhalten, entwürdigenden Beschreibungen und Fantasien über sexuelle Handlungen. Der Vertrauensbruch wiegt schwer – wie auch die Rechtsverletzung.

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Mehrere schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Durch die Veröffentlichung der Bilder ohne Einwilligung wurde das Recht am eigenen Bild gemäß § 22 KUG verletzt – zugleich ein ungerechtfertigter Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, das auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt. Die unbefugte Weitergabe persönlicher Daten verstößt zusätzlich gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Die verbreiteten Äußerungen greifen in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht auf persönliche Ehre als Ausprägung der Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie in die Intimsphäre ein. Ergänzend sind möglicherweise die Straftatbestände der §§ 185 ff., 201a und 126a StGB einschlägig.

Ein wichtiger rechtlicher Grundsatz, der auch im SWR-Bericht thematisiert wird: Auch innerhalb einer Beziehung besteht keinerlei Verfügungsbefugnis über intime Bilder oder Details des Partners. Der Schutzbereich der Intimsphäre ist absolut – entsprechende Veröffentlichungen sind ausnahmslos unzulässig.

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Ergebnis: Unterlassungserklärung, Auskunft und 12.000 Euro Geldentschädigung

Die Media Kanzlei machte im Rahmen einer Abmahnung die bestehenden Löschungs- und Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 22 KUG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK sowie §§ 186 ff., 201a, 126a StGB geltend.

Das Ergebnis: Der Ex-Partner gab eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (UVE) ab – und unserer Mandantin wurde eine Geldentschädigung in Höhe von 12.000 Euro zugesprochen, die erfolgreich durchgesetzt werden konnte. Ebenso gab er Auskunft über den Umfang der erfolgten Rechtsverletzungen.

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Betroffen? Wir helfen – diskret und kompetent.

Digitale Gewalt durch intime Bildaufnahmen trifft Menschen oft unvorbereitet und hinterlässt tiefe Spuren. Wie der Fall unserer Mandantin zeigt, stehen Betroffenen jedoch wirksame rechtliche Mittel zur Verfügung. Das Team der Media Kanzlei berät Sie vertraulich und setzt Ihre Rechte konsequent durch.

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