OLG Frankfurt zwingt Facebook zur Löschung von Hass-Profilen

Erfolgsgeschichte

Wegweisendes Urteil: OLG Frankfurt zwingt Facebook zur Löschung von Hass-Profilen (Urteil Volltext)

Frankfurt am Main, Juli 2025 – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer besonderen Entscheidung im Social-Media-Recht die Rechte von Betroffenen gestärkt: Wird ein Facebook-Nutzerkonto ausschließlich zur Verbreitung rechtsverletzender Beleidigungen („Hass-Profil“) genutzt, kann der Betroffene die vollständige Löschung dieses Accounts verlangen. Es dürfte eine der ersten Entscheidungen sein, nach der bestätigt wird, dass nicht nur einzelne Posts gelöscht, sondern ganze Facebook-Profile gesperrt und entfernt werden müssen, wenn sie allein dem Mobbing oder der Diffamierung einer Person dienen. Die gegnerische Seite – in diesem Fall der Plattformbetreiber – trägt die Kosten des Verfahrens (Streitwert: 65.000 €), was die besondere Bedeutung dieses Erfolgs unterstreicht.

Der Fall: Beleidigungen über Fake-Profile auf Facebook

Eine Frau sah sich auf Facebook einer monatelangen Hetzkampagne ausgesetzt. Gleich zwei Fake-Profile waren offenbar einzig zu dem Zweck erstellt worden, sie öffentlich herabzuwürdigen. Auf einem der Profile wurden unstreitig Fotos der Frau veröffentlicht, begleitet von drastischen Beschimpfungen wie „Du dumme Sau“ und „frigide menopausierende Schnepfe“. Durch diese Postings – mit eindeutigen Fotos der Betroffenen – war für ihr persönliches Umfeld sofort klar, wen die Beleidigungen meinten. Ein weiteres Profil nutzte einen verfremdeten Namen, der klanglich und bildlich auf die Frau anspielte, und veröffentlichte ebenfalls haltlose Schmähungen („Wer nichts vorzuweisen hat, labert Scheiße“ u.ä.) ohne jeden Sachbezug. Beide Profile hatten keinen anderen erkennbaren Zweck als die fortgesetzte Diffamierung der Betroffenen.

Gerichtliche Entscheidung: Löschung ganzer Accounts und einzelner Posts

Während das Landgericht Frankfurt die Klage der Frau – hinsichtlich der Löschung der Profile – zunächst abwies, hatte die Berufung vor dem OLG Frankfurt nun vollen Erfolg. Der für Presserecht zuständige 16. Zivilsenat des OLG stellte eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung fest und bejahte eine Haftung der Plattformbetreiberin (Facebook) als „mittelbare Störerin“, da sie nachweislich vorprozessual auf die Verstöße hingewiesen worden war. Entscheidend aber ist der umfangreiche Löschungsanspruch, den das Gericht zusprach: Facebook muss nicht nur die konkreten Beleidigungs-Posts entfernen, sondern die beiden betreffenden Nutzerkonten vollständig löschen.

Facebook gerät juristisch „unter den Hammer“: Ein ausschließlich für Beleidigungen genutztes Profil darf vom Gericht komplett gelöscht werden.

Zur Begründung führte das OLG aus, dass eine Account-Löschung gerechtfertigt ist, „wenn das Konto nach den Gesamtumständen ausschließlich dazu eingerichtet und genutzt wurde, rechtsverletzende Äußerungen über den Anspruchsteller abzusetzen“. In solchen Ausnahmefällen überwiegt das Schutzinteresse der*des Betroffenen das Recht des Plattformbetreibers auf unternehmerische Betätigung. Zwar stellt die vollständige Entfernung eines Nutzerkontos einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Plattform dar, doch angesichts der Umstände – hier: ausschließlich persönlichkeitsverletzende Inhalte und eine Vielzahl schwerer Beleidigungen – sei die Löschung des gesamten Kontos das effektivere Mittel, um künftigen Rechtsverletzungen vorzubeugen. Mit anderen Worten: Die Quelle der Hetze muss trockengelegt werden, nicht nur einzelne Symptome. Dieses klare Urteil setzt Maßstäbe im Kampf gegen Hassrede (Hate Speech) und Cyber-Mobbing auf sozialen Netzwerken.

Hinweis: Das Urteil des OLG Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig; Facebook (Meta) kann Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen. Die Entscheidung ist jedoch vorläufig vollstreckbar und sendet schon jetzt ein deutliches Signal an Betreiber sozialer Netzwerke.

Bedeutung für Social-Media-Recht und Persönlichkeitsschutz

Die Entscheidung aus Frankfurt dürfte bundesweit für ähnliche Fälle von Online-Hetze wegweisend sein. Erstmals wurde gerichtlich festgestellt, dass Opfer von Beleidigungen in sozialen Netzwerken – etwa auf Facebook oder Instagram – einen Löschanspruch gegen ganze Profile durchsetzen können, nicht nur die Entfernung einzelner Beiträge. Dies stärkt den Persönlichkeitsschutz in Zeiten von Hasskommentaren und Fake-Accounts erheblich. Plattformen wie Facebook sind nicht länger bloß auf das Melden und Löschen einzelner Inhalte beschränkt, sondern können verpflichtet sein, einen kompletten Account zu sperren und zu entfernen, wenn dieser erkennbar als reines Hass-Konto missbraucht wird. Für Betroffene bedeutet das effektiveren Rechtsschutz: Hass-Profile und Fake-Accounts, die nur der Beleidigung dienen, müssen nicht hingenommen werden, sondern können per Gerichtsbeschluss aus dem Verkehr gezogen werden. Dieses starke juristische Werkzeug im Social-Media-Recht trägt dazu bei, die Verbreitung von Hate Speech einzudämmen und die Würde der Einzelnen auch auf Facebook & Co. zu verteidigen.

„Seit jeher kämpfen wir für den Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten – diese Löschverfügung bedeutet einen großen Schritt im Kampf gegen Hate Speech und böswillige Hass-Accounts“, betont Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider. „Das OLG Frankfurt hat hier ein wichtiges Zeichen gesetzt: Wer im Internet gezielt die Ehre anderer attackiert, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zur vollständigen Sperrung seines Profils.“

Dieses wegweisende Urteil des OLG Frankfurt zeigt: Auch im Zeitalter von Facebook und Instagram sind Beleidigungen und Verleumdungen nicht schutzlos hinzunehmen. Betroffene können sich erfolgreich zur Wehr setzen und ihr Recht auf Ehre und Achtung der Persönlichkeit durchsetzen. Die juristische Verpflichtung zur Löschung eines ganzen Accounts – und die Tatsache, dass die Verfahrenskosten dem Störer auferlegt werden – wird zukünftige Täter abschrecken und leistet einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen Hate Speech im Netz. Somit profitieren nicht nur individuelle Opfer, sondern die Netzgemeinde insgesamt von mehr Respekt und Fairness im digitalen Miteinander.

Fazit: Das OLG Frankfurt hat klar gestellt, dass soziale Netzwerke kein rechtsfreier Raum für Hassattacken sind. Dieser präzedenzielle Erfolg im Social-Media-Recht macht Mut, gegen Hasskommentare, Fake-Profile und Cyber-Mobbing juristisch vorzugehen – notfalls mit dem Account-Löschhammer, den die Gerichte nun in der Hand haben. (Az.: OLG Frankfurt 16 U 58/24)

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