Eilrechtsschutz bei rufschädigenden TikTok-Videos

Erfolgsgeschichte

Verbreitungsverbot rufschädigender TikToks im Eilverfahren erwirkt

In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht Frankfurt a. M. einem, durch die Media Kanzlei vertretenen, Content Creator umfassenden Schutz vor rufschädigenden Inhalten auf der Social-Media-Plattform TikTok zugesprochen. Das Gericht untersagte dem Antragsgegner die weitere Verbreitung mehrerer Behauptungen, die unter anderem das Beziehungs- und Sexualleben unseres Mandanten betrafen. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Eilentscheidung wegen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung

Der Beschluss erging im Eilverfahren – ohne mündliche Verhandlung -, da das Gericht die Persönlichkeitsrechtsverletzungen als besonders schwerwiegend einstufte und damit besondere Dringlichkeit annahm.

Das Landgericht nahm einen Anspruch unseres Mandanten aus §§ 1004 Abs. 1 BGB analog, 823 Abs. 1 und 2 BGB i. V. m. § 186 StGB, in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 8 EMRK an.

Die beanstandeten Äußerungen griffen in erheblichem Maße in die Privat- und Intimsphäre des Antragstellers ein. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Äußerungen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, absolut geschützt und einer Abwägung mit der Meinungsfreiheit nicht zugänglich. Die Äußerung, die unter anderen das Beziehungs- und Sexualleben unseres Mandanten betrafen, hatten über eine halbe Million Aufrufe.

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Allgemeines Persönlichkeitsrecht – Alles was Sie wissen müssen

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Keine Rechtfertigung durch Meinungsfreiheit

Das Gericht stellte fest, dass die streitgegenständlichen Aussagen als Tatsachenbehauptungen einzustufen seien, da sie objektiv überprüfbar seien. Der Antragsgegner konnte den Wahrheitsbeweis nicht führen – damit fehle es an einer rechtlichen Grundlage für die Veröffentlichung.

Unwahre Tatsachenbehauptungen genießen keinen Schutz durch die in Art. 5 Abs. 1 GG garantierte Meinungsfreiheit. Solche Inhalte überschreiten die Grenzen zulässiger Kommunikation, insbesondere wenn sie das Beziehungs- oder Sexualleben einer Person betreffen. In solchen Fällen steht das Interesse an der Wahrung der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts klar im Vordergrund.

Zudem stellte das Gericht klar, dass die Veröffentlichung privater Informationen über Dritte ohne deren Zustimmung nicht durch ein öffentliches Informationsinteresse gedeckt ist. Die Inhalte dienten ausschließlich der persönlichen Herabsetzung unseres Mandanten und leisteten keinen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung.

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Die Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

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Wichtige Entscheidung zum Schutze des Persönlichkeitsrechts unseres Mandanten

Die Verbreitung unwahrer oder rufschädigender Inhalte auf Social-Media-Plattformen kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – unabhängig von Format oder Reichweite.

Das Landgericht bestätigt die bisherige Linie der Rechtsprechung: Die Hürden für Äußerungen über das Beziehungs- und Sexualleben sind besonders hoch. Das gilt auch für Personen, die eine hohe Reichweite haben.

Für Betroffene bedeutet der Beschluss, dass rechtliche Schritte gegen online verbreitete Falschdarstellungen schnell und wirksam möglich sind. Für Content Creator und Plattformbetreiber zeigt er, dass auch vermeintlich private oder humoristische Beiträge rechtliche Folgen haben können, wenn sie Rechte Dritter verletzen.

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Verleumdung und üble Nachrede

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Konsequenter Persönlichkeitsrechtsschutz in sozialen Medien

Die Entscheidung macht deutlich, dass wir für unsere Mandanten auch auf großen Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram oder X schnell und effizient tätig werden können. Bei Auseinandersetzungen zwischen mehreren Content Creatorn ist eine schnelle Reaktion oft entscheidend.

Gerade auf Social Media, wo sich Inhalte in kürzester Zeit weit verbreiten können, unterstreicht das Gericht mit seiner Entscheidung die Notwendigkeit, bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen unverzüglich gerichtlichen Schutz zu gewähren, um weitere Rufschädigungen wirksam zu unterbinden.

Die Media Kanzlei ist für Sie da!

Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. stärkt den Rechtsschutz bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz.

Sie kämpfen auch mit Falschdarstellungen im Netz? Das Team der Media Kanzlei steht Ihnen kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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