Media Kanzlei verteidigt Schüler gegen Lehrbeauftragten

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei verteidigt Schüler gegen Warnschreiben eines Lehrbeauftragten

In einem aktuellen Mandat vertritt die Media Kanzlei einen Schüler der neunten Klasse, der sich im Rahmen eines Wahlpflichtfachs in der Schülerfirma seiner Schule engagiert. Die Schülerfirma wurde von Schülerinnen und Schülern zweier benachbarter Schulen gegründet und von einem externen Lehrbeauftragten, der als sog. Wirtschaftspate tätig ist, begleitet. Unser Mandant setzte sich für mehr Fairness, Chancengleichheit und einen respektvollen Umgang innerhalb des Projekts ein – unter anderem durch die Gründung einer Online-Petition. Anstatt in einen pädagogischen oder sachlichen Dialog zu treten, entdeckte der Schüler jedoch eines Tages ein anwaltliches Warnschreiben des Wirtschaftspaten in seinem Briefkasten. Darin wurde ihm vorgeworfen, durch die Petition das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Lehrbeauftragten zu verletzen. Dies soll wohl vor allem durch Begriffe wie „Machtmissbrauch“ und „Grenzüberschreitung“ der Fall sein. Zugleich drohte die Gegenseite mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.

Petition als Ausdruck berechtigter Meinungsäußerung

Die Media Kanzlei wies das Warnschreiben zurück. Der Begriff „Machtmissbrauch“ ist eindeutig als zulässige Meinungsäußerung zu werten. Eine Meinungsäußerung wird angenommen, wenn die Äußerung nicht dem Beweis zugänglich, sondern von Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet ist. Daher wird sie auch als „Werturteil“ bezeichnet. Die Bezeichnung „Machtmissbrauch“ ist hierbei von vornherein nicht dem Beweis zugänglich, sondern beruht auf hinreichenden Anknüpfungstatsachen. Zum Beispiel ist der rüde und drohende Umgangston des Wirtschaftspaten in der WhatsApp Gruppe der Schülerfirma allen Gruppenmitgliedern bekannt.

Auch in dem juristischen Vorgehen, welches besonders unüblich von einer Lehrkraft gegenüber einem Schüler ist, könnte man einen „Machtmissbrauch“ im Rahmen des bestehenden schulischen Über- Unterordnungsverhältnisses sehen. Anstelle einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Anliegen der Schüler, ist versucht worden, den Schüler hierdurch einzuschüchtern.

Außerdem hat sich im Rahmen des Projektes unter Federführung des externen Lehrbeauftragten eine Zweiklassengesellschaft herausgebildet, bei der es „Premium-Schüler:innen“ gibt. Den „Premium-Schüler:innen“ werden bestimmte Privilegien gestattet, auf welche die anderen Schüler:innen verzichten müssen. Bei diesem System wird der Wunsch unseres Mandanten nach angstfreier Bildung und Chancengleichheit besonders nachvollziehbar. Gerade hierfür ist auch das Recht zur freien Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 GG unbedingt notwendig.

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Allgemeines Persönlichkeitsrecht – Alles was Sie wissen müssen

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Deeskalation im Interesse des Schülers

Um einer weiteren Eskalation vorzubeugen und den Schulalltag nicht zusätzlich zu belasten, kam der Schüler der Bitte der Schulleitung nach und nahm die Petition in abgeschwächter Form schließlich vollständig zurück. Damit sollte deutlich gemacht werden, dass es ihm nie darum ging, seine Schule oder einzelne Lehrpersonen öffentlich bloßzustellen, sondern um die Verbesserung des Miteinanders in einem schulischen Projekt.

Einige Zeit später erhielt unser Mandant und seine Eltern dennoch eine polizeiliche Vorladung wegen des Verdachts der üblen Nachrede gemäß § 186 StGB – ein ungewöhnlicher Schritt im Kontext schulischer Konflikte.

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Verleumdung und üble Nachrede

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Meinungsfreiheit – das Fundament der Demokratie in Schulen

Der Fall zeigt deutlich, wie wichtig die Wahrung der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG auch im schulischen Umfeld ist. Schüler, die sich trauen Missstände ansprechen und legitime Kritik zu äußern, dürfen keine juristischen Konsequenzen befürchten.

Gerade schulische Projekte, wie die Gründung einer Schülerfirma, die den Schülern die Abläufe in der Wirtschaft näherbringen soll, müssen einen sicheren Raum für Diskussion und konstruktive Kritik bieten. Ein solches anwaltliches Vorgehen konterkariert diesen Bildungsauftrag.

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Oberlandesgericht Stuttgart schützt Meinungfreiheit des DIG

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Media Kanzlei: Einsatz für Meinungsfreiheit und Schutz junger Stimmen

Die Media Kanzlei setzt sich für den Schutz der Meinungsfreiheit und vor unberechtigten Abmahnungen ein – auch und gerade, wenn junge Menschen betroffen sind. Der vorliegende Fall macht deutlich, dass rechtliche Einschüchterungsversuche keine pädagogische Lösung darstellen.

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