Einstweilige Verfügung gegen Fake-Bewertung erwirkt

Erfolgsgeschichte

Einstweilige Verfügung gegen Fake-Bewertung erwirkt

Das Landgericht Frankfurt am Main, 3. Zivilkammer, hat mit Beschluss vom 18.03.2025 (Az.: 2-03 O 90/25) unserer Antragsschrift stattgegeben und der Antragsgegnerin untersagt, unwahre und geschäftsschädigende Behauptungen über unseren Mandanten öffentlich zu verbreiten.

Schutz des Persönlichkeitsrechts erfolgreich verteidigt

Die Antragsgegnerin hatte öffentlich in einer Google Bewertung behauptet, unser Mandant habe ihr wichtige Informationen vorenthalten. Diese Behauptungen waren jedoch unwahr und zielten darauf ab, den Ruf unseres Mandanten zu schädigen.

 

Entscheid des Landgerichts Frankfurt am Main

Die Vorsitzende Richterin, die Berichterin und ein weiterer Richter sahen es als erwiesen an, dass die Aussagen der Antragsgegnerin rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten eingriffen.

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Sofortiger Schutz dank einstweiliger Verfügung

Aufgrund der besonderen Dringlichkeit wurde die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen. Die Verbreitung der falschen Behauptungen wurde mit empfindlichen Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft untersagt.

 

Expertise im Persönlichkeitsrecht und Reputationsschutz

Mit diesem Beschluss bestätigt das Landgericht die Qualität und den Erfolg unserer Kanzlei im Bereich Persönlichkeitsrecht und Reputationsschutz.

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Kompetente Rechtsberatung bei negativen Bewertungen

Sie haben eine schlechte Bewertung erhalten oder sind von unwahren Behauptungen betroffen? Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung und unterstützen Sie, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

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„Die erfolgreiche einstweilige Verfügung bestätigt, wie wichtig schneller rechtlicher Schutz gegen geschäftsschädigende Äußerungen ist. Wir freuen uns darüber, unseren Mandanten hier effektiv unterstützt zu haben.“

– Dr. Severin Riemenschneider, Media Kanzlei

 

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