Erfolgreiche Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche eines Designstudios gegen international tätigen Markenhersteller
Die Media Kanzlei hat für ein renommiertes Designstudio eine umfassende außergerichtliche Einigung in einem urheberrechtlichen Streit über die Nutzung zahlreicher Werbe- und Verpackungsgestaltungen erzielt. Unser Mandant war über viele Jahre für einen international tätigen Hersteller aus der Lebensmittelbranche tätig und entwickelte in diesem Zeitraum eine Vielzahl kreativer Gestaltungen für bekannte Markenprodukte. Die Zusammenarbeit erstreckte sich über mehr als ein Jahrzehnt und umfasste unter anderem Verpackungsdesigns, Produktvisualisierungen sowie Werbematerialien für Print- und Onlinekampagnen.
Umfangreiche Nutzung außerhalb des ursprünglich vereinbarten Lizenzrahmens
Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung stellte unser Mandant fest, dass zahlreiche seiner Werke nicht nur im deutschen Markt, sondern auch auf internationalen Webseiten sowie in weiteren europäischen Ländern genutzt wurden. Nach Auffassung unseres Mandanten gingen diese Verwendungen über den ursprünglich eingeräumten Nutzungsumfang hinaus.
Darüber hinaus bestand der Verdacht, dass einzelne Werke und Produktionsdaten an weitere Dienstleister weitergegeben und dort für neue Gestaltungen verwendet worden waren. Aus Sicht unseres Mandanten handelte es sich hierbei um urheberrechtlich relevante Nutzungshandlungen, die einer gesonderten Lizenzierung bedurften.
Die Gegenseite vertrat demgegenüber die Auffassung, dass sich bereits aus der langjährigen Zusammenarbeit sowie dem Zweck der jeweiligen Beauftragungen ein umfassenderes Nutzungsrecht ergeben habe. Um einen langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden, entschieden sich die Parteien schließlich für eine einvernehmliche Gesamtlösung.
Nachträgliche Total-Buy-Out-Lizenz schafft Rechtssicherheit
Im Zuge der von der Media Kanzlei geführten Verhandlungen konnte eine umfassende Vereinbarung erzielt werden.
Diese sieht insbesondere die nachträgliche Einräumung weitreichender Nutzungsrechte an sämtlichen streitgegenständlichen Werken vor. Die Rechte gelten räumlich für den europäischen Markt einschließlich der Schweiz, Großbritanniens und Norwegens sowie zeitlich unbeschränkt. Erfasst werden sämtliche relevanten Nutzungsformen: unter anderem Print, Web, Social Media, E-Commerce, POS-Materialien, Videoinhalte sowie interne Mediendatenbanken. Gleichzeitig wurden auch zulässige Bearbeitungen durch interne und externe Dienstleister vertraglich geregelt.
Ebenso wichtig war unserem Mandanten, dass seine Urheberstellung gewahrt bleibt. Die Vereinbarung stellt daher ausdrücklich klar, dass das Designstudio seine Arbeiten weiterhin im Rahmen der Eigenwerbung, beispielsweise auf der eigenen Website, in Präsentationen oder in sozialen Netzwerken, als Referenz verwenden darf.
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Sämtliche Ansprüche abschließend bereinigt
Mit Abschluss der Vereinbarung wurden sämtliche wechselseitigen Ansprüche im Zusammenhang mit den betroffenen Werken endgültig erledigt. Die Regelung umfasst insbesondere mögliche Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche aus vergangenen Nutzungen und schafft damit für beide Seiten umfassende Rechtssicherheit.
Bedeutung für Unternehmen und Kreative
Der Fall verdeutlicht einmal mehr, dass gerade bei langjährigen Geschäftsbeziehungen häufig unterschiedliche Vorstellungen über den Umfang eingeräumter Nutzungsrechte bestehen. Während Auftraggeber oftmals von einer weitreichenden Verwertungsbefugnis ausgehen, bleiben räumliche, zeitliche oder inhaltliche Grenzen der Lizenzeinräumung vielfach ungeprüft.
Insbesondere bei international tätigen Unternehmen können sich daraus erhebliche wirtschaftliche Risiken ergeben. Werden Werke außerhalb des ursprünglich vereinbarten Lizenzumfangs genutzt, können Urheber und Kreative berechtigt sein, eine nachträgliche Lizenzierung sowie eine angemessene Vergütung zu verlangen.
Die Media Kanzlei begleitet Kreative, Agenturen, Fotografen, Designer und Unternehmen bundesweit bei der Durchsetzung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche sowie bei der rechtssicheren Gestaltung von Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen.
Wenn auch Sie Unterstützung in urheberrechtlichen Fragestellungen benötigen – kontaktieren Sie uns noch heute für eine professionelle Ersteinschätzung!
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