Reputationsschutz auf YouTube – Erfolg vor dem LG Karlsruhe
Die Media Kanzlei konnte für eine mobile Maklergesellschaft aus Karlsruhe einen vollumfänglichen Erfolg gegen einen reichweitenstarken YouTube Akteur erzielen. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 4 O 197/25, Urteil vom 25.11.2025) bestätigte die erwirkte einstweilige Verfügung vollständig und untersagte sämtliche streitgegenständlichen Äußerungen, die den Ruf unseres Mandanten erheblich gefährdet hatten. Damit setzt das Gericht ein wichtiges Signal für das Äußerungsrecht im Bereich Social Media, insbesondere im Raum Karlsruhe.
Schutz vor rufschädigenden Social Media Inhalten
Im vorliegenden Fall sah sich unsere Mandantin, eine mobile Maklergesellschaft aus Karlsruhe, massiven Vorwürfen eines Social‑Media‑Creators ausgesetzt, der auf YouTube ein Video mit erheblich rufschädigenden Behauptungen veröffentlichte. Die Aussagen griffen nicht nur das Unternehmenspersönlichkeitsrecht, sondern auch die berufliche Integrität der handelnden Personen an – eine typische Konstellation moderner Rufmord- und Verleumdungsszenarien im Social Media Marketing.
Das Landgericht Karlsruhe (Zivilkammer IV) bestätigte sämtliche Verbote der zuvor erlassenen einstweiligen Verfügung. Damit wurde klargestellt:
Unwahre Tatsachenbehauptungen, insbesondere solche, die strafrechtliche Vorwürfe suggerieren, genießen keinen Schutz der Meinungsfreiheit.
Die Entscheidung ist ein deutliches Signal im Karlsruher Raum: Unternehmen müssen sich gegen digitale Angriffe nicht wehrlos fühlen – Gerichte erkennen die Dynamiken moderner Social‑Media‑Konflikte und schützen Betroffene effektiv.
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Klare Grenzen im Social Media Äußerungsrecht
Dem Gegner – einem selbsternannten Social‑Media‑Marketing‑Influencer – wurde u. a. verboten, folgende Tatsachen zu behaupten oder zu verbreiten:
- Die Mandantin habe Unterschriften gefälscht oder Urkunden manipuliert.
- Es gebe ein angebliches „Gutachten“, das eine Fälschung „nachweise“.
- Die Mandantin habe sich „Geld ergaunert“ oder betrügerisch gehandelt.
- Sie habe sich nicht an Provisionsabreden gehalten oder täuschend gehandelt.
- Die Entscheidungen des Unternehmens basierten auf einem „Betrug“.
- Die Geschäftsführerinnen seien unfähig oder würden bewusst falsche Informationen verbreiten.
Das Gericht stellte klar, dass diese Aussagen unwahre Tatsachenbehauptungen darstellen und schwerwiegend in die geschäftliche Stellung unserer Mandantin eingreifen.
Gerade im Raum Karlsruhe, wo zahlreiche Unternehmen auf digitale Vermarktung und Social‑Media‑Strategien angewiesen sind, zeigt dieses Urteil:
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Auch ein vermeintlich „privates“ YouTube‑Video kann rechtliche Konsequenzen auslösen, wenn es die Reputation eines Unternehmens beschädigt.
Wir unterstützen regelmäßig Mandanten, die in sozialen Medien diffamierenden, unwahren oder herabsetzenden Inhalten ausgesetzt sind – von TikTok über YouTube bis Instagram.
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Social Media Marketing & Recht – klare Grenzen für Content Creator
Mit wachsender Reichweite wächst auch die Verantwortung:
Wer geschäftsschädigende Aussagen veröffentlicht, muss diese belegen können. Ein Privatgutachten oder subjektiver Unmut reicht nicht aus, um schwere Vorwürfe wie Fälschung oder Betrug öffentlich zu behaupten.
Das Landgericht Karlsruhe stellte ausdrücklich fest, dass weder ein ausreichender Tatsachenkern vorlag, noch eine zulässige Form der Verdachtsäußerung ersichtlich war.
Damit setzt das Gericht einen wichtigen Standard für rechtliche Verantwortlichkeit im Social‑Media‑Marketing.
Das Urteil zeigt einmal mehr: Wer im digitalen Raum falsche Tatsachen verbreitet, riskiert gerichtliche Sanktionen. Unsere Kanzlei setzte für die mobile Maklergesellschaft eine vollständige Bestätigung der einstweiligen Verfügung durch – inklusive Übernahme sämtlicher Kosten durch den Gegner.
Damit stärken wir weiter unsere Position als spezialisierte Kanzlei für Social‑Media‑Äußerungsrecht.
„Dieses Verfahren unterstreicht, dass Unternehmen sich gegen digitale Angriffe effektiv zur Wehr setzen können – insbesondere, wenn unwahre Behauptungen ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen.“
– Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider
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- 2025-12-10
Datum
-
Katagorie
- Äußerungsrecht

