Erfolgreiche Verteidigung einer “#MeToo” – Betroffenen

Erfolgsgeschichte

Erfolgreiche Verteidigung einer #metoo – Betroffenen

Die Media Kanzlei konnte in einem aktuellen „#MeToo“-Fall erfolgreich die Interessen unserer Mandantin gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. Die Gegenseite nahm ihren Antrag nach Hinweis des Gerichts vollumfänglich zurück.

Hintergrund des Verfahrens

Der Antragsteller – ein bekannter Tänzer aus der deutschen Breakdance-Szene – hatte beantragt, unserer Mandantin die öffentliche Schilderung von vergangenen sexuellen Übergriffen zu untersagen.
Unsere Mandantin hatte zuvor über ihre persönlichen Erfahrungen mit dem Antragssteller berichtet und auch auf weitere sexualisierte Übergriffe innerhalb der Szene aufmerksam gemacht.

Die Gegenseite sah hierin eine unzulässige Persönlichkeitsrechtsverletzung und beantragte beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung, um die Äußerungen zu unterbinden.

Weiterlesen:

Allgemeines Persönlichkeitsrecht – Alles was Sie wissen müssen

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Zur Bedeutung der #MeToo-Bewegung

Die #MeToo-Bewegung entstand im Jahr 2017 als weltweite Initiative gegen sexualisierte Gewalt.
Sie ermutigt Betroffene, über eigene Erfahrungen mit Übergriffen zu sprechen und auf entsprechende Probleme in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen aufmerksam zu machen.
Besonders steht hierbei die Frage im Fokus, wie weit das Recht auf Meinungsfreiheit reicht und wo der Schutz des Persönlichkeitsrechts beginnt.

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Die Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Rücknahme des Antrags nach Hinweis des Landgerichts

Das Landgericht Hamburg wies den Antragssteller darauf hin, dass der Antrag keine Aussicht auf Erfolg habe. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts handele es sich bei den angegriffenen Aussagen unserer Mandantin nicht um unzulässige Tatsachenbehauptungen, sondern um zulässige Werturteile, die auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhen. Ferner stellte es in seinem Hinweisschreiben klar, dass eine bloße Rufbeeinträchtigung nicht ausreicht, um eine öffentliche Auseinandersetzung mit Missständen zu unterbinden.

Das LG weist auch darauf hin, dass die von der Media Kanzlei eingereichten eidesstattlichen Versicherungen unserer Mandantin die geschilderten Vorfälle detailliert und in sich schlüssig bestätigten. Die Kammer sah darin eine ausreichende Glaubhaftmachung, der die Gegenseite nicht entgegentreten konnte.

Nach dem Hinweis des Gerichts nahm der Antragsteller seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vollumfänglich zurück.
Damit steht es unserer Mandantin frei, ihre Erfahrungen weiterhin öffentlich zu äußern.

Weiterlesen:

Eidesstattliche Versicherung – Definition, Regeln und Strafe

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Betroffene dürfen über Erlebtes sprechen

Dieses aktuelle #metoo – Verfahren stärkt die Rechte von Betroffenen. Insbesondere gibt es Sicherheit, dass über erlebte Übergriffe berichtet werden darf, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Außerdem trägt die öffentliche Auseinandersetzung mit den Erfahrungen der Betroffenen erheblich zur Aufklärung und Sensibilisierung bei.

 

Sie sind auch Betroffene der “#MeToo”- Bewegung und möchten gegen ein Äußerungsverbot vorgehen?  Kontaktieren Sie uns noch heute für sofortige Hilfe!

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